Im Verfahren 55 IN 36/25 hat das Amtsgericht Hildesheim den Insolvenzantrag über das Vermögen der Wert-Investition APH4 GmbH am 01. April 2026 mangels Masse abgewiesen (§ 26 Abs. 1 InsO).
Kerndaten des Verfahrens
- Unternehmen: Wert-Investition APH4 GmbH
- Sitz: Käthe-Paulus-Straße 2A, 31157 Sarstedt
- Registergericht: Amtsgericht Hildesheim (HRB 206716)
- Geschäftsführer: Werner Ströer
- Entscheidung: Abweisung mangels Masse
Bedeutung der Entscheidung
Die Abweisung „mangels Masse“ bedeutet:
- Das vorhandene Vermögen reicht nicht einmal aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
- Es wird kein Insolvenzverfahren eröffnet.
- Es erfolgt keine Verteilung an Gläubiger durch einen Insolvenzverwalter.
Für Gläubiger ist dies in der Praxis meist die ungünstigste Konstellation, da:
- keine strukturierte Aufarbeitung der Vermögenslage erfolgt
- keine Quote zu erwarten ist
- Ansprüche individuell weiterverfolgt werden müssten
Einordnung
Die Entscheidung reiht sich in eine zunehmende Zahl von Fällen ein, in denen Verfahren bereits vor der eigentlichen Insolvenzeröffnung scheitern, weil schlicht keine verwertbare Substanz mehr vorhanden ist. Besonders betroffen sind häufig kleinere Gesellschaften oder projektbezogene Unternehmen, bei denen Vermögenswerte schnell aufgezehrt sind.
Rechtsmittel
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hildesheim eingelegt werden.