Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 67c IN 253/25 hat das Amtsgericht Hamburg am 10. Juli 2025 um 10:49 Uhr eine wegweisende Anordnung getroffen. Betroffen ist die Hospital Engineering GmbH mit Sitz in der Max-Planck-Straße 12-16 in Wurmlingen, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 450219 und vertreten durch ihren Geschäftsführer Johannes Ole Bockmann.
Die Hospital Engineering GmbH ist spezialisiert auf die Beratung von Krankenhaus-, Universitäts- und Schulträgern. Sie unterstützt ihre Kunden bei der Funktions- und Einrichtungsplanung von Hospitälern, Laboratorien und wissenschaftlichen Instituten und erstellt dafür umfassende Planungsunterlagen.
Zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast aus Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurde allen Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen direkt an die Hospital Engineering GmbH zu leisten. Stattdessen wurde der Insolvenzverwalter ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder in Empfang zu nehmen.
Zudem sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände, bis auf Weiteres untersagt oder eingestellt. Damit soll verhindert werden, dass es zu nachteiligen Veränderungen der Vermögenslage kommt, bevor über die Eröffnung des Verfahrens entschieden ist.
Mit dieser Entscheidung wird ein bedeutender Schritt zur geordneten Abwicklung und Sicherung der verbleibenden Vermögenswerte der Hospital Engineering GmbH unternommen.