Aktenzeichen: 36g IN 7796/24
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 6. März 2025 um 14:33 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der G & S Antic Bau GmbH angeordnet. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass sich die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung weiter verschlechtert.
Die G & S Antic Bau GmbH, ehemals ansässig in der Alt-Buckow 10, 12349 Berlin, ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 211725 eingetragen und wird von Geschäftsführer Dragan Targovski vertreten. Angesichts der finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens sah sich das Insolvenzgericht veranlasst, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Gläubigerinteressen zu wahren und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens sicherzustellen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus mit Kanzleisitz in der Rankestraße 33, 10789 Berlin, bestellt. Seine Aufgabe wird es sein, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu erhalten und zu verwalten. In diesem Zusammenhang wurden dem vorläufigen Insolvenzverwalter weitreichende Befugnisse eingeräumt:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.
- Die Einziehung von Außenständen durch die Schuldnerin wurde untersagt.
- Sämtliche Schuldner der G & S Antic Bau GmbH dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
- Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin dürfen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen und auf einem gesonderten Insolvenzsonderkonto verwahrt werden.
- Die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin dürfen betreten und eingesehen werden. Zudem ist die Schuldnerin verpflichtet, Einsicht in alle relevanten Geschäftsunterlagen zu gewähren.
- Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Auskünfte bei Banken, Behörden, Versicherungen und anderen Dritten einzuholen sowie Grundbücher einzusehen.
Parallel dazu wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen – ausgesetzt.
Beteiligte Gläubiger oder die Schuldnerin selbst haben die Möglichkeit, innerhalb einer zweiwöchigen Frist Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.
Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Charlottenburg einen entscheidenden Schritt zur geordneten Verwaltung und Sicherung des Unternehmensvermögens unternommen. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung der G & S Antic Bau GmbH möglich ist oder ob eine endgültige Insolvenz unausweichlich wird.