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Fam. Maren 7 GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Insolvenzantrag am Insolvenzgericht München abgewiesen

Das Insolvenzgericht München hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1509 IN 2050/26 den Antrag der Fam. Maren 7 GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen am 09.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Firma hat ihren Sitz in Dachau und ist beim Amtsgericht München unter HRB 288213 eingetragen.

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Deshalb kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.

Was „mangels Masse“ praktisch bedeutet

Mit der Abweisung endet der Insolvenzantrag an dieser Stelle. Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt. Gläubiger können ihre Forderungen daher nicht über ein eröffnetes Insolvenzverfahren geltend machen und müssen ihre Ansprüche grundsätzlich selbst verfolgen. In solchen Fällen sind die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung oft gering.

Außerdem wird die Abweisung im Regelfall im Handelsregister eingetragen. In der Folge kommt es bei einer GmbH meist zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für Betroffene ist wichtig: Eine solche Entscheidung bedeutet nicht, dass offene Forderungen automatisch erfüllt werden. Sie zeigt vielmehr, dass für ein geordnetes Insolvenzverfahren nach der Einschätzung des Gerichts kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist.

Folgen für Gläubiger und Kunden

Wer noch offene Forderungen gegen die Fam. Maren 7 GmbH hat, sollte seine Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Korrespondenz und Nachweise über bereits geleistete Zahlungen. Auch wer noch auf eine Leistung wartet oder Gutscheine, Anzahlungen oder andere offene Ansprüche hat, sollte den Vorgang dokumentieren und prüfen lassen, welche rechtlichen Schritte möglich sind.

Für Verbraucher und Geschäftspartner gilt: Ohne eröffnetes Insolvenzverfahren gibt es keine zentrale Stelle, die Forderungen geordnet einsammelt und verteilt. Wer Ansprüche hat, muss selbst aktiv werden. Je nach Einzelfall kann anwaltlicher Rat sinnvoll sein.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten alle Belege sichern, offene Forderungen schriftlich festhalten und Fristen prüfen. Wenn es um größere Beträge, Anzahlungen oder Gutscheine geht, kann es hilfreich sein, frühzeitig Rechtsrat einzuholen. So lassen sich die eigenen Ansprüche besser einschätzen und die nächsten Schritte gezielt planen.

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