Eine weitere vermeintliche Inkassofirma ist auf der aktuellen Schwarzliste der Verbraucherzentrale aufgetaucht: Unter dem Namen „AD Inkasso GmbH & Co. KG“ und mit der Ortsangabe 90449 Nürnberg werden Forderungen geltend gemacht. Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich vor entsprechenden Schreiben. Ihre Empfehlung: keinen Kontakt aufnehmen, keine Einzugsermächtigung erteilen und kein Geld überweisen.
Die Verbraucherzentrale führt das Angebot aktuell mit folgenden Angaben auf ihrer Schwarzliste:
AD Inkasso GmbH & Co. KG
90449 Nürnberg
ad-inkasso.org
Damit reiht sich der Name in eine umfangreiche Liste vermeintlicher Inkassounternehmen und Kanzleien ein, vor deren Zahlungsaufforderungen Verbraucherschützer warnen.
Verbraucherzentrale: „Zahlen Sie nicht!“
Die Empfehlung der Verbraucherzentrale lässt wenig Interpretationsspielraum.
Empfänger entsprechender Schreiben sollen keinen Kontakt aufnehmen und keine Zahlungen leisten. Auch eine Einzugsermächtigung sollte nicht erteilt werden.
Bei einem Betrugsverdacht empfiehlt die Verbraucherzentrale außerdem, Strafanzeige zu erstatten.
Besonders wichtig: Ein professionell gestalteter Brief, eine deutsche Ortsangabe oder eine Internetseite sind für sich genommen kein Beleg dafür, dass tatsächlich ein registriertes Inkassounternehmen hinter einer Zahlungsaufforderung steht.
Auffällig: Internetdomain offenbar erst seit kurzer Zeit registriert
Zusätzliche öffentlich zugängliche Informationen zur Internetdomain sind bemerkenswert.
Eine aktuelle Domainanalyse führt für ad-inkasso.org als Registrierungsdatum den 29. August 2026 auf. Damit wäre die Domain zum Zeitpunkt der aktuellen Warnung erst seit sehr kurzer Zeit registriert.
Die dort veröffentlichten WHOIS-Informationen sollen zudem nicht offen erkennen lassen, wer die Domain registriert hat.
Solche technischen Angaben beweisen für sich genommen keinen Betrug. Eine erst kürzlich registrierte Domain kann jedoch ein zusätzlicher Anlass sein, die Identität und Registrierung eines vermeintlichen Inkassodienstleisters besonders sorgfältig zu überprüfen.
Ein Inkassobrief beweist keine Forderung
Verbraucher sollten sich grundsätzlich nicht allein durch Begriffe wie „Inkasso“, „letzte Zahlungsaufforderung“, „Vollstreckung“ oder angekündigte zusätzliche Kosten zu einer schnellen Überweisung bewegen lassen.
Eine Forderung muss einen nachvollziehbaren Rechtsgrund haben.
Wer tatsächlich eine Inkassoforderung erhält, sollte unter anderem überprüfen können, wer der ursprüngliche Gläubiger ist, aus welchem Vertrag die Forderung stammen soll, wann dieser Vertrag geschlossen wurde und wie sich Hauptforderung, Zinsen und Inkassokosten zusammensetzen.
Wer den angeblichen Vertrag überhaupt nicht kennt, sollte erst recht nicht vorschnell bezahlen.
Auch eine deutsche Bankverbindung wäre kein Beweis für Seriosität
Die Verbraucherzentralen weisen inzwischen ausdrücklich darauf hin, dass betrügerische Inkassoschreiben nicht zwangsläufig Zahlungen auf ausländische Konten verlangen.
Es seien mittlerweile auch Schreiben im Umlauf, bei denen Verbraucher Geld auf deutsche Konten überweisen sollen.
Deshalb gilt: Eine IBAN mit dem Länderkürzel „DE“ ist kein Qualitätssiegel für eine Inkassoforderung.
Umgekehrt beweist eine ausländische IBAN allein ebenfalls noch keinen Betrug.
Registrierung eines Inkassodienstleisters überprüfen
Wer Zweifel an einem Inkassounternehmen hat, sollte nicht die im verdächtigen Schreiben angegebenen Kontaktdaten zur Überprüfung verwenden.
Stattdessen kann unabhängig recherchiert werden, ob der betreffende Rechtsdienstleister tatsächlich registriert ist und ob Firmenname, Anschrift und verantwortliche Personen mit den offiziellen Angaben übereinstimmen.
Gerade bei Fantasienamen oder Bezeichnungen, die den Eindruck einer etablierten GmbH oder GmbH & Co. KG vermitteln, ist diese unabhängige Kontrolle wichtig.
Bereits Geld überwiesen?
Wer aufgrund eines Schreibens von „AD Inkasso GmbH & Co. KG“ bereits Geld überwiesen hat, sollte möglichst schnell seine Bank kontaktieren.
Es kann geprüft werden, ob eine Überweisung noch gestoppt oder zurückgerufen werden kann. Ob dies gelingt, hängt insbesondere davon ab, wie weit die Zahlung bereits verarbeitet wurde.
Das Schreiben sollte keinesfalls vernichtet werden.
Brief, Umschlag, E-Mails, Telefonnummern, Bankverbindung, Name des Zahlungsempfängers und Zahlungsbelege können für eine spätere Prüfung beziehungsweise Strafanzeige wichtig sein.
AD Inkasso steht ausdrücklich auf der Warnliste
Für Verbraucher besteht hier ein entscheidender Unterschied zu einem bloßen Verdachtsmoment aus einem unbekannten Internetforum: „AD Inkasso GmbH & Co. KG, 90449 Nürnberg – ad-inkasso.org“ wird ausdrücklich auf der Schwarzliste der Verbraucherzentrale genannt.
Die Verbraucherschützer fassen ihre Empfehlung für die dort aufgeführten Absender eindeutig zusammen:
Keinen Kontakt aufnehmen. Keine Einzugsermächtigung erteilen. Kein Geld überweisen.
Wer ein entsprechendes Schreiben erhalten hat, sollte sich daher nicht von kurzen Zahlungsfristen oder möglichen zusätzlichen Kosten unter Druck setzen lassen.
Erst prüfen – und bei dieser konkreten Absenderbezeichnung insbesondere die aktuelle Warnung der Verbraucherzentrale berücksichtigen.