Dark Mode Light Mode

Insolvenzantrag der Single Flash Vertriebsgesellschaft UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 20 IN 92/24

Mönchengladbach, 5. März 2025 – Das Amtsgericht Mönchengladbach hat den Insolvenzantrag der Single Flash Vertriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) (HRB 16869, AG Mönchengladbach) mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft mit Sitz in Grevenbroich (Fischerstraße 9a, 41516 Grevenbroich), vertreten durch den Liquidator René Deppe, hatte am 16. Dezember 2024 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Gericht entschied jedoch, dass nicht genügend verwertbares Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist, weshalb das Verfahren nicht eröffnet wurde.

Auswirkungen der Entscheidung:

  • Kein Insolvenzverfahren: Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen.
  • Mögliche Löschung aus dem Handelsregister: Die Gesellschaft könnte nun aus dem Handelsregister gelöscht werden.
  • Keine offizielle Abwicklung: Es erfolgt keine geordnete Verwertung des Unternehmensvermögens durch einen Insolvenzverwalter.

Einsichtnahme & Rechtsmittel:

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mönchengladbach eingesehen werden.

Betroffene können innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstraße 157, 41061 Mönchengladbach einlegen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzantrag der M & A City Hotel GmbH mangels Masse abgewiesen

Next Post

Deutsches Rotes Kreuz fordert Milliardeninvestition in Bevölkerungsschutz