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Andrä Straßen- und Wegebau GmbH in Leisnig unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Beim Amtsgericht Chemnitz, Insolvenzgericht, läuft unter dem Aktenzeichen 221 IN 1824/26 ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Andrä Straßen- und Wegebau GmbH mit Sitz in Leisnig. Nach der amtlichen Bekanntmachung vom 30.09.2026 wurden Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Für das Unternehmen ist damit ein wichtiger Zwischenschritt im Insolvenzverfahren erreicht.

Womit das Unternehmen befasst war

Nach den öffentlich auffindbaren Firmenangaben und Branchenhinweisen ist die Andrä Straßen- und Wegebau GmbH auf Straßen- und Wegebau sowie artverwandte Tiefbauarbeiten spezialisiert. Die eigene Internetpräsenz nennt das Unternehmen als Straßen- und Wegebau-Firma in Leisnig; Branchenverzeichnisse beschreiben die Tätigkeit als Straßen- und Tiefbau, teils mit regionalem Einsatz für öffentliche Auftraggeber und private Investoren. Ein Unternehmensprofil nennt zudem ausdrücklich den Fokus auf Straßenbau. Sicher belegt ist damit: Die Firma war beziehungsweise ist im Bereich Straßen- und Wegebau tätig. Ob sie heute noch in vollem Umfang operiert, lässt sich aus den hier einsehbaren Quellen nicht abschließend feststellen.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Die Veröffentlichung bedeutet nicht automatisch, dass das Unternehmen schon insolvent ist. Es handelt sich um ein Eröffnungsverfahren mit Schutzmaßnahmen. Das Gericht hat die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Tobias Hohmann von Feigl & Rothamel Rechtsanwälte & Steuerberater aus Chemnitz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Zugleich gilt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Außerdem wurden Zwangsvollstreckungen grundsätzlich einstweilen gestoppt oder neue Vollstreckungsmaßnahmen untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Für Laien heißt das: Gläubiger sollen das Vermögen nicht mehr einzeln abbauen oder sichern, bevor das Gericht und der vorläufige Insolvenzverwalter den Bestand des Unternehmens und die Masse geprüft haben. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll die wirtschaftliche Lage prüfen, Vermögen sichern und die Unternehmensführung überwachen. Er darf unter anderem Forderungen und Bankguthaben einziehen, soweit dies für die Sicherung der Insolvenzmasse nötig ist.

Für Kunden kann das bedeuten, dass Aufträge, Lieferungen oder Zahlungen nur noch mit Vorsicht betrachtet werden sollten. Wer noch Leistungen der Firma bestellt hat, sollte klären, ob und in welchem Umfang der Vertrag weiter erfüllt wird. Anleger gibt es nach der vorliegenden Bekanntmachung nicht ausdrücklich; sollten jedoch Gläubigerforderungen bestehen, werden diese im Insolvenzverfahren geordnet geprüft. Gläubiger müssen damit rechnen, ihre Forderungen später zur Insolvenztabelle anmelden zu müssen, sobald das Gericht das Verfahren eröffnet oder dazu auffordert.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten offene Forderungen, Verträge und Fristen sofort prüfen, Belege sichern und schriftlich festhalten, welche Beträge noch offen sind. Wer Zahlungen an die Andrä Straßen- und Wegebau GmbH leisten soll, sollte vorher klären, ob eine Zahlung noch an das Unternehmen selbst oder bereits an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten ist. Bei größeren Summen oder laufenden Bauverträgen kann rechtlicher Rat sinnvoll sein.

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