Abweisung mangels Masse – Freiburg im Breisgau, Aktenzeichen 58 IN 428/26, veröffentlicht am 25.09.2026
Die Mauri Freiburg GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau (HRB 714747) ist von einer wichtigen insolvenzrechtlichen Entscheidung betroffen. Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat den Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wegen mangels Masse abgewiesen.
Im Verfahren unter dem Aktenzeichen 58 IN 428/26 war die Mauri Freiburg GmbH, Wentzinger Straße 17-19, 79106 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Mihai-Andrei Nistor, als Schuldnerin beteiligt. Verfahrensbevollmächtigter war Rechtsanwalt Dirk Lauser aus Stuttgart.
Die Entscheidung bedeutet, dass nach Auffassung des Gerichts nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden war, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein Insolvenzverfahren wird in solchen Fällen nicht eröffnet, weil bereits die Verfahrenskosten nicht gesichert sind.
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Kaiser-Joseph-Straße 257a, 79098 Freiburg, einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, mit der Zustellung oder mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet. Maßgeblich ist das zuerst eingetretene Ereignis.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Auch eine Erklärung bei einem anderen Amtsgericht ist möglich, sofern sie rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist dabei nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und klar erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Zudem ist sie vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigtem zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden; eine Übermittlung per E-Mail ist jedoch ausgeschlossen. Hinweise zur elektronischen Einreichung stellt das Land Baden-Württemberg bereit.
Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat die Entscheidung als Insolvenzgericht am 15.09.2026 getroffen.