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Insolvenzantrag für EQUIPRENT Andreas Teichmann GmbH: Vermögenssicherung und vorläufige Verwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67b IN 244/24

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der EQUIPRENT Andreas Teichmann GmbH, einem Hamburger Unternehmen für Miet- und Handelsgeschäfte mit elektronischen Geräten, hat das Amtsgericht Hamburg am 29. Oktober 2024 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister unter HRB 41782 und vertreten durch Geschäftsführer Anton Krieger, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sylvia Fiebig aus Hamburg bestellt. Ihre Aufgabe besteht darin, die finanziellen Werte des Unternehmens zu schützen und die Unternehmensführung zu überwachen, sodass keine unkontrollierten Vermögensabflüsse erfolgen und die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben.

Eingeschränkte Verfügung und Vollstreckungsstopp

Mit der Anordnung des Gerichts ist die EQUIPRENT Andreas Teichmann GmbH nur noch eingeschränkt handlungsfähig: Jegliche Verfügungen über Unternehmensvermögen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Um das Unternehmensvermögen sicher zu verwalten, darf die Insolvenzverwalterin auch auf Bankguthaben und Forderungen zugreifen, diese einziehen und auf einem speziellen Treuhandkonto verwahren.

Drittschuldner, also Geschäftspartner und Kunden, die der EQUIPRENT GmbH Zahlungen schulden, wurden dazu aufgefordert, ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten, um die geordnete Verwaltung der Gelder zu gewährleisten.

Schutz vor Zwangsvollstreckung

Um das Vermögen der Schuldnerin weiter zu schützen, setzte das Gericht laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die EQUIPRENT Andreas Teichmann GmbH vorläufig aus und untersagte neue Vollstreckungen, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen. Diese Maßnahmen verhindern, dass Gläubiger unkontrollierten Zugriff auf das Vermögen erhalten und schaffen eine stabile Grundlage für die vorläufige Verwaltung.

Ziel und Ausblick der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Durch die getroffenen Anordnungen wird die EQUIPRENT Andreas Teichmann GmbH bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung unter rechtliche Kontrolle gestellt. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist beauftragt, die Vermögenswerte zu sichern und die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens zu prüfen, um eine geordnete Abwicklung oder eine mögliche Fortführung vorzubereiten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Interessen der Gläubiger zu schützen und Transparenz im weiteren Verfahren sicherzustellen.

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