Dark Mode Light Mode

Insolvenzantrag der Aedificia Lichtenbergstraße KG mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Aedificia Lichtenbergstraße KG abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde der Antrag am 14.09.2026 mangels Masse zurückgewiesen. Damit kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Hintergrund der Entscheidung

Betroffen ist die Aedificia Lichtenbergstraße KG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRA 51872. Der Antrag betraf ein Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gesellschaft. Als persönlich haftender Gesellschafter wird Seyed Abdol Hossein Rasouli Nia genannt.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet nicht, dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Vielmehr stellte das Gericht fest, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu tragen. In solchen Fällen wird der Antrag nach § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung zurückgewiesen.

Bedeutung einer Abweisung mangels Masse

Eine solche Entscheidung ist für Unternehmen ein gravierender Einschnitt. Sie zeigt, dass weder ausreichend Geld noch verwertbares Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren überhaupt durchzuführen. Für Gläubiger kann das bedeuten, dass ihre Forderungen nicht mehr über ein Insolvenzverfahren gesichert oder geordnet bedient werden können.

Für das betroffene Unternehmen endet damit zunächst der Weg in ein reguläres Insolvenzverfahren. Welche weiteren rechtlichen oder wirtschaftlichen Folgen sich daraus ergeben, hängt vom Einzelfall ab und kann von der Vermögenslage, möglichen Haftungsfragen und weiteren Schritten der Beteiligten beeinflusst werden.

Einordnung der Veröffentlichung

Die amtliche Bekanntmachung wurde am 30.09.2026 veröffentlicht. Sie dokumentiert den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14.09.2026 und macht die Abweisung des Insolvenzantrags öffentlich bekannt. Damit ist der Vorgang formal abgeschlossen, soweit es die Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft.

Für die Aedificia Lichtenbergstraße KG ist diese Entscheidung ein Hinweis darauf, dass die wirtschaftliche Situation so angespannt war, dass selbst die Mindestvoraussetzungen für ein Insolvenzverfahren nicht vorlagen. Der Fall reiht sich damit in jene Verfahren ein, bei denen die fehlende Masse bereits vor der eigentlichen Verfahrenseröffnung zum Abbruch führt.

Ob und in welchem Umfang sich aus der Entscheidung weitere Maßnahmen ergeben, bleibt einer möglichen späteren Entwicklung vorbehalten. Die amtliche Bekanntmachung selbst beschränkt sich auf die Feststellung, dass der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wurde.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

FMA Liechtenstein bestellt Dr. Hannes Mähr zum Geschäftsabwickler der FineVest Fund AG

Next Post

Völpel GmbH & Co. KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet