Das Insolvenzgericht Rostock hat unter dem Aktenzeichen 60 IN 548/26 am 09.10.2026 Sicherungsmaßnahmen in dem Verfahren über den Antrag der ROBATHD GmbH mit Sitz in Mönchhagen angeordnet. Die Veröffentlichung betrifft ein Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Reinhold Horn aus Greifswald bestellt. Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Außerdem wurde die Schuldnerin daran gehindert, über Bankkonten und Außenstände ganz oder teilweise zu verfügen; diese Befugnisse gehen insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Was „Sicherungsmaßnahmen“ rechtlich bedeutet
Sicherungsmaßnahmen dienen dazu, das Vermögen der Schuldnerin bis zu einer Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schützen. Nach der Bekanntmachung werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Für Betroffene heißt das: Einzelne Gläubiger sollen nicht mehr vollstrecken, sondern die Lage wird zunächst geordnet gesichert.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nach der Bekanntmachung nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Er soll außerdem prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Folgen für Kunden, Gläubiger und Vertragspartner
Die Bekanntmachung enthält ein Zahlungsverbot an die Schuldnerin. Den Schuldnern der Schuldnerin, also den Drittschuldnern, wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie sollen Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen. Das betrifft nach dem Beschluss auch Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin, die eingezogen und entgegengenommen werden dürfen.
Für Gläubiger bedeutet dies, dass Forderungen gegen die ROBATHD GmbH nicht einfach individuell durchgesetzt werden können, wenn Sicherungsmaßnahmen angeordnet sind. Die weitere Behandlung hängt vom Verlauf des Insolvenzverfahrens ab. Für Kunden oder Geschäftspartner kann wichtig sein, dass Zahlungen und sonstige Leistungen nur noch nach der angeordneten Zuständigkeitsregel erfolgen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist außerdem berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Unterlagen einzusehen und Auskünfte zu verlangen. Die Schuldnerin muss ihm die erforderlichen Auskünfte geben und Bücher sowie Geschäftspapiere auf Verlangen herausgeben.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die ROBATHD GmbH hat oder selbst noch Zahlungen schuldet, sollte die Anordnung genau beachten und keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten, soweit der Beschluss anderes vorgibt. Sinnvoll ist es, eigene Unterlagen, Rechnungen und offene Beträge zu prüfen und für spätere Schritte geordnet bereitzuhalten. Maßgeblich bleibt dabei das Verfahren vor dem Insolvenzgericht Rostock unter dem Aktenzeichen 60 IN 548/26.
Die Bekanntmachung enthält keine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst. Sie ordnet zunächst nur Sicherungsmaßnahmen an, damit das Vermögen der Schuldnerin bis zur nächsten Verfahrensentscheidung geschützt bleibt.