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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Synedat Consulting GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 25 IN 4/25

Das Amtsgericht Wolfsburg hat am 15. Januar 2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Synedat Consulting GmbH mit Sitz in der Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt, angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nummer HRB 206490 eingetragen ist, wird durch ihren Geschäftsführer Frank Buchholz, wohnhaft Am Walde 6, 38368 Grasleben, vertreten.

Die Maßnahme zielt darauf ab, das Vermögen der Antragstellerin vor nachteiligen Veränderungen zu sichern und eine geordnete Abwicklung des weiteren Verfahrens zu ermöglichen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Peter Steuerwald bestellt, der unter der Anschrift Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, und den Kontaktmöglichkeiten Telefon: 0531 / 244 80-0 sowie E-Mail: psteuerwald@hausherr-steuerwald.de erreichbar ist.

Anordnung und Maßnahmen

Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung gelten folgende Regelungen:

  • Verfügungen der Synedat Consulting GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Die Schuldner der Synedat Consulting GmbH, also Drittschuldner, sind dazu verpflichtet, Zahlungen oder sonstige Leistungen nur noch unter Beachtung der Anordnung zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Ebenso können Gläubiger, die gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens rügen möchten, von diesem Recht Gebrauch machen.

Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg, einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Für den fristgerechten Eingang ist jedoch das Amtsgericht Wolfsburg maßgeblich.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, sofern diese nicht verkündet wurde, mit deren Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.

Ausblick

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein erster Schritt, um die finanzielle Situation der Synedat Consulting GmbH zu stabilisieren und die Interessen der Gläubiger zu wahren. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens prüfen und über mögliche Sanierungsoptionen oder die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens entscheiden.

Amtsgericht Wolfsburg – Insolvenzgericht –
15.01.2025

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