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Insolvenzgericht weist Antrag gegen FPR Projektmanagement GmbH mangels Masse ab

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FPR Projektmanagement GmbH mit Sitz in Korschenbroich den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Hintergrund der Entscheidung ist, dass nicht ausreichend verwertbares Vermögen vorhanden war, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Gerichtliche Entscheidung

Nach Angaben des Gerichts war ein Antrag einer Gläubigerin vom 13. November 2025 am 18. November 2025 eingegangen. Über diesen Antrag entschied das Amtsgericht Düsseldorf am 29. September 2026. Der Beschluss stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht vorlagen, weil die vorhandene Masse nicht ausreichte.

Betroffene Gesellschaft

Betroffen ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 23921 eingetragene FPR Projektmanagement GmbH. Als Sitz des Unternehmens ist Korschenbroich genannt. Gesetzlich vertreten wurde die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Mikolaj Jacek Ruta mit Anschrift in Mönchengladbach.

Bedeutung der Abweisung mangels Masse

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Gericht zwar einen Insolvenzantrag geprüft hat, das Verfahren aber nicht eröffnet wird, weil die Mittel fehlen, um die Verfahrenskosten zu tragen. Für Gläubiger kann dies weitreichende Folgen haben, da ohne eröffnetes Insolvenzverfahren keine geordnete gemeinschaftliche Verwertung des Vermögens stattfindet.

Für das Unternehmen selbst ist eine solche Entscheidung ein schwerer wirtschaftlicher Einschnitt. Sie zeigt, dass die finanzielle Lage so angespannt ist, dass selbst die Mindestvoraussetzungen für ein Insolvenzverfahren nicht erfüllt werden konnten.

Einordnung des Vorgangs

Die Veröffentlichung vom 30. September 2026 dokumentiert damit einen formalen Schlusspunkt im Insolvenzeröffnungsverfahren. Maßgeblich ist der Beschluss vom 29. September 2026, mit dem das Amtsgericht Düsseldorf den Antrag zurückgewiesen hat. Für die FPR Projektmanagement GmbH bedeutet dies, dass das Verfahren nicht in die eigentliche Insolvenzphase übergeht.

Der Vorgang unterstreicht, dass nicht jeder Insolvenzantrag zu einer Verfahrenseröffnung führt. Fehlt es an ausreichender Masse, kann das Gericht den Antrag abweisen, selbst wenn ein Gläubiger die Eröffnung beantragt hat.

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