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Internet Up GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung in München angeordnet

Das Insolvenzgericht München hat am 28.09.2026 im Verfahren 1508 IN 3219/26 über das Vermögen der Internet Up GmbH mit Sitz in München Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Dazu gehört die vorläufige Insolvenzverwaltung. Außerdem gilt: Verfügungen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Dr. Max Liebig aus München bestellt.

Womit sich Internet Up nach außen befasst

Nach den öffentlich auffindbaren Angaben auf der Unternehmenswebsite tritt die Internet Up GmbH als E-Commerce-Unternehmen auf, das Marken entwickelt, skaliert und international vermarktet. Auf der Website wird das Unternehmen als auf Performance Marketing und datenorientierte Markenentwicklung ausgerichtet beschrieben. In einem Impressum und einer Kontaktseite nennt die Firma den Standort Hermann-Weinhauser-Straße 73, 81673 München sowie die Handelsregisterdaten Amtsgericht München, HRB 241153. In anderen Unternehmensdatenbanken wird als Gegenstand zudem eine Tätigkeit im Bereich Herstellung, Handel, Vertrieb und Vermarktung von Kosmetik-, Pflege- und Beautyprodukten sowie Textilien und elektrischen Pflege- und Beautyprodukten beschrieben; außerdem werden Groß- und Einzelhandel mit Produkten aller Art sowie Dienstleistungen in Produktentwicklung, Einkauf, Marketing und Vertrieb für den E-Commerce genannt. Diese Angaben stammen aus Drittquellen und sind als Zusammenfassung der dort veröffentlichten Unternehmensdaten zu verstehen.

Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern. Praktisch heißt das: Die Gesellschaft kann nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen, sondern braucht die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Auch das Einziehen offener Forderungen kann darunter fallen. Für Kunden, Anleger oder sonstige Gläubiger ist das ein Warnsignal: Offene Zahlungen, Gutscheine, Rückerstattungen, Lieferansprüche oder andere Forderungen sollten nun sorgfältig geprüft und dokumentiert werden. Ob und in welcher Höhe Forderungen später bedient werden, ist in diesem Stadium noch offen.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Ansprüche gegen die Internet Up GmbH hat, sollte Unterlagen, Rechnungen, Bestellungen, Zahlungsbelege und E-Mails sofort sichern. Offene Forderungen sollten übersichtlich notiert werden. Wichtig ist auch, weitere Nachrichten des Gerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters abzuwarten. Neue größere Vorleistungen oder Zahlungen an die Firma sollten Betroffene nur nach sorgfältiger Prüfung leisten. Sobald das Verfahren weiterläuft, können Fristen zur Anmeldung von Forderungen relevant werden.

Die Veröffentlichung vom 28.09.2026 zeigt damit vor allem: Das Unternehmen bleibt vorerst unter gerichtlicher Sicherung. Der Geschäftsbetrieb kann sich in dieser Phase verändern, aber über das weitere Schicksal der Internet Up GmbH ist mit dieser Bekanntmachung noch nicht entschieden.

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