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Rex Logistik GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben – was die Bekanntmachung bedeutet

Luckenwalde / Potsdam, 25.09.2026. Im Insolvenzfverfahren der Rex Logistik GmbH mit Sitz in Luckenwalde und dem Aktenzeichen 650 IN 197/26 beim Insolvenzgericht Potsdam ist eine wichtige vorläufige Maßnahme wieder aufgehoben worden. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde die mit Beschluss vom 05.09.2026 angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung mit Wirkung zum 24.09.2026, 16:00 Uhr, beendet.

Die Firma Rex Logistik GmbH ist nach den auffindbaren Register- und Branchenangaben eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Luckenwalde, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 40465 P. In den recherchierten Registerauszügen und Unternehmensdaten wird als Unternehmensgegenstand vor allem Fahrdienstleistungen und Personenbeförderung genannt. Andere Quellen ordnen das Unternehmen dem Bereich Logistik und Transport zu. Ein eigener, gesicherter Firmenauftritt war in der Recherche nicht zuverlässig auffindbar; der belegteste Unternehmenszweck ist daher die Personenbeförderung beziehungsweise Fahrdienstleistung. ([online-handelsregister.de](https://www.online-handelsregister.de/handelsregisterauszug/br/Potsdam/HRB/40465/Rex-Logistik-GmbH?utm_source=openai))

Was die Sicherungsmaßnahme rechtlich bedeutet

Eine vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine Sicherungsmaßnahme. Sie wird angeordnet, bevor das Gericht über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entscheidet. Ziel ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern. Für Laien heißt das: Das Gericht sorgt dafür, dass die Firma in dieser Phase nicht ohne Kontrolle Vermögenswerte verschiebt oder unübersichtliche neue Verpflichtungen eingeht. Mit der Aufhebung dieser Maßnahme endet diese besondere Sicherung zunächst wieder. Das ist aber nicht automatisch die Entwarnung oder die Beendigung des Insolvenzverfahrens; es sagt nur, dass die vorläufige Verwaltung in dieser Form nicht mehr gilt. ([service.berlin.de](https://service.berlin.de/dienstleistung/327148/?utm_source=openai))

Für Kunden kann das bedeuten, dass laufende Aufträge, Fahrten oder Zahlungen kurzfristig unsicher werden, wenn sich der Geschäftsbetrieb verändert. Für Gläubiger ist wichtig: Forderungen sollten dokumentiert und Fristen beachtet werden, falls das Gericht später das Insolvenzverfahren eröffnet. Anleger gibt es bei einer GmbH in der Regel nicht wie bei einer börsennotierten Gesellschaft; wer aber Geld an das Unternehmen geliehen oder offene Forderungen hat, sollte seine Unterlagen sichern. Spekulationen über Schuld oder Betrug lassen sich aus der Bekanntmachung nicht ableiten. ([service.berlin.de](https://service.berlin.de/dienstleistung/327148/?utm_source=openai))

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten offene Rechnungen, Verträge, Buchungsbelege und Schriftverkehr sofort sichern. Kunden sollten prüfen, ob vereinbarte Leistungen noch erbracht werden und ob Vorauszahlungen abgesichert sind. Gläubiger sollten ihre Forderungshöhe schriftlich festhalten und die weitere Entwicklung des Verfahrens beobachten. Wichtig ist auch, auf neue amtliche Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts Potsdam zu achten. Der bestellte Insolvenzverwalter darf mit Namen und Kanzlei genannt werden, sobald dies aus einer belastbaren amtlichen oder gerichtlichen Quelle eindeutig hervorgeht; in der hier ausgewerteten Bekanntmachung selbst ist dazu jedoch kein Name enthalten. ([handelsregister.de](https://www.handelsregister.de/rp_web/?utm_source=openai))

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