Das Amtsgericht Leipzig als Insolvenzgericht hat am 08.10.2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 401 IN 2063/26 eine Sicherungsmaßnahme über das Vermögen der Content & Code GmbH mit Sitz in Leipzig angeordnet. Nach der Bekanntmachung wurde um 10:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt. Ziel dieser Entscheidung ist es, die künftige Insolvenzmasse zu sichern.
Was die Sicherungsmaßnahme bedeutet
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung verliert die Schuldnerin nicht automatisch jede Verfügungsmöglichkeit, aber ihre Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Für Betroffene heißt das: Das Unternehmen steht unter gerichtlicher Kontrolle, damit Vermögenswerte nicht ungesichert verschoben oder verbraucht werden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Vincent Thieme von F R H Rechtsanwälte Fachanwälte in Leipzig bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten. Er darf das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz nehmen, insbesondere Forderungen und auch Bankguthaben auf ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einziehen. Rechte Dritter bleiben dabei unberührt.
Folgen für Kunden, Gläubiger und Vertragspartner
Für Gläubiger und andere Vertragspartner bedeutet die Bekanntmachung vor allem, dass Forderungen und Zahlungen nicht mehr wie gewohnt behandelt werden können. Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt Zahlungen an die Schuldnerin zu. Außerdem darf der vorläufige Insolvenzverwalter die Geschäftsräume betreten, Nachforschungen anstellen und Auskünfte aus Registern sowie von Banken, Behörden, Sozialversicherungsträgern und weiteren Stellen einholen.
Die Schuldnerin muss dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere gewähren und alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Damit soll ein klares Bild über Vermögenslage und Geschäftsvorgänge entstehen. Das Gericht hat außerdem angeordnet, dass gegen die Schuldnerin eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstweilen eingestellt werden. Neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die Content & Code GmbH hat oder Leistungen von ihr erwartet, sollte Unterlagen, Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise geordnet bereithalten. Wichtig ist, auf weitere gerichtliche Mitteilungen zu achten und Erklärungen nicht vorschnell abzugeben. Für konkrete Fragen zur eigenen Forderung oder zu laufenden Zahlungen kann es sinnvoll sein, sich direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden. Die Bekanntmachung stammt vom 08.10.2026 und bezieht sich auf das Insolvenzgericht Leipzig im Verfahren 401 IN 2063/26.