Das Amtsgericht Kleve hat den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Zum Holländer UG (haftungsbeschränkt) aus Kalkar mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss datiert vom 2. Oktober 2026. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 5. Oktober 2026.
Betroffen ist das Unternehmen Zum Holländer UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Dorfstraße 6 in 47546 Kalkar. Laut Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve wird die Gesellschaft unter der Nummer HRB 19622 geführt. Geschäftsführer ist Ronald Verburg mit Anschrift in Goch.
Was das Verfahren betrifft
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Imbisses. Der Insolvenzantrag der Gläubigerin war bereits am 19. Januar 2026 gestellt und am 22. Januar 2026 beim Gericht eingegangen. Nach Prüfung kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Abweisung mangels Masse
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, weil selbst die voraussichtlichen Verfahrenskosten nicht gesichert sind. In solchen Fällen bleibt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ungeklärt, und eine geordnete Abwicklung über ein Insolvenzverfahren findet nicht statt.
Für die Zum Holländer UG bedeutet die Entscheidung des Gerichts damit zunächst, dass das beantragte Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde. Der Beschluss beendet jedoch nicht automatisch alle wirtschaftlichen oder rechtlichen Folgen für das Unternehmen; vielmehr zeigt er, dass nach Einschätzung des Gerichts nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden war.
Einordnung für das Unternehmen
Für ein lokal tätiges Gastronomie- oder Imbissunternehmen kann eine solche Entscheidung weitreichende Folgen haben. Ohne eröffnetes Verfahren fehlen oft die Möglichkeiten, Forderungen geordnet zu bündeln, Vermögenswerte zu sichern oder einen Insolvenzverwalter einzusetzen. Gleichzeitig kann die Abweisung mangels Masse ein deutliches Signal dafür sein, dass die finanzielle Situation des Unternehmens bereits vor der Entscheidung äußerst angespannt war.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 2. Oktober 2026 ist nun offiziell festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Zum Holländer UG (haftungsbeschränkt) nicht vorlagen, weil die Masse zur Durchführung des Verfahrens nicht ausreichte.