Das Insolvenzgericht Landshut hat am 30.09.2026 im Verfahren Az. IN 782/26 über das Vermögen der AIK Logistik GmbH mit Sitz in Allershausen Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Für die Gesellschaft wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt. Ziel ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die spätere Prüfung des Insolvenzantrags geordnet zu ermöglichen.
Was die Firma nach außen offenbar gemacht hat
Nach den im Web auffindbaren Register- und Unternehmensdaten ist die AIK Logistik GmbH eine 2019 gegründete GmbH aus dem Raum München/Allershausen. In mehreren Datenbanken wird sie dem Bereich Logistik und Transport zugeordnet. Als Unternehmensgegenstand wird dort unter anderem genannt: Transporte aller Art im kleineren gewerblichen Rahmen, Transportvermittlung, Lagerhaltung, Logistik, Consulting im Bereich Verkehrslogistik, Import und Export von Handelsgütern sowie die Vermittlung von Nutzfahrzeugen und Fahrzeugvermietung. Das sind Register- und Auskunftsdaten; ein eigener, öffentlich zugänglicher Unternehmensauftritt war für diese Recherche nicht verlässlich auffindbar. Sicher ist daher vor allem: Die Gesellschaft trat demnach als Logistikdienstleister auf. Unklar bleibt, ob alle genannten Tätigkeiten bis heute unverändert ausgeübt werden.
Rechtliche Bedeutung der Sicherungsmaßnahmen
„Sicherungsmaßnahmen“ nach der Insolvenzordnung bedeuten noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie sind ein frühes Schutzinstrument. Die vom Gericht angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung soll verhindern, dass Vermögen beiseitegeschafft, verschlechtert oder unkoordiniert verbraucht wird. Hier hat das Gericht außerdem angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Das betrifft ausdrücklich auch das Einziehen von Außenständen. Praktisch heißt das: Die Gesellschaft kann nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen wie bisher, sondern nur noch im Rahmen der gerichtlichen Vorgaben und unter Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas von Gleichenstein, Kleiner Platz 6, 85435 Erding, bestellt. Er soll sich einen Überblick über die wirtschaftliche Lage verschaffen, das Vermögen sichern und das Gericht informieren. Für Kunden, Geschäftspartner und andere Gläubiger ist wichtig: Offene Rechnungen oder Forderungen gegen die Gesellschaft bleiben nicht automatisch verloren, können aber im weiteren Verfahren anders behandelt werden. Wer Geld zu bekommen hat, sollte Unterlagen geordnet aufbewahren und auf weitere Mitteilungen des Gerichts oder des Verwalters achten.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten offene Forderungen, Verträge, Lieferscheine und E-Mails sofort sichern. Wer Leistungen bereits bezahlt hat, aber noch keine Ware oder Dienstleistung erhalten hat, sollte den Sachstand schriftlich klären. Gläubiger sollten spätere Aufforderungen des Insolvenzgerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters genau prüfen. Neue Zahlungen an die Gesellschaft sollten nur nach rechtlicher Prüfung erfolgen, weil die Verfügungsbefugnis bereits eingeschränkt ist. Wer unsicher ist, sollte zeitnah anwaltlichen oder steuerlichen Rat einholen.
Die Bekanntmachung ist damit vor allem ein Warnsignal: Bei der AIK Logistik GmbH in Allershausen läuft ein gerichtliches Sicherungsverfahren, dessen Ausgang noch offen ist.