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Staatsanwaltschaft Gera

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

950 VRs 831 Js 27521/​21

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Ines Drechsler
Entscheidung Beschluss des Amtsgerichts Nordhausen vom 14.02.2024,
Az: 30 Ds 831 Js 27521/​21, rechtskräftig seit 08.03.2024
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 5.734,28 EUR

Laut der genannten Entscheidung beträgt der Schaden: 5.734,28 EUR. Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnte der vorgenannte Betrag sichergestellt und eingezogen werden.

Nach der genannten Entscheidung könnte/​n Ihnen als Anspruchsinhaber/​in aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Einziehungsbetroffene hat ein Privatgirokonto bei der Kreissparkasse Nordhausen. Am 01.10.2021 erfolgte auf vorgenanntem Bankkonto der Einziehungsbetroffenen eine Überweisungsgutschrift vom Konto eines geschädigten Dritten, dem durch unbekannte Täter ein angeblich erzielter Gewinn in Höhe von 18.000 EUR im Rahmen eines Bitcoin-Handels angekündigt wurden, die zur Auszahlung anstünden. Hierzu müsste von dem Geschädigten aber zuvor eine Überweisungsgutschrift in Höhe von 9.000 EUR veranlasst werden, die der Geschädigte in der irrigen Annahme des Erhalts der versprochenen Gewinnausschüttung auf das ihm von den unbekannten Tätern zuvor übermittelte vorgenannte Bankkonto der Einziehungsbetroffenen überwies.

Die Einziehungsbetroffene wurde selbst durch unbekannte Täter über die Herkunft und Verwendung des auf ihrem Konto eingegangenen Guthabens getäuscht. Ihr wurde nach Kommunikation mit einem unbekannten Täter, der sich als ihr Finanzberater ausgab , vorgetäuscht, dass es sich bei der Überweisungsgutschrift um Rendite aus ihrer Geldanlage in Kryptowährung handele. So verfügte die Einziehungsbetroffene am 01.10.2021, am 02.10.2021 und am 03.10.2021 mittels Barabhebungen jeweils über Teilbeträge. Am 04.10.2021 nahm die Einziehungsbetroffene weiterhin drei unabhängige Transfers auf ihr Tagesgeldkonto bei der Kreissparkasse Nordhausen vor.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Gera geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Gera melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten. Für weitere Hinweise wird auf nachstehenden Link verwiesen:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​media/​tmmjv_​staatsanwaltschaft/​Themen/​Geschaedigte/​geschaedigtenmitteilung_​einziehung-von-tatertraegen.pdf

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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