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Insolvenzantrag der Golden Venture GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 552/24

Ingolstadt, 11. März 2025 – Das Amtsgericht Ingolstadt hat den Antrag der Golden Venture GmbH, mit Sitz in Hauptplatz 41, 85276 Pfaffenhofen, auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 4159 eingetragen ist, war auf den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen spezialisiert.

Grund für die Abweisung: Fehlende Insolvenzmasse

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass zwar ein Insolvenzgrund vorliegt, das vorhandene Vermögen der Schuldnerin jedoch nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Damit ist ein reguläres Insolvenzverfahren nicht durchführbar.

Rechtsmittel gegen den Beschluss

Die Schuldnerin hat die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einzulegen.

  • Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
  • Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Ingolstadt, Neubaustraße 8, 85049 Ingolstadt, einzulegen.
  • Anforderungen: Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung genau benennen und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Mit der Ablehnung des Antrags wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Gläubiger der Golden Venture GmbH können ihre offenen Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden und müssen alternative rechtliche Schritte zur Durchsetzung ihrer Ansprüche prüfen.

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