Die CONCEPT HOME BÖYER UG (haftungsbeschränkt) aus Ahaus ist mit einem Insolvenzantragsverfahren konfrontiert. Das Amtsgericht Münster hat den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens am 19. August 2026 mangels Masse abgewiesen.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 83 IN 7/26 geführt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Coesfeld unter HRB 13051 eingetragen.
Als Firmensitz nennt die aktuelle Insolvenzbekanntmachung die Hamalandstraße 51, 48683 Ahaus. Geschäftsführer und gesetzlicher Vertreter ist Michael Böyer.
Der Insolvenzantrag wurde nicht vom Unternehmen selbst gestellt. Ein Gläubiger beantragte am 23. Februar 2026 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Antrag ging am 25. Februar 2026 beim Gericht ein. Nach einer fast sechsmonatigen Prüfung entschied das Amtsgericht Münster, das Verfahren nicht zu eröffnen, weil keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist.
Spezialist für intelligente Gebäudetechnik
Die CONCEPT HOME BÖYER UG war ihrem Unternehmensgegenstand nach ein spezialisiertes Unternehmen aus dem Bereich der technischen Gebäudeausrüstung und Gebäudeautomation.
Der eingetragene Geschäftszweck umfasst die Planung von Gebäudetechnik sowie die Programmierung von Gebäudesystemtechnik mit LCN und KNX. Die Gesellschaft wird entsprechend auch Ingenieurbüros für die Fachplanung technischer Gebäudeausrüstung zugeordnet.
Damit beschäftigte sich das Unternehmen mit einem Bereich, der heute häufig unter den Begriffen Gebäudeautomation, Smart Building oder Smart Home zusammengefasst wird.
Im Mittelpunkt steht dabei die Vernetzung unterschiedlicher technischer Einrichtungen eines Gebäudes. Beleuchtung, Heizung, Beschattung, Lüftung, Sensoren oder andere elektrische Einrichtungen können über entsprechende Bussysteme miteinander verbunden und zentral beziehungsweise automatisiert gesteuert werden.
CONCEPT HOME BÖYER war dabei ausdrücklich auf zwei Systeme ausgerichtet: LCN und KNX.
Was LCN und KNX in Gebäuden leisten
KNX ist ein international verbreiteter Standard für die Gebäudeautomation. Über das System lassen sich unterschiedliche Komponenten eines Gebäudes miteinander vernetzen. Dadurch können beispielsweise Beleuchtung, Rollläden, Heizungssteuerung oder Sensoren abhängig von Uhrzeit, Temperatur, Anwesenheit oder anderen Vorgaben automatisch gesteuert werden.
LCN steht für Local Control Network und verfolgt ebenfalls das Ziel einer intelligenten Vernetzung der Gebäudetechnik.
Die Programmierung solcher Anlagen ist ein spezialisiertes Tätigkeitsfeld. Es reicht nicht aus, lediglich elektrische Leitungen und Geräte zu installieren. Die einzelnen Komponenten müssen anschließend so programmiert werden, dass sie miteinander kommunizieren und die vom Auftraggeber gewünschten Funktionen ausführen.
Der eingetragene Unternehmensgegenstand zeigt deshalb, dass CONCEPT HOME BÖYER nicht nur als gewöhnlicher Elektroinstallationsbetrieb konzipiert war, sondern insbesondere Planungs- und Programmierungsleistungen für automatisierte Gebäudetechnik anbieten sollte.
Unternehmen bereits 2011 gegründet
CONCEPT HOME BÖYER gehörte nicht zu den jungen Start-ups der Smart-Home-Branche.
Die Gesellschaft wurde bereits am 18. Februar 2011 in das Handelsregister eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 18. Januar 2011. Das Stammkapital betrug bei der Gründung lediglich 1.000 Euro.
Bereits bei der Gründung wurde Michael Böyer zum Geschäftsführer bestellt. Er wird auch mehr als 15 Jahre später im aktuellen Insolvenzverfahren weiterhin als Geschäftsführer der Gesellschaft genannt.
Damit bestand das Unternehmen zum Zeitpunkt der Abweisung des Insolvenzantrags bereits rund 15 Jahre.
Ursprünglich befand sich die Geschäftsanschrift in der Eichenallee 1, 48683 Ahaus. Diese Anschrift wird auch noch in verschiedenen Unternehmensdatenbanken geführt.
Für den aktuellen Stand ist jedoch die Insolvenzbekanntmachung maßgeblich. Dort wird die Hamalandstraße 51 in Ahaus als Anschrift der Schuldnerin angegeben.
Michael Böyer kommt aus der Elektrotechnik
Auch der berufliche Hintergrund des Geschäftsführers passt zur technischen Ausrichtung des Unternehmens.
Ein öffentliches Berufsprofil eines Michael Böyer mit passender elektrotechnischer Tätigkeit nennt Kenntnisse in Elektrotechnik, Elektronik, Gebäudetechnik, technischem Vertrieb und technischer Beratung. Als Qualifikationen werden staatlich geprüfter Techniker, Elektrotechnikermeister und Ausbildereignung aufgeführt.
Das Profil nennt außerdem berufliche Tätigkeiten als Elektrotechniker beziehungsweise in der Planung sowie zuvor als Elektrotechniker und Projektleiter.
Eine zweifelsfreie Identitätszuordnung allein anhand eines öffentlichen Berufsprofils ist allerdings nicht möglich. Deshalb sollte daraus nicht ohne weitere Register- oder Unternehmensunterlagen geschlossen werden, dass sämtliche dort genannten beruflichen Stationen dem Geschäftsführer der CONCEPT HOME BÖYER UG zuzurechnen sind.
Geschäftstätigkeit lag an der Schnittstelle von Elektro und IT
Interessant ist die wirtschaftliche Einordnung des Unternehmens.
CONCEPT HOME BÖYER wird einerseits dem Bereich der Fachplanung technischer Gebäudeausrüstung zugerechnet. Andererseits erscheint die Gesellschaft in Unternehmensdatenbanken auch unter Programmierungstätigkeiten beziehungsweise Computer Systems Design.
Das ist bei einem Unternehmen für Gebäudeautomation durchaus nachvollziehbar.
Moderne Gebäudetechnik verbindet klassische Elektrotechnik mit Software. Während Sensoren, Schalter, Aktoren und Steuerungsmodule physisch installiert werden, bestimmt erst die Programmierung, wie das gesamte System funktioniert.
CONCEPT HOME BÖYER bewegte sich damit an der Schnittstelle zwischen Elektrotechnik, Gebäudeplanung und IT.
Jahresabschlüsse über mehrere Jahre veröffentlicht
Die Gesellschaft war über einen längeren Zeitraum wirtschaftlich aktiv.
Öffentlich dokumentiert sind Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2011 bis 2017. Der Jahresabschluss für 2017 wurde im Juni 2019 veröffentlicht.
Für das erste Geschäftsjahr 2011 werden in einer Unternehmensdatenbank Vermögenswerte von rund 29.449 Euro ausgewiesen. Gleichzeitig wird für dieses Geschäftsjahr ein Jahresfehlbetrag von rund 3.523 Euro angegeben.
Diese historischen Zahlen erlauben allerdings keine Aussage über die finanzielle Situation des Unternehmens unmittelbar vor dem Insolvenzantrag im Jahr 2026.
Gläubiger stellte den Insolvenzantrag
Anders als bei zahlreichen anderen Unternehmensinsolvenzen ging die Initiative hier nicht von der Geschäftsführung aus.
Ein Gläubiger stellte am 23. Februar 2026 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CONCEPT HOME BÖYER UG.
Welche Forderung dem Antrag zugrunde lag, wird in der veröffentlichten Entscheidung nicht genannt. Auch die Identität des Gläubigers und die Höhe seiner Forderung sind aus der Bekanntmachung nicht ersichtlich.
Ebenso macht das Gericht keine Angaben darüber, welche wirtschaftlichen Ursachen zu den finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens geführt haben.
Fast sechs Monate dauerte die gerichtliche Prüfung
Zwischen dem Eingang des Insolvenzantrags und der abschließenden Entscheidung vergingen fast sechs Monate.
Der Antrag ging am 25. Februar 2026 beim Amtsgericht Münster ein. Erst am 19. August 2026 wurde entschieden, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Das Ergebnis ist für die Gesellschaft einschneidend: Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen.
Das bedeutet grundsätzlich, dass das Vermögen der Schuldnerin voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken und auch kein ausreichender Kostenvorschuss zur Verfügung steht.
Damit wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, der vorhandenes Unternehmensvermögen in einem regulären Insolvenzverfahren verwertet und die Erlöse anschließend entsprechend der gesetzlichen Rangfolge an die Gläubiger verteilt.
Für Gläubiger besonders ungünstige Situation
Eine Abweisung mangels Masse ist für Gläubiger regelmäßig problematischer als die Eröffnung eines normalen Insolvenzverfahrens.
Sie bedeutet zwar nicht zwangsläufig, dass überhaupt keinerlei Vermögenswerte mehr vorhanden sind. Das Insolvenzgericht ist jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass keine ausreichende freie und verwertbare Masse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu finanzieren.
Gerade bei einem Planungs- und Programmierungsunternehmen muss zudem nicht zwangsläufig ein größerer Bestand an werthaltigen Maschinen, Grundstücken oder Waren vorhanden sein.
Der wirtschaftliche Wert eines solchen Unternehmens kann wesentlich in Fachwissen, Kundenbeziehungen, laufenden Projekten, Softwarekenntnissen und der Arbeitsleistung der beteiligten Personen bestehen. Diese Werte lassen sich in einem Insolvenzverfahren nicht ohne Weiteres verwerten.
Ob dies bei CONCEPT HOME BÖYER tatsächlich ausschlaggebend war, lässt sich aus der gerichtlichen Bekanntmachung allerdings nicht feststellen.
Nach rund 15 Jahren droht das Ende der Gesellschaft
Für die CONCEPT HOME BÖYER UG hat die Abweisung mangels Masse erhebliche gesellschaftsrechtliche Folgen.
Wird die Entscheidung rechtskräftig, führt die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse bei einer Unternehmergesellschaft grundsätzlich zur Auflösung. Ist anschließend kein Vermögen mehr vorhanden, kann die Gesellschaft schließlich aus dem Handelsregister gelöscht werden.
Damit könnte ein Unternehmen vor dem Ende stehen, das bereits seit 2011 auf einem technisch anspruchsvollen und inzwischen stark gewachsenen Markt tätig war.
Die CONCEPT HOME BÖYER UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Hamalandstraße 51, 48683 Ahaus, war auf die Planung von Gebäudetechnik und die Programmierung intelligenter Gebäudesysteme auf Basis von LCN und KNX ausgerichtet.
Das Amtsgericht Münster hat den von einem Gläubiger gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 19. August 2026 unter dem Aktenzeichen 83 IN 7/26 mangels Masse abgewiesen.