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Insolvenzantrag der Traveller´s World Verlag GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht München hat den Antrag der Traveller´s World Verlag GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Der Grund: Es war nicht genügend Masse vorhanden, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit kommt es in diesem Fall nicht zur eigentlichen Durchführung eines Insolvenzverfahrens.

Entscheidung des Insolvenzgerichts

Die Traveller´s World Verlag GmbH mit Sitz in München hatte selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Zuständig war das Insolvenzgericht München unter dem Aktenzeichen 1509 IK 1958/26. Mit Beschluss vom 30.09.2026 wurde der Antrag jedoch mangels Masse abgewiesen. Als Vertreter der Gesellschaft ist Geschäftsführer Modritz Reinhard genannt.

Was bedeutet „Abweisung mangels Masse“?

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Vermögen des Unternehmens nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Das Verfahren wird in diesem Fall gar nicht erst eröffnet. Für Gläubiger kann das bedeuten, dass sie ihre Forderungen nur eingeschränkt oder gar nicht mehr über ein Insolvenzverfahren durchsetzen können.

Betroffene Gesellschaft

Bei der betroffenen Firma handelt es sich um die Traveller´s World Verlag GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 165667. Der Sitz des Unternehmens befindet sich in der Adelgundenstraße 21 in 80538 München.

Einordnung

Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens sehr angespannt ist. Für das Unternehmen selbst kann dies weitreichende Folgen haben, da ohne eröffnetes Insolvenzverfahren keine geordnete Abwicklung oder Sanierung im Rahmen des Insolvenzrechts stattfindet.

Für Geschäftspartner, Lieferanten und andere Gläubiger ist eine solche Entscheidung oft ein Hinweis darauf, dass offene Forderungen besonders kritisch geprüft werden sollten. Gleichzeitig zeigt sie, dass selbst die Mindestvoraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr erfüllt sind.

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