Das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin hat für die Caras 1 GmbH mit Sitz in Berlin und der Registernummer HRB 280841 Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzantragsverfahren angeordnet. Betroffen ist das Verfahren mit dem Aktenzeichen 3617 IN 5518/26. Nach der amtlichen Bekanntmachung sollen damit nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag verhindert werden.
Was die Firma nach außen gemacht hat
Aus den öffentlich auffindbaren Register- und Firmendaten ergibt sich, dass die Caras 1 GmbH am 4. November 2025 in das Handelsregister eingetragen wurde. Als Unternehmensgegenstand ist der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen beziehungsweise Gastronomie genannt. Die Gesellschaft war an der Adresse Kurfürstendamm 36, 10719 Berlin registriert. Nach den gefundenen Einträgen ist die Firma weiterhin als aktiv geführt; belastbare Hinweise auf eine andere oder zusätzliche Geschäftstätigkeit habe ich in den recherchierten Quellen nicht gefunden.
Wichtig ist: Solche Drittquellen wie Branchenverzeichnisse oder Auskunftsportale können hilfreich sein, sind aber nicht immer so zuverlässig wie ein aktueller Registerauszug. Sicher belegen lässt sich hier vor allem der angegebene Gastronomiezweck sowie die Berliner Geschäftsanschrift.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Die Anordnung ist noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie ist eine vorläufige Schutzmaßnahme nach der Insolvenzordnung. Das Gericht will damit verhindern, dass Vermögen verschoben, verbraucht oder unkontrolliert ausgegeben wird, solange geprüft wird, ob überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und ob noch genug Masse für die Verfahrenskosten vorhanden ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Gordon Garz aus Berlin bestellt. Er überwacht die Schuldnerin, sichert Vermögenswerte und prüft die wirtschaftliche Lage. Die Gesellschaft darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Über Bankkonten und offene Forderungen soll die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf ihn übergehen. Außerdem sind Zwangsvollstreckungen gegen die Gesellschaft weitgehend untersagt oder vorläufig gestoppt.
Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger kann das bedeuten: Offene Rechnungen, Anzahlungen oder sonstige Ansprüche sollten genau überprüft werden. Wer der Caras 1 GmbH Geld schuldet, soll nach der Anordnung nicht mehr an die Gesellschaft zahlen, sondern nur noch nach den Vorgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters. Laufende Verträge müssen nicht automatisch sofort enden, aber die Zahlungs- und Leistungsfähigkeit der Firma kann eingeschränkt sein.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Unterlagen, Rechnungen, Verträge und Zahlungsbelege sofort sichern. Wer Forderungen gegen die Caras 1 GmbH hat, sollte diese in Ruhe dokumentieren und die weitere Entwicklung des Verfahrens abwarten. Wichtig ist auch, keine Zahlungen doppelt zu leisten und bei neuen Geschäften besondere Vorsicht walten zu lassen. Gläubiger sollten auf spätere Aufforderungen zur Forderungsanmeldung achten, falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird.