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Koke GmbH in Pfungstadt unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Die Koke GmbH aus Pfungstadt, eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter HRB 93748, steht seit dem 5. Oktober 2026 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Insolvenzgericht Darmstadt ordnete im Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 IN 1029/26 Sicherungsmaßnahmen an. Damit soll das Vermögen des Unternehmens bis zur weiteren Prüfung geschützt werden.

Womit sich die Koke GmbH befasst

Nach den öffentlich zugänglichen Angaben auf der Firmenwebsite und im Handelsregister arbeitet die Koke GmbH im Bereich Digital Signage. Dazu gehören demnach individuelle Infoterminals, Kiosksysteme, digitale Werbe- und Anzeigelösungen, Software, Content-Erstellung sowie die technische Umsetzung solcher Systeme. Auf der Website beschreibt sich das Unternehmen als Full-Service-Dienstleister für digitale Werbung und Kommunikation. Auch andere Unternehmensprofile und ein Beitrag der Stadt Pfungstadt nennen Lösungen für In- und Outdoor-Displays und -Stelen. Das spricht dafür, dass die Firma vor allem digitale Anzeige- und Kommunikationssysteme für Geschäftskunden anbietet.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch nicht das Ende eines Unternehmens, aber ein wichtiger Schutzschritt im Insolvenzverfahren. In diesem Fall gilt: Die Firma darf nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen; Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Außerdem dürfen Schuldner der Koke GmbH nicht mehr an das Unternehmen zahlen, sondern müssen sich an die Anordnung des Gerichts halten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin kann Bankguthaben und Forderungen einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen. Zweck dieser Maßnahmen ist es, Vermögenswerte zu sichern und zu verhindern, dass sie in der Zeit bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verloren gehen.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sandra Wirtz von der Depré RECHTSANWALTS AG in Darmstadt bestellt. Das ist die Person, die die wirtschaftliche Lage prüft und das Vermögen bis auf Weiteres überwacht. Für Kunden, Anleger oder sonstige Gläubiger kann die Anordnung bedeuten, dass offene Forderungen vorerst nicht direkt an die Firma gezahlt werden sollten. Bereits vereinbarte Leistungen, offene Rechnungen oder Rückzahlungsansprüche sollten genau geprüft und dokumentiert werden.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Lieferscheine und E-Mails sofort sichern. Wer Geldforderungen gegen die Koke GmbH hat, sollte keine Zahlungen mehr direkt an die Firma leisten, sondern die weitere Entwicklung abwarten und Anweisungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin beachten. Wichtig ist außerdem, Fristen im Blick zu behalten und sich bei größeren Forderungen rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen.

Die Bekanntmachung stammt vom 5. Oktober 2026 und betrifft den Firmensitz in Pfungstadt. Für die Koke GmbH beginnt damit eine Phase, in der das Gericht und die vorläufige Insolvenzverwalterin die Vermögenslage des Unternehmens sichern und prüfen.

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