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WI Objektgesellschaft 74 GmbH & Co. KG stellt Insolvenzantrag: Verfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart eröffnet

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Die WI Objektgesellschaft 74 GmbH & Co. KG, ein Unternehmen mit Sitz in Fellbach, hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Das zuständige Amtsgericht Stuttgart hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 IN 1326/24 Maßnahmen ergriffen, um die Vermögenssituation der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung zu sichern.

Überblick über die Insolvenzmeldung

Die WI Objektgesellschaft 74 GmbH & Co. KG wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin WI Verwaltungs 74 GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Dominik Sikler die Geschäfte leitet. Der Insolvenzantrag deutet auf finanzielle Schwierigkeiten hin, die eine gerichtliche Überprüfung der Vermögenslage notwendig machen.

Als Verfahrensbevollmächtigter tritt Rechtsanwalt Christoph Simmat aus Stuttgart auf, der die rechtlichen Interessen der Schuldnerin vertritt. Der Antrag wurde am Amtsgericht Stuttgart eingereicht, wo über die nächsten Schritte im Insolvenzverfahren entschieden wird.

Beschluss des Amtsgerichts

Das Amtsgericht Stuttgart hat zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin bereits am 02. August 2024 um 16:00 Uhr entscheidende Maßnahmen angeordnet:

Einstellung der Zwangsvollstreckung: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden bis auf Weiteres untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig einzustellen, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli aus Stuttgart wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. Seine Aufgabe besteht darin, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und deren Erhalt zu gewährleisten. Er wird prüfen, ob das Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli übernimmt eine Schlüsselrolle in der Sicherung des Vermögens der WI Objektgesellschaft 74 GmbH & Co. KG. Als vorläufiger Insolvenzverwalter besitzt er umfassende Befugnisse:

Verfügungen über Vermögen: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung von Bananyarli über Vermögensgegenstände verfügen. Dies betrifft insbesondere Bankkonten und Außenstände, deren Verwaltung an den Insolvenzverwalter übergeht.

Eröffnung von Sonderkonten: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, im Namen der Schuldnerin oder in seinem eigenen Namen Sonderkonten zu eröffnen, um die Vermögenswerte zu verwalten und Masseverbindlichkeiten zu begründen.

Einsicht und Überprüfung: Bananyarli ist berechtigt, die Geschäftsräume und betriebliche Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und erforderliche Auskünfte zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse einzuholen.

Prüfung der Fortführungsoptionen: Als Sachverständiger prüft er auch, ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt und welche Aussichten für eine mögliche Fortführung des Unternehmens bestehen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und nächste Schritte

Das Amtsgericht Stuttgart hat die Schuldner der Schuldnerin angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zudem sind die kontoführenden Kreditinstitute verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskunft über die Vermögenslage der WI Objektgesellschaft 74 GmbH & Co. KG zu erteilen.

Die öffentlichen Bekanntmachungen im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Sollte das Verfahren eröffnet werden, werden diese Informationen für mindestens sechs Monate gespeichert.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese muss binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden, und sie muss die angefochtene Entscheidung sowie die Absicht der Anfechtung klar benennen.

Fazit

Die Einleitung des Insolvenzverfahrens über die WI Objektgesellschaft 74 GmbH & Co. KG markiert einen entscheidenden Moment in der Geschichte des Unternehmens. Die kommenden Wochen werden entscheidend dafür sein, ob das Unternehmen eine Chance auf Fortführung hat oder ob eine geordnete Abwicklung bevorsteht. Der vorläufige Insolvenzverwalter spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Vermögenswerte und der Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens. Anleger, Gläubiger und Geschäftspartner sind aufgerufen, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und sich bei Fragen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.

Diese Nachricht unterstreicht die Bedeutung von rechtzeitiger Intervention und die notwendigen Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um den Fortbestand eines Unternehmens in finanzieller Not zu sichern oder seine geordnete Abwicklung zu gewährleisten.

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