Verbraucherschützer warnen derzeit vor gefälschten Inkassoschreiben, mit denen Betrüger versuchen, Empfänger zur Zahlung angeblich offener Forderungen zu bewegen. Die Schreiben wirken auf den ersten Blick seriös und enthalten häufig detaillierte Zahlungsaufforderungen, Aktenzeichen sowie konkrete Bankverbindungen. Tatsächlich dienen sie jedoch dazu, Geld auf ausländische Konten der Täter umzuleiten.
Besonders betroffen sind derzeit Schreiben, die im Namen der Member Inkasso AG mit der Anschrift Leipziger Platz 15, 10117 Berlin versendet werden. Nach den vorliegenden Informationen handelt es sich hierbei nicht um berechtigte Zahlungsaufforderungen.
Diese Bankverbindungen sollten Verbraucher misstrauisch machen
In den betrügerischen Schreiben werden unter anderem folgende Zahlungsempfänger und IBANs genannt:
Empfänger: Expert AG
- IBAN: GR46 0140 9100 9100 0200 2018 467
- IBAN: GR65 0160 5680 0000 0008 5214 527
oder
Empfänger: Single Member PC
- IBAN: GR63 7010 0000 0001 1529 5879 282
Auffällig ist, dass die genannten Kontoverbindungen mit „GR“ beginnen und somit auf griechische Bankkonten hinweisen. Dies ist bei angeblichen Forderungen deutscher Inkassounternehmen zumindest ein Warnsignal, das Verbraucher sorgfältig prüfen sollten.
Betrüger setzen auf Angst und Zeitdruck
Die Täter versuchen häufig, mit hohen Forderungen, Mahngebühren oder der Androhung gerichtlicher Schritte Druck aufzubauen. Ziel ist es, die Betroffenen zu einer schnellen Überweisung zu bewegen, ohne dass diese die Forderung näher überprüfen.
Oft enthalten die Schreiben zudem Hinweise auf angebliche Vollstreckungsmaßnahmen, Schufa-Einträge oder zusätzliche Kosten, falls die Zahlung nicht kurzfristig erfolgt.
So sollten Betroffene reagieren
Wer ein solches Inkassoschreiben erhält, sollte keinesfalls vorschnell bezahlen. Stattdessen empfiehlt es sich,
- die behauptete Forderung genau zu prüfen,
- den angeblichen Gläubiger direkt zu kontaktieren,
- keine Zahlungen auf unbekannte Konten zu leisten,
- keine persönlichen Daten preiszugeben und
- bei Zweifeln die örtliche Verbraucherzentrale oder die Polizei zu informieren.
Wurde bereits Geld überwiesen, sollte umgehend die eigene Bank kontaktiert werden. Je schneller reagiert wird, desto größer ist die Chance, eine Überweisung noch stoppen oder zurückrufen zu lassen.
Vorsicht bei unbekannten Inkassoforderungen
Nicht jedes Inkassoschreiben ist automatisch betrügerisch. Inkassounternehmen dürfen berechtigte Forderungen geltend machen. Verbraucher sollten jedoch besonders aufmerksam werden, wenn sie sich an den angeblichen Vertrag oder die Forderung nicht erinnern können, wenn ungewöhnliche ausländische Kontoverbindungen verwendet werden oder wenn erheblicher Zeitdruck aufgebaut wird.
Fazit
Gefälschte Inkassoschreiben gehören weiterhin zu den häufigsten Betrugsmaschen. Professionell gestaltete Briefe und scheinbar offizielle Firmennamen sollen Vertrauen schaffen und Empfänger zu einer schnellen Zahlung verleiten. Wer eine unerwartete Zahlungsaufforderung erhält, sollte diese sorgfältig prüfen und im Zweifel keine Überweisung leisten, bevor die Echtheit der Forderung eindeutig geklärt ist.