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Höhere Kosten für E-Auto-Besitzer in Österreich: Neue Steuerregelung bringt Mehrbelastung

Pixaline (CC0), Pixabay

Österreich:

Für Besitzer von Elektroautos wird es künftig deutlich teurer: Durch die Einführung einer motorbezogenen Versicherungssteuer für E-Autos drohen jährliche Mehrkosten von 70 bis über 2.000 Euro, wie der ÖAMTC berichtet. Bisher waren Elektrofahrzeuge von dieser Abgabe ausgenommen, die bei Verbrennern nach Motorleistung und CO₂-Ausstoß berechnet wird. Die neue Regelung betrifft sowohl Bestandsfahrzeuge als auch neu zugelassene Fahrzeuge.

Deutliche Mehrkosten – Tesla Y besonders betroffen

Gemeinsam mit dem ARBÖ haben die Zeitungen Der Standard und Die Presse Berechnungen angestellt:

  • Skoda Enyaq: ca. 480 Euro pro Jahr
  • BMW i4: ca. 530 Euro pro Jahr
  • Tesla Model Y: bis zu 950 Euro pro Jahr
  • BYD Seal: ca. 813 Euro pro Jahr
  • BYD Dolphin: ca. 242 Euro pro Jahr
  • VW ID.3 Pro: 514,20 Euro pro Jahr – ähnlich wie beim Verbrenner VW Golf Sport TSI

Die Berechnungsgrundlage für die Steuer besteht aus zwei Faktoren:

  1. Leistung des Fahrzeugs – hier wird die Dauerleistung und nicht die Spitzenleistung herangezogen.
  2. Gewicht des Fahrzeugs – das Eigengewicht wird um 900 kg reduziert, danach erfolgt eine gestaffelte Berechnung.

Kritik an mangelnder Transparenz

Der ÖAMTC fordert, dass die zusätzlichen Steuerkosten bereits beim Autokauf sichtbar gemacht werden. „Wenn man sich erst bei der Versicherungsanmeldung mit der Steuerhöhe befasst, ist es zu spät“, so ÖAMTC-Verkehrsexperte Martin Grasslober. Zudem weist der Club darauf hin, dass es in der Vergangenheit Fehleintragungen bei der Dauerleistung in Zulassungsscheinen gegeben habe.

Steuererhöhung auch für Plug-in-Hybride und E-Motorräder

Auch Plug-in-Hybride sind von den Änderungen betroffen. Künftig wird der elektrisch gefahrene Anteil bei der Festlegung der CO₂-Emissionen niedriger angesetzt, was zu höheren Steuern führt. Der ÖAMTC warnt daher davor, ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zu kaufen, ohne die zukünftige Steuerlast zu prüfen.

Sogar E-Motorräder unterliegen künftig der motorbezogenen Versicherungssteuer – E-Mopeds bleiben jedoch weiterhin ausgenommen.

Diese neue Steuerregelung könnte die Attraktivität von E-Fahrzeugen erheblich senken und für viele Besitzer zu einer unerwartet hohen finanziellen Belastung führen.

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