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Goldener Grund GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70 IN 73/25

Das Amtsgericht Hanau hat am 26. Februar 2025 um 14:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Goldener Grund GmbH mit Sitz in der Otto-Wels-Straße 2, 63452 Hanau, angeordnet.

Einschränkungen für die Antragstellerin

Mit der Entscheidung des Gerichts unterliegt das Unternehmen strengen wirtschaftlichen Beschränkungen. Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies soll sicherstellen, dass keine weiteren finanziellen Nachteile für Gläubiger oder andere Beteiligte entstehen.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel bestellt. Seine Kanzlei hat ihren Sitz in der Hauptstraße 83, 65760 Eschborn. Er ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

📞 Telefon: 06196-779060
📠 Fax: 06196-7790620
📧 E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de

Ausblick auf das weitere Verfahren

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird geprüft, ob ein regelmäßiges Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob alternative Lösungen zur Restrukturierung des Unternehmens bestehen. Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Forderungen geltend zu machen oder weitere Informationen über den Fortgang des Verfahrens zu erhalten.

Amtsgericht Hanau, 26. Februar 2025

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