Das Amtsgericht Hamburg hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der deepnostiX GmbH mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 15. September 2026 auf Grundlage von Paragraf 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 67a IN 185/26 geführt.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 168312 eingetragen. Als Geschäftsanschrift nennt die Insolvenzbekanntmachung die Stühlingerstraße 24 in 79106 Freiburg im Breisgau. Vertreten wird die Gesellschaft durch den Liquidator Florian Braune.
Die Vertretung durch einen Liquidator weist darauf hin, dass sich die Gesellschaft bereits vor der insolvenzgerichtlichen Entscheidung in der Abwicklung befand. Eine Liquidation und ein Insolvenzverfahren sind jedoch unterschiedliche Vorgänge. Bei einer regulären Liquidation soll das vorhandene Vermögen verwertet, sollen offene Verpflichtungen erfüllt und die Gesellschaft anschließend beendet werden. Ein Insolvenzverfahren kommt dagegen in Betracht, wenn Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.
Die deepnostiX GmbH war im Bereich der Bioinformatik tätig. Dabei werden biologische und medizinische Daten mithilfe von Computerprogrammen, mathematischen Verfahren und statistischen Modellen ausgewertet. Das Unternehmen bot insbesondere die Analyse klinischer und molekularbiologischer Daten an.
Dazu gehörten genomische, epigenomische, transkriptomische, proteomische und mikrobiomische Datensätze. Vereinfacht ausgedrückt können solche Analysen Informationen über das Erbgut, die Steuerung von Genen, die Bildung von Eiweißen und die Zusammensetzung von Mikroorganismen im menschlichen Körper liefern. Derartige Daten können für die medizinische Forschung, die Entwicklung neuer Diagnoseverfahren und die Untersuchung von Krankheiten von Bedeutung sein.
Zum Geschäftsfeld gehörte außerdem die Beratung und Begleitung von Kunden bei der Planung und Durchführung bioinformatischer Projekte. Die Gesellschaft konnte ihre Auftraggeber bei der Strukturierung von Forschungsfragen, beim Aufbau geeigneter Untersuchungen und bei der anschließenden Datenauswertung unterstützen.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf eigenen Forschungs und Entwicklungsarbeiten. Die deepnostiX GmbH befasste sich nach ihrem Unternehmensgegenstand mit der datenbasierten Identifizierung von Biomarkern. Biomarker sind messbare biologische Merkmale, die Hinweise auf Krankheiten, Krankheitsverläufe oder körperliche Veränderungen geben können.
Für die Suche und Auswertung solcher Biomarker sollte das Unternehmen eigene Algorithmen und Anwendungen entwickeln. Die daraus entstehenden Verfahren und digitalen Produkte konnten sowohl der Wissenschaft und der Verbesserung der Gesundheitsversorgung dienen als auch wirtschaftlich vermarktet werden.
Welche Forschungsprojekte, Softwarelösungen oder Kundenaufträge zuletzt bestanden, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor. Ebenso ist nicht ersichtlich, ob das Unternehmen über Patente, Nutzungsrechte, Datensätze oder andere verwertbare Forschungsergebnisse verfügte.
Das Amtsgericht Hamburg hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Dies bedeutet, dass das vorhandene und voraussichtlich verwertbare Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, um zumindest die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Dazu gehören insbesondere die Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters.
Die Entscheidung bedeutet nicht, dass bestehende Forderungen erloschen sind. Da kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, erfolgt jedoch keine geordnete Verwertung des Vermögens durch einen Insolvenzverwalter. Für Gläubiger besteht deshalb das Risiko, dass ihre Forderungen nicht oder nur zu einem geringen Teil erfüllt werden können.
Mit der Rechtskraft der Abweisung mangels Masse gilt die Gesellschaft grundsätzlich als aufgelöst. Da die deepnostiX GmbH laut Bekanntmachung bereits durch einen Liquidator vertreten wird, befand sie sich allerdings offenbar schon zuvor in der Abwicklung. Welche weiteren Schritte bis zu einer möglichen Löschung aus dem Handelsregister erforderlich sind, geht aus dem Beschluss nicht hervor.
Zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger und zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten macht das Gericht keine Angaben. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg eingelegt werden.