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Rk Event GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Aachen hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Rk Event GmbH mit Sitz in Schleiden mangels Masse abgewiesen. Die am 10. Februar 2026 bei Gericht eingegangene Antragstellung der Schuldnerin vom 5. Februar 2026 führte damit nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren. Der Beschluss datiert vom 28. August 2026.

Hintergrund des Verfahrens

Betroffen ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 9652 eingetragene Rk Event GmbH. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Burgauel 1 in 53937 Schleiden. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführerin Regina Krüger. Als Geschäftszweig sind Eventmanagement, Catering und weitere verwandte Tätigkeiten angegeben.

Warum der Antrag abgewiesen wurde

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass nach Einschätzung des Gerichts nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Dazu zählen unter anderem die Verfahrenskosten sowie die Vergütung der Insolvenzverwaltung. Wenn diese Mittel fehlen, wird das Verfahren nicht eröffnet.

Für das betroffene Unternehmen hat diese Entscheidung erhebliche wirtschaftliche Folgen. Mit der Abweisung mangels Masse endet die Aussicht auf eine geordnete Insolvenzabwicklung im Rahmen eines eröffneten Verfahrens. Gläubiger müssen ihre Forderungen nun auf anderem Weg prüfen und durchsetzen.

Bedeutung für das Unternehmen

Die Abweisung mangels Masse ist ein deutliches Signal für eine angespannte finanzielle Lage. Sie zeigt, dass die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um selbst die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen. Für die Rk Event GmbH bedeutet dies, dass der Schritt in ein eröffnetes Insolvenzverfahren nicht erfolgt ist, obwohl ein entsprechender Antrag gestellt wurde.

Der Vorgang unterstreicht auch die Risiken für Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden. Offene Forderungen können in einer solchen Situation schwerer realisierbar sein, weil kein reguläres Insolvenzverfahren mit Verwertung und Verteilung einer Masse stattfindet.

Einordnung des Beschlusses

Der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 28. August 2026 beendet das Eröffnungsverfahren in dieser Form. Für die Rk Event GmbH ist damit eine kritische Phase dokumentiert, in der das Unternehmen die Voraussetzungen für eine Insolvenzöffnung nicht erfüllen konnte. Die Veröffentlichung am 30. September 2026 macht diese Entscheidung öffentlich bekannt.

Die Abweisung mangels Masse ist kein gewöhnlicher Abschluss eines Insolvenzverfahrens, sondern bereits die Feststellung, dass es an den finanziellen Grundlagen für dessen Durchführung fehlt. Für die Rk Event GmbH markiert dies einen gravierenden Einschnitt in der Unternehmensentwicklung.

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