Start Allgemein Brandenburgs CDU-Chef akzeptiert 8.000 Euro Strafe nach Alkoholfahrt mit E-Scooter

Brandenburgs CDU-Chef akzeptiert 8.000 Euro Strafe nach Alkoholfahrt mit E-Scooter

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Jan Redmann, der Vorsitzende der CDU Brandenburg, hat nach einer Alkoholfahrt mit einem E-Scooter eine Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro akzeptiert. Das Amtsgericht Potsdam hatte gegen Redmann einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr erlassen. Zusätzlich zu der Geldstrafe wird Redmanns Führerschein für einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten eingezogen.

Der Vorfall ereignete sich im Juli, als Redmann in Potsdam während einer Polizeikontrolle mit einem Blutalkoholwert von 1,3 Promille angehalten wurde. Der CDU-Politiker, der als Spitzenkandidat der Union bei der anstehenden Landtagswahl am 22. September antreten wird, hatte sich zu diesem Zeitpunkt auf einem E-Scooter im Straßenverkehr bewegt, was als Fahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsrechts gilt und somit den gleichen Promillegrenzen unterliegt wie Autofahrten.

In einer Mitteilung der CDU Brandenburg wurde bekannt gegeben, dass Redmann die Strafe akzeptiert habe. Trotz des Vorfalls bleibt Redmann Spitzenkandidat der CDU für die Landtagswahl. Die Partei hofft, dass der Vorfall seine Kandidatur nicht negativ beeinflusst und dass Redmann durch die Übernahme der Verantwortung und die Akzeptanz der Strafe Glaubwürdigkeit bei den Wählern zurückgewinnen kann.

Der Vorfall wirft jedoch ein Schlaglicht auf die Gefahren von Alkoholkonsum im Straßenverkehr, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern, die zunehmend als Alternative zu Autos und öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt werden. Die Strafe und der Führerscheinentzug für Redmann sollen nicht nur als persönliche Konsequenz dienen, sondern auch als Warnung für andere Verkehrsteilnehmer, die die Risiken des Fahrens unter Alkoholeinfluss möglicherweise unterschätzen.

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