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RCT Power GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die RCT Power GmbH aus Konstanz hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Das Amtsgericht Konstanz ordnete daraufhin am 14. September 2026 um 19 Uhr Sicherungsmaßnahmen an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen K 42 IN 457/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Line-Eid-Straße 1 in 78467 Konstanz und ist beim Amtsgericht Freiburg unter HRB 713720 eingetragen. Geschäftsführerin ist Pei-Fen Hsiao.

Die RCT Power GmbH entwickelt, produziert und vertreibt Geräte zur Energiespeicherung und Energiewandlung. Zum Unternehmensgegenstand gehören außerdem die Planung und der Aufbau von Stromerzeugungseinheiten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Jan Plathner aus Frankfurt am Main. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Über Bankkonten und offene Forderungen darf die RCT Power GmbH nicht mehr selbst verfügen; insoweit liegt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim vorläufigen Insolvenzverwalter.

Wer der Gesellschaft Geld schuldet, darf nicht mehr unmittelbar an sie zahlen. Zahlungen sind nur noch unter Beachtung des Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Das Gericht untersagte zudem grundsätzlich Zwangsvollstreckungen gegen die RCT Power GmbH und stellte bereits begonnene Maßnahmen vorläufig ein. Maßnahmen, die unbewegliche Gegenstände betreffen, sind ausgenommen.

Dr. Plathner soll das Vermögen sichern und als Sachverständiger prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob die Verfahrenskosten gedeckt werden können und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Über die Eröffnung entscheidet das Amtsgericht Konstanz nach Abschluss der Prüfung. Welche Folgen das Verfahren für laufende Aufträge, Produkte oder Gewährleistungsansprüche hat, geht aus dem Beschluss nicht hervor.

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