Die Idee ist eigentlich überzeugend: Was der eine nicht mehr benötigt, kann ein anderer vielleicht noch gut gebrauchen.
Deshalb gehören Kartons mit der Aufschrift „Zu verschenken“ inzwischen vielerorts zum Straßenbild. Darin finden sich Bücher, CDs und Schallplatten, Tassen, Töpfe, Vasen, Bilder oder Kinderspielzeug. Manchmal werden sogar Kleidung, Möbel oder andere größere Gegenstände kostenlos angeboten.
Im besten Fall funktioniert das hervorragend. Die Gegenstände wechseln innerhalb weniger Stunden den Besitzer, müssen nicht entsorgt werden und bekommen ein zweites Leben.
Doch es gibt einen entscheidenden Unterschied: Steht die Kiste auf dem eigenen Grundstück oder wird sie einfach auf öffentlichem Grund abgestellt?
Auf dem eigenen Grundstück deutlich unproblematischer
Wer eine Verschenkekiste auf dem eigenen Grundstück aufstellt, beispielsweise in der eigenen Einfahrt, bewegt sich nach den im BR-Bericht wiedergegebenen Hinweisen grundsätzlich in einer deutlich unproblematischeren Situation.
Anders sieht es auf Gehwegen und anderen öffentlichen Flächen aus.
Dort kann eine vermeintliche Verschenkekiste von Städten und Gemeinden als unerlaubte Ablagerung beziehungsweise illegale Müllentsorgung eingeordnet werden. Das kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Ein Zettel mit der Aufschrift „Zu verschenken“ schützt also nicht automatisch vor Ärger.
Das Münchner Baureferat weist zugleich darauf hin, dass das Motiv hinter solchen Kisten durchaus positiv gesehen wird. Schließlich sollen brauchbare Gegenstände gerade nicht weggeworfen werden.
Mario Krüger von der Münchner Stadtreinigung erklärt deshalb, dass solche Kisten ein Stück weit toleriert würden.
Diese Toleranz hat allerdings Grenzen.
Aus dem Geschenk darf kein Hindernis werden
Entscheidend ist zunächst, dass der öffentliche Verkehrsraum frei und sicher bleibt.
Ein Karton mitten auf einem schmalen Gehweg kann für Fußgänger zum Hindernis werden. Besonders problematisch kann dies für blinde und sehbehinderte Menschen sowie Personen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen sein.
Hinzu kommt die Verletzungsgefahr.
Stehen beispielsweise Gläser, Teller oder andere zerbrechliche Gegenstände in einer Kiste und gehen kaputt, können Scherben auf dem Gehweg zurückbleiben.
Spätestens dann wird aus der gut gemeinten Weitergabe gebrauchter Gegenstände ein Sicherheitsproblem.
Regen kann aus brauchbaren Dingen Müll machen
Auch die Zeit spielt eine wichtige Rolle.
Eine Kiste, die morgens aufgestellt und wenige Stunden später wieder hereingeholt wird, ist etwas anderes als ein Karton, der mehrere Tage unbeaufsichtigt auf dem Gehweg steht.
Besonders problematisch wird es bei schlechtem Wetter.
Regnet es in einen Karton mit Büchern, Kleidung oder anderen empfindlichen Gegenständen, können ursprünglich noch brauchbare Sachen schnell unbrauchbar werden.
Aus der Verschenkekiste wird dann faktisch eine Ansammlung von Abfall.
Bleiben solche Gegenstände längere Zeit stehen oder gibt es Beschwerden, können Straßenreinigung beziehungsweise zuständige Betriebe sie entfernen und entsorgen.
Für denjenigen, der die Sachen abgestellt hat, kann das im ungünstigen Fall auch ein Bußgeld nach sich ziehen.
Wertstoffinseln sind kein Verschenkeplatz
Besonders eindeutig ist die Situation nach den Angaben des BR an Münchner Wertstoffinseln.
Neben Containern für Glas oder Verpackungen werden immer wieder Gegenstände abgestellt. Manchmal handelt es sich um offensichtlichen Abfall, teilweise aber auch um vermeintlich noch brauchbare Sachen.
Nach Angaben des Abfallwirtschaftsbetriebs München ist das Ablagern von Müll oder Verschenkekisten neben den Containern beziehungsweise an Wertstoffinseln nicht erlaubt.
Die Standorte werden regelmäßig gereinigt. Für ihre Sauberhaltung sind in München private Entsorgungsunternehmen zuständig.
Unzulässige Ablagerungen können mit Bußgeldern geahndet werden.
München hat bereits 25 Bußgeldbescheide verhängt
Nach Angaben des Münchner Kreisverwaltungsreferats wurden im laufenden Jahr bereits 25 Bußgeldbescheide wegen illegaler Müllentsorgung erlassen.
Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, dass diese 25 Fälle allesamt Verschenkekisten betrafen.
Genau danach wird in der Statistik nicht getrennt. Es ist deshalb nicht bekannt, wie viele der Bußgeldverfahren tatsächlich auf Gegenstände mit einem „Zu verschenken“-Hinweis zurückgingen.
So lässt sich Ärger vermeiden
Die Verbraucherzentrale Bayern gibt einige praktische Empfehlungen für Menschen, die ausrangierte Gegenstände auf diesem Weg weitergeben möchten.
Am sichersten ist es demnach, die Kiste auf dem eigenen Grundstück aufzustellen.
Wer dennoch öffentlichen Raum nutzt, sollte darauf achten, dass der Karton niemanden behindert. Nachbarn beziehungsweise Miteigentümer sollten ebenfalls einbezogen werden, wenn sie von der Aktion betroffen sein könnten.
In die Kiste gehören nur saubere, gut erhaltene, ungefährliche und jugendfreie Gegenstände.
Wichtig ist außerdem, Verantwortung für die Kiste zu behalten.
Bei Regen und spätestens am Abend sollte sie wieder hereingeholt werden. Entsteht Unordnung, sollte diese beseitigt werden.
Vor allem sollte eine Verschenkekiste nicht nach dem Prinzip „hingestellt und vergessen“ behandelt werden.
Verschenken statt wegwerfen bleibt eine gute Idee
Der Grundgedanke hinter solchen Kisten wird durch die möglichen rechtlichen Probleme nicht falsch.
Gegenstände weiterzugeben, die andere noch verwenden können, verlängert ihre Nutzungsdauer und kann Abfall vermeiden.
Und manchmal werden aus zufälligen Straßenfunden erstaunlich langlebige Anschaffungen.
Im BR-Bericht erzählt ein Paar beispielsweise von einer Carrera-Bahn, die vor zehn oder 15 Jahren auf der Straße gefunden wurde und bis heute funktioniert. Ein selbst herausgestelltes Fahrrad fand nach Angaben des Paares sogar innerhalb von zehn Minuten einen neuen Besitzer.
Genau so soll das Prinzip funktionieren: Ein Gegenstand, den jemand nicht mehr benötigt, findet schnell einen Menschen, der ihn gebrauchen kann.
Problematisch wird es erst, wenn aus der kurzfristigen Weitergabe eine dauerhafte Ablagerung im öffentlichen Raum wird.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, stellt seine Verschenkekiste deshalb auf das eigene Grundstück, behält sie im Blick und räumt übrig gebliebene Sachen wieder weg.