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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Arendicom GmbH angeordnet

Das Insolvenzgericht Weilheim i. OB hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 363/26 am 08.10.2026 um 11:30 Uhr Sicherungsmaßnahmen über die Arendicom GmbH mit Sitz in Gauting angeordnet. Nach der Bekanntmachung geht es um den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Schuldnerin.

Die wichtigste Maßnahme ist die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung. Das bedeutet rechtlich: Das Vermögen der Gesellschaft soll vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden, bevor über das Insolvenzverfahren endgültig entschieden ist. Für die Firma bedeutet das, dass nicht mehr frei über das Vermögen verfügt werden kann wie zuvor.

Zusätzlich hat das Gericht angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Nach der Bekanntmachung gilt das auch für die Einziehung von Außenständen. Damit werden Zahlungseingänge und andere Vermögensbewegungen unter Aufsicht gestellt. Ziel ist es, die vorhandene Masse zu sichern und zu verhindern, dass Werte vorerst entzogen oder unkoordiniert verwendet werden.

Was das für Kunden, Anleger und Gläubiger heißt

Für Kunden kann die Bekanntmachung bedeuten, dass offene Ansprüche und laufende Zahlungen nicht mehr ohne Weiteres an die Gesellschaft geleistet werden sollten, wenn sie von der Maßnahme betroffen sind. Gläubiger müssen damit rechnen, dass sie ihre Forderungen im weiteren Verlauf des Verfahrens geltend machen müssen, sobald das Gericht oder der Insolvenzverwalter dazu aufruft. Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch keine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, zeigt aber, dass das Gericht Sicherungsbedarf sieht.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, bestellt worden. Er überwacht nach der Anordnung die Verfügungen der Schuldnerin und soll das Schuldnervermögen sichern. In der Bekanntmachung wird außerdem die Rechtsanwaltskanzlei Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten u.a. mbB in München als Verfahrensbevollmächtigte genannt.

Worauf jetzt zu achten ist

Für Betroffene ist wichtig, amtliche Mitteilungen des Insolvenzgerichts und des vorläufigen Insolvenzverwalters genau zu verfolgen. Fristen und Anweisungen können im weiteren Verfahren eine große Rolle spielen. Wer Forderungen gegen die Arendicom GmbH hat, sollte Unterlagen wie Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise geordnet bereithalten.

Was Betroffene jetzt tun können: offene Vorgänge prüfen, keine ungeklärten Zahlungen leisten und Mitteilungen des Gerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters abwarten. Wer Gläubiger ist, sollte seine Unterlagen vollständig sichern und auf weitere Bekanntmachungen achten.

Die Bekanntmachung nennt als Sitz der Gesellschaft Gauting und als Datum 08.10.2026. Sie betrifft ausschließlich die angeordneten Sicherungsmaßnahmen im Verfahren IN 363/26 vor dem Insolvenzgericht Weilheim i. OB.

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