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Insolvenzgericht weist Antrag der Hille Energiesysteme Beteiligungs GmbH mangels Masse ab

Insolvenzantrag ohne Erfolg

Das Amtsgericht Münster hat den Insolvenzantrag der Hille Energiesysteme Beteiligungs GmbH aus Horstmar abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung war der Antrag der Gesellschaft am 23. Juni 2026 beim Gericht eingegangen. Mit Beschluss vom 29. September 2026 wurde das Eröffnungsverfahren jedoch mangels Masse beendet.

Die Entscheidung bedeutet, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Dazu zählen unter anderem Gerichtskosten und die Vergütung der späteren Verfahrensbeteiligten. Wenn bereits diese Mindestkosten nicht gesichert sind, kann das Gericht das Insolvenzverfahren nicht eröffnen.

Hintergrund der Bekanntmachung

Betroffen ist die Hille Energiesysteme Beteiligungs GmbH mit Sitz im Gewerbegebiet 26 in 48612 Horstmar. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10748 eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Tom Schmidt vertreten.

Mit der Abweisung des Antrags mangels Masse endet das Verfahren an dieser Stelle ohne reguläre Insolvenzöffnung. Für Gläubiger kann das bedeuten, dass eine Durchsetzung offener Forderungen schwieriger wird, weil kein ausreichender Insolvenzmassebestand zur gemeinschaftlichen Verwertung vorhanden ist.

Bedeutung für das Unternehmen

Eine Abweisung mangels Masse ist ein besonders einschneidendes Zeichen für die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens. Sie zeigt, dass selbst im frühen Stadium des Insolvenzverfahrens keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um den formellen Ablauf zu finanzieren. Für die betroffene Gesellschaft ist dies regelmäßig mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen verbunden.

Die amtliche Bekanntmachung datiert auf den 29. September 2026 und dokumentiert damit den Abschluss des Insolvenz-Eröffnungsverfahrens durch das Amtsgericht Münster.

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