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Kleemann Beratungs- & Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH: Insolvenzantrag scheitert mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Koblenz hat im Verfahren 21 IN 50/26 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kleemann Beratungs- & Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft mit Sitz in St. Quintinstraße 22, 56281 Karbach ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 31043 eingetragen. Als Geschäftsführer firmiert Martin Kleemann, wohnhaft in Neustadt an der Weinstraße.

Geschäftstätigkeit

Aus der Firmierung ergibt sich, dass der Schwerpunkt des Unternehmens im Bereich der Beratung sowie Vermögensverwaltung lag. Typischerweise umfassen solche Tätigkeiten die Betreuung von Kapitalanlagen, strategische Finanzberatung sowie die Verwaltung eigener oder fremder Vermögenswerte.

Bedeutung der Abweisung

Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Konsequenzen:

  • Kein Insolvenzverfahren: Aufgrund fehlender Masse wird kein reguläres Verfahren eröffnet.
  • Fehlende Deckung der Verfahrenskosten: Das vorhandene Vermögen reicht nicht aus, um Gericht und Insolvenzverwaltung zu finanzieren.
  • Eingeschränkte Gläubigerrechte: Forderungen können nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden.

In der Praxis deutet eine solche Entscheidung häufig darauf hin, dass die Gesellschaft wirtschaftlich weitgehend vermögenslos ist. Dies kann in der Folge zur Löschung im Handelsregister führen.

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