Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 27. Februar 2025 um 13:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der CCC Mitte GmbH angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3615 IN 1407/25 geführt.
Die Gesellschaft, mit Sitz in der Kaiserallee 83a, 76185 Karlsruhe, ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 288327 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Joschua Lars Birkemeyer vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus bestellt, der seine Kanzlei in Berlin, Rankestraße 33, betreibt.
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:
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Einschränkung der Zwangsvollstreckung:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
- Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
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Verfügungsbeschränkung:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Ausblick auf das Verfahren
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der finanziellen Lage der CCC Mitte GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen analysieren, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine Liquidation erfolgen muss.
Das Amtsgericht Charlottenburg wird nach Abschluss dieser Prüfung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.