Das Amtsgericht Leipzig hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Energiekonzepte Deutschland PV-Montage GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther aus Leipzig bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 401 IN 2110/26 geführt.
Die Entscheidung erging am 5. Oktober 2026 um 12.10 Uhr.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Torgauer Straße 336 in 04347 Leipzig und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 39754 eingetragen. Vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Lukas Sven Wasemann.
Montage von Photovoltaikanlagen
Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Elektroleistungen für die Installation von Speicher- und Energiesystemen.
Die Energiekonzepte Deutschland PV-Montage GmbH ist damit operativ im Bereich der Montage und elektrischen Einbindung von Solar- und Speichertechnik tätig. Welche laufenden Projekte derzeit bestehen und in welchem Umfang Aufträge betroffen sind, geht aus dem gerichtlichen Beschluss nicht hervor.
Verfügungen unter Zustimmungsvorbehalt
Die Geschäftsführung bleibt zunächst im Amt. Verfügungen über Gegenstände des Gesellschaftsvermögens sind jedoch nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Prof. Dr. Lucas F. Flöther soll die Geschäftsführung überwachen und das Unternehmensvermögen im Interesse der Gläubiger sichern und erhalten. Er ist berechtigt, Bankguthaben und andere Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen auf einem Sonderkonto entgegenzunehmen.
Schuldner der Gesellschaft dürfen grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen. Eine Zahlung unmittelbar an die Energiekonzepte Deutschland PV-Montage GmbH ist nur zulässig, wenn Prof. Dr. Flöther dieser zuvor zustimmt.
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume betreten und dort Nachforschungen vornehmen. Er kann außerdem Auskünfte bei Banken, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einholen.
Die Gesellschaft muss ihm Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere gewähren und alle erforderlichen Informationen über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen.
Vollstreckungsmaßnahmen werden eingestellt
Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft werden einstweilen eingestellt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind grundsätzlich untersagt.
Von dieser Regelung ausgenommen bleiben Verfahren zur Abgabe einer Vermögensauskunft.
Verfahren noch nicht endgültig eröffnet
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Das Amtsgericht prüft zunächst, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird sich außerdem mit der Frage befassen, ob der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann und wie mit laufenden Montage- und Installationsaufträgen umzugehen ist.
Kunden sollten Vertragsunterlagen sichern
Kunden mit noch nicht abgeschlossenen Photovoltaik- oder Speicherprojekten sollten ihre Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Terminabsprachen und die bisherige Korrespondenz vollständig sichern.
Aus dem Beschluss ergibt sich bislang nicht, ob und in welchem Umfang laufende Aufträge fortgeführt werden. Ebenso wenig lässt sich daraus ableiten, ob bereits vereinbarte Montage- oder Elektroarbeiten planmäßig ausgeführt werden können.
Beschwerde innerhalb von zwei Wochen möglich
Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Leipzig eingelegt werden.
Die Beschwerde kann schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht.
Der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig datiert vom 5. Oktober 2026.