Das Insolvenzgericht München hat für die BSM Service UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in München am 30.09.2026 um 10:50 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 302311 eingetragen. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 1542 IN 2983/26.
Was die Firma nach außen angeboten hat
Nach den auffindbaren Registerangaben und Unternehmensverzeichnissen war der Unternehmensgegenstand der BSM Service UG auf Ordnertätigkeiten bei Klein- und Großveranstaltungen ausgerichtet. Genannt werden unter anderem Pförtner- und Kontrollaufgaben, etwa die Kontrolle von Eintrittskarten, Weisungen vor Ort, Koordinierung auf Parkplätzen sowie Auf- und Abbau von Messeständen. Zusätzlich war Beratung in diesem Bereich vorgesehen. Wichtig ist: Tätigkeiten, die dem Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO unterfallen, waren laut den Registerangaben ausdrücklich nicht vom Zweck umfasst. Weitere belastbare Hinweise auf eine umfangreiche Geschäftstätigkeit oder auf konkrete Kundenprojekte waren im Rahmen der Recherche nicht eindeutig auffindbar.
Die Gesellschaft wurde nach den gefundenen Registerdaten im Mai 2025 in München gegründet und wurde dort mit der Adresse Drudhardstraße 21 a geführt. Als rechtliche Form handelt es sich um eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), also eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft mit sehr geringem Stammkapital.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern. Praktisch heißt das: Die Firma kann nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Verfügungen sind nur wirksam, wenn die vorläufige Insolvenzverwalterin zustimmt. Das gilt nach der Bekanntmachung ausdrücklich auch für das Einziehen von Außenständen, also für das Einfordern offener Forderungen.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Manuela Pietzsch aus München bestellt. Ihre Aufgabe ist nicht, das Unternehmen sofort zu übernehmen, sondern das Vermögen zu überwachen, zu prüfen und zu schützen, bis das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet. Für Außenstehende ist die Beschlusslage vor allem ein Warnsignal: Es gibt einen akuten Insolvenzantrag, und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist offenbar so angespannt, dass das Gericht Eilmaßnahmen für nötig hält.
Was Kunden, Anleger und Gläubiger daraus ableiten sollten
Für Kunden kann das bedeuten, dass Aufträge, Rückzahlungen oder bereits laufende Leistungen unsicher werden. Wer noch Geld an die Gesellschaft zahlen soll, sollte vorher genau prüfen, ob die Leistung überhaupt noch gesichert erbracht wird. Anleger gibt es nach den vorliegenden Informationen nicht als gesondert bekanntes Publikum; allgemein gilt aber: Forderungen können im Insolvenzfall an Wert verlieren oder nur teilweise erfüllt werden.
Gläubiger sollten ihre Unterlagen sichern und prüfen, welche Forderungen bestehen. Wer offene Rechnungen, Anzahlungen, Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gegen die Gesellschaft hat, sollte diese später fristgerecht im Insolvenzverfahren anmelden, sobald das Gericht dazu auffordert. Ob es am Ende zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt und wie hoch eine mögliche Quote ausfällt, ist aus der Sicherungsanordnung allein noch nicht abzulesen.
Was Betroffene jetzt tun können
Offene Verträge, Rechnungen und Zahlungsbelege sofort sammeln, keine weiteren Zahlungen ohne Prüfung leisten und laufende Leistungen kritisch überprüfen. Wer Forderungen gegen die BSM Service UG (haftungsbeschränkt) hat, sollte die weiteren gerichtlichen Mitteilungen abwarten und Fristen genau beachten. Bei größeren Beträgen ist fachlicher Rat sinnvoll.