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Vorläufige Verwaltung bei Reifenscout UG in Raunheim angeordnet

Das Insolvenzgericht Darmstadt hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Reifenscout UG (haftungsbeschränkt) aus Raunheim am 08.10.2026 um 15:30 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 9 IN 1035/26. Zuständig ist das Insolvenzgericht Darmstadt.

Was die Anordnung bedeutet

Mit der angeordneten vorläufigen Verwaltung soll das Vermögen des Unternehmens bis zur weiteren Entscheidung gesichert werden. Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit kann das Unternehmen nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen.

Außerdem wurde den Schuldnern des Schuldners verboten, an die Antragstellerin zu zahlen. Das bedeutet: Wer der Reifenscout UG noch Geld schuldet, soll nicht mehr an das Unternehmen leisten, sondern nur noch nach Maßgabe der gerichtlichen Anordnung. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Wer betroffen ist

Betroffen sind zunächst alle, die mit der Reifenscout UG (haftungsbeschränkt) aus Raunheim in einer Geschäftsbeziehung stehen. Dazu können Kunden, Vertragspartner und andere Gläubiger gehören. Für sie ist wichtig: Zahlungen und sonstige Leistungen dürfen nur noch unter Beachtung der Anordnung erfolgen. Wer unsicher ist, sollte nicht eigenmächtig zahlen oder überweisen, sondern den Stand des Verfahrens prüfen.

Die Bekanntmachung nennt als vorläufigen Insolvenzverwalter Emil Eminov, c/o Voigt Salus Rechtsanwälte und Insolvenzverwalt, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main. Er ist damit die Stelle, die im Rahmen der vorläufigen Verwaltung die Sicherung des Vermögens begleitet.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die Reifenscout UG hat oder an sie zahlen müsste, sollte seine Unterlagen prüfen und alle Fristen im Blick behalten. Wichtig ist auch, keine Zahlungen zu leisten, die mit der gerichtlichen Anordnung kollidieren könnten. Bei offenen Rechnungen, Rückforderungen oder sonstigen Ansprüchen kann es sinnvoll sein, den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens abzuwarten und sich bei Bedarf rechtlich beraten zu lassen.

Für Kunden und Gläubiger gilt: Die Bekanntmachung ist ein deutliches Signal, dass das Vermögen des Unternehmens geschützt werden soll. Über das weitere Schicksal des Unternehmens sagt diese Mitteilung noch nichts aus. Sie beschreibt zunächst nur die Sicherungsmaßnahmen im Verfahren nach dem Antrag vor dem Insolvenzgericht Darmstadt.

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