Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 3601 IN 6120/26 gegen die Digitec Living Brands GmbH mit Sitz in Berlin am 23.09.2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung dient der Beschluss dazu, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Was die Firma nach außen macht
Nach Angaben der Unternehmenswebsite und weiteren Unternehmensdarstellungen ist Digitec Living Brands ein Home-&-Living- beziehungsweise Möbelunternehmen. Die Firma entwickelt demnach eigene Möbelsortimente und vertreibt diese im Groß-, Einzel- und Versandhandel. Genannt werden außerdem eine B2C-Plattform namens „99rooms“ sowie die B2B-Marke „FastFurn Collection“. Als Schwerpunkte nennt das Unternehmen unter anderem E-Commerce, Produktentwicklung und den Vertrieb von Möbeln für Wohn-, Ess-, Schlaf-, Bade- und Kinderzimmer. Das Registerportal bestätigt die Gesellschaft als GmbH mit Eintrag beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 213230. Die genaue Formulierung des Unternehmensgegenstands im Handelsregister war in den frei zugänglichen Quellen hier nicht vollständig abrufbar; die Tätigkeit als Möbel- und E-Commerce-Anbieter ist aber gut belegt.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Eine solche Anordnung ist noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie ist eine Schutzmaßnahme nach der Insolvenzordnung. Das Gericht kann damit zum Beispiel Zwangsvollstreckungen stoppen, die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin einschränken und einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen. Hier wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Florian Kleinschmit aus Berlin als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Er soll das Vermögen sichern, prüfen, ob genug Masse für die Verfahrenskosten vorhanden ist, und die Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bewerten.
Für Kunden bedeutet das: Offene Bestellungen, Rückzahlungen oder Gewährleistungsfragen können unsicherer werden, wenn das Unternehmen nicht mehr frei über Konten und Vermögenswerte verfügen darf. Anleger oder Geschäftspartner müssen damit rechnen, dass laufende Zahlungen und Verträge nun besonders geprüft werden. Gläubiger dürfen nach dem Beschluss grundsätzlich nicht mehr eigenmächtig vollstrecken; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt. Forderungen sollten sie zunächst dokumentieren und die weitere Entwicklung abwarten.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Geld von Digitec Living Brands erwartet oder selbst Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte Unterlagen zu Bestellungen, Rechnungen, Mahnungen und Verträgen vollständig sichern. Laufende Zahlungen an die Gesellschaft sollten nur erfolgen, wenn sie ausdrücklich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abgestimmt sind. Betroffene sollten außerdem die weiteren amtlichen Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts Charlottenburg (Berlin) verfolgen, weil sich daraus ergeben kann, ob das Verfahren eröffnet wird oder ob eine Sanierung möglich bleibt.