Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das Verwaltungsgericht München wies eine Klage des Landesverbands dagegen ab. Zur Begründung hieß es, dass eine Reihe tatsächlicher Anhaltspunkte vorliege, die die Beobachtung rechtfertigten. Zudem sei es dem Verfassungsschutz gestattet, die Öffentlichkeit über die Beobachtung zu informieren.
Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka hatte bereits zu Beginn der Verhandlung angekündigt, dass die Partei weitere Instanzen anrufen wolle. Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 erklärt, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Diese Maßnahme soll helfen, potenzielle verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD zu erkennen und zu dokumentieren.