Start Warnhinweise BaFin warnt vor Plattformreihe mit dem Slogan „Betreten Sie selbstbewusst die Handelsarena“

BaFin warnt vor Plattformreihe mit dem Slogan „Betreten Sie selbstbewusst die Handelsarena“

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Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

**Warnung vor nicht lizenzierten Online-Handelsplattformen durch die BaFin**

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung an Verbraucher herausgegeben, sich vor der Nutzung bestimmter Online-Handelsplattformen zu hüten. Diese Plattformen bewerben sich aktiv mit dem Versprechen, Nutzer könnten „mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena betreten“, obwohl sie ohne die erforderlichen Lizenzen für Finanz- und Wertpapierdienstleistungen operieren. Auffällig ist dabei die gleichförmige Präsentation in Schriftart, Textgestaltung und Aufbau der verschiedenen Websites, was auf ein systematisches Vorgehen hinweist.

Folgende spezifisch genannte Plattformen fallen unter diese Warnung, aufgrund ihrer ähnlichen Aufmachung und dem benutzten Slogan:
– **zwischenportal.com** – behauptet, in London, Vereinigtes Königreich, ansässig zu sein
– **marketglobalfx.com** – macht keine Angaben zum Sitz
– **cmginternal.top** – gibt an, in London, Vereinigtes Königreich, ansässig zu sein
– **swiss-cap.io** – behauptet, in London, Vereinigtes Königreich, ansässig zu sein
– **luno-invest.org** – behauptet, in London, Vereinigtes Königreich, ansässig zu sein
– **trademastercfd.com** – angeblich betrieben von der Apex Ventures Ltd. in Majuro, Marshallinseln, und/oder der GroupUp Green LLC in Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen
– **eu-trade.org** – gibt an, in London, Vereinigtes Königreich, ansässig zu sein

Für das Anbieten von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland ist eine Zulassung durch die BaFin erforderlich. Verbraucher werden dringend aufgefordert, vor Geschäftsabschlüssen mit solchen Plattformen zu überprüfen, ob diese eine entsprechende Erlaubnis besitzen. Überprüfungen können komfortabel über die Unternehmensdatenbank der BaFin vorgenommen werden.

Diese öffentliche Warnung erfolgt im Rahmen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), um Verbraucher vor potenziellen Betrügereien zu schützen.

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