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Insolvenzantrag der RADO GmbH in Hockenheim mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Mannheim hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RADO GmbH mit dem Aktenzeichen 1 IN 1210/26 abgewiesen. Die Bekanntmachung ist vom 09.10.2026. Sitz der Gesellschaft ist Hockenheim, im Register ist sie beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 737616 geführt.

Was „mangels Masse“ bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil nach seiner Einschätzung nicht genug Vermögen vorhanden ist, um schon die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Es kommt also nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und einer geordneten Verteilung an die Gläubiger.

Für die Gläubiger ist das meist ein ungünstiges Zeichen. Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine Zahlung sind in solchen Fällen oft gering, weil das Gericht gerade davon ausgeht, dass nicht einmal ausreichend Masse für die Verfahrenskosten vorhanden ist.

Folgen für die Gesellschaft

Mit der Abweisung mangels Masse wird das Unternehmen nicht in ein normales Insolvenzverfahren überführt. In der Regel führt dieser Weg zu einer Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für Betroffene ist wichtig: Es gibt dann keinen Insolvenzverwalter, an den Forderungen im Rahmen eines eröffneten Verfahrens angemeldet werden können.

Die amtliche Bekanntmachung nennt als Schuldnerin die RADO GmbH, Pfälzer Ring 7, 68766 Hockenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Ozan Demir. Weitere Angaben enthält der Beschluss nicht.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegenüber der RADO GmbH hat, sollte die Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Rechnungen, Verträge, Bestellbestätigungen, Zahlungsbelege und der Schriftverkehr. Es kann sinnvoll sein, sich rechtlich beraten zu lassen, um zu prüfen, welche Ansprüche noch bestehen und wie sie weiterverfolgt werden können.

Wichtig ist außerdem, Fristen und Reaktionen des Unternehmens oder von Dritten genau im Blick zu behalten. Wenn Forderungen nicht freiwillig erfüllt werden, müssen Betroffene ihre Ansprüche gegebenenfalls eigenständig durchsetzen.

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