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FINMA-Hinweis zu Safechainvault: Vorsicht bei Finanzangeboten über safechainvault.net

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führt Safechainvault / safechainvault.net mit Datum vom 19. August 2026 auf ihrer Informations- beziehungsweise Warnübersicht. Als Adresse wird Alpenstrasse 14, 6300 Zug angegeben. Besonders auffällig: Nach den veröffentlichten Angaben besteht kein Eintrag im Handelsregister.

FINMA nennt Safechainvault und die Internetseite safechainvault.net

Nach den vorliegenden Angaben nennt die FINMA den Anbieter unter der Bezeichnung „Safechainvault / safechainvault.net“. Ein konkreter Unternehmenssitz wird nicht ausgewiesen. Als Anschrift erscheint lediglich die Adresse in Zug.

Zudem wird ausdrücklich „Ohne HR-Eintrag“ angegeben. Damit ist anhand dieser Angaben keine entsprechend eingetragene Gesellschaft hinter dem verwendeten Namen erkennbar.

Das bedeutet nicht automatisch, dass ein Betrug nachgewiesen ist. Ein FINMA-Eintrag dieser Art ist für Verbraucher und Anleger jedoch ein wichtiger Anlass, ein Angebot besonders kritisch zu überprüfen.

Wer steckt tatsächlich hinter Safechainvault?

Gerade bei Finanz-, Trading- oder Kryptoangeboten sollte eindeutig nachvollziehbar sein, welche juristische Person Vertragspartner ist, wo diese registriert ist und ob eine erforderliche finanzmarktrechtliche Bewilligung vorliegt.

Wer über safechainvault.net angesprochen wird, sollte deshalb vor einer Einzahlung überprüfen, ob sich die Angaben auf der Internetseite mit offiziellen Registern und den Informationen der FINMA decken.

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn angebliche Berater telefonisch oder über Messenger zu schnellen Einzahlungen auffordern, hohe Gewinne versprechen oder immer weitere Investitionen verlangen.

Bereits Geld an Safechainvault gezahlt?

Wer bereits Geld im Zusammenhang mit Safechainvault überwiesen hat und Schwierigkeiten bei einer Auszahlung bekommt, sollte nicht ungeprüft weitere Zahlungen leisten.

Sämtliche Unterlagen sollten gesichert werden. Dazu gehören Kontoauszüge und Überweisungsbelege ebenso wie E-Mails, Telefonnummern, Messenger-Nachrichten, Screenshots des angeblichen Handelskontos sowie Namen der Ansprechpartner. Bei Kryptowährungen sollten zusätzlich Wallet-Adressen und Transaktionsdaten dokumentiert werden.

Besonders aufmerksam sollten Betroffene werden, wenn eine Auszahlung plötzlich von weiteren Zahlungen für angebliche Steuern, Provisionen, Versicherungen, Geldwäscheprüfungen oder Freischaltungsgebühren abhängig gemacht wird.

FINMA-Eintrag sollte Anleger aufmerksam machen

Der Eintrag vom 19. August 2026 liefert damit mehrere Punkte, die Anleger vor einer Geschäftsbeziehung mit Safechainvault prüfen sollten: genannt werden die Internetseite safechainvault.net, die Anschrift Alpenstrasse 14 in 6300 Zug, kein konkret ausgewiesener Sitz und insbesondere kein Handelsregistereintrag.

Wer ein Finanzangebot von Safechainvault erhält, sollte daher zunächst klären, wer tatsächlich hinter der Plattform steht und ob für die angebotene Tätigkeit eine erforderliche Bewilligung der FINMA oder einer anderen zuständigen Finanzaufsichtsbehörde besteht, bevor Geld oder sensible persönliche Daten übermittelt werden.

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