Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ostender Straße 1 Grundstücks GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 17. September 2026. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 501 IN 270/25 geführt.
Als Geschäftsanschrift der Gesellschaft nennt die Insolvenzbekanntmachung die Lenaustraße 1 in 40470 Düsseldorf. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 129862 B eingetragen. Vertreten wird es durch den Geschäftsführer Wolfgang Reppegather.
Die Gesellschaft hatte den Insolvenzantrag selbst gestellt. Der Antrag trägt das Datum 14. November 2025 und ging nach den Angaben des Gerichts am 14. Dezember 2025 ein. Zwischen dem Eingang des Antrags und der Entscheidung lagen damit rund neun Monate.
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung eigenen Immobilienvermögens. Besonders genannt wird das Grundstück Ostender Straße 1 in 13353 Berlin.
Die Gesellschaft ist damit als objektbezogene Immobiliengesellschaft ausgestaltet. Solche Unternehmen werden häufig gegründet, um ein bestimmtes Grundstück oder Gebäude zu erwerben, zu halten, zu vermieten und wirtschaftlich zu verwalten.
Zum Geschäftsbereich gehören der Kauf und Verkauf sowie die Vermietung und Verpachtung eigener Gewerbegrundstücke und Nichtwohngebäude. Tätigkeiten nach Paragraf 34 c der Gewerbeordnung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gesellschaft sollte somit insbesondere nicht als klassische Immobilienmaklerin oder als Bauträgerin für fremde Auftraggeber tätig werden.
Ob das Grundstück Ostender Straße 1 zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch im Eigentum der Gesellschaft stand, welchen Wert es besitzt und ob es mit Grundschulden oder anderen Rechten belastet ist, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.
Das Amtsgericht Düsseldorf lehnte die Verfahrenseröffnung ab, weil keine ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden war. Dies bedeutet, dass das voraussichtlich frei verfügbare und verwertbare Vermögen nicht ausreichte, um zumindest die Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters zu bezahlen.
Auch bei einer Immobiliengesellschaft ist eine Abweisung mangels Masse möglich. Der bloße Besitz eines Grundstücks bedeutet nicht automatisch, dass genügend frei verwertbares Vermögen vorhanden ist. Eine Immobilie kann beispielsweise hoch belastet sein oder vorrangigen Sicherungsrechten von Banken und anderen Gläubigern unterliegen. Ob dies hier tatsächlich der Fall ist, wird vom Gericht nicht mitgeteilt.
Die Abweisung bedeutet nicht, dass bestehende Verbindlichkeiten erloschen sind. Da kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, gibt es jedoch keinen Insolvenzverwalter, der das Grundstück, Mietforderungen oder andere Vermögenswerte erfasst und nach den gesetzlichen Vorschriften zugunsten der Gläubiger verwertet.
Für Mieter oder Pächter gilt, dass bestehende Verträge nicht allein durch die Abweisung des Insolvenzantrags automatisch enden. Sie sollten jedoch prüfen, wer künftig als berechtigter Ansprechpartner und Zahlungsempfänger auftritt, insbesondere wenn sich die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie verändern.
Mit der Rechtskraft der Abweisung mangels Masse gilt die Ostender Straße 1 Grundstücks GmbH grundsätzlich als aufgelöst. Eine sofortige Löschung aus dem Handelsregister erfolgt dadurch jedoch nicht automatisch. Zunächst können noch Abwicklungsmaßnahmen und registerrechtliche Prüfungen erforderlich sein.
Zur Höhe der Schulden, zur Zahl der Gläubiger, zu bestehenden Mietverhältnissen und zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten enthält die Bekanntmachung keine Angaben. Auch bleibt offen, weshalb die Prüfung des Eigenantrags mehrere Monate in Anspruch nahm.