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HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht Sustainable Smaller Companies ESG Fund I;Sustainable Smaller Companies ESG Fund II DE000A2QDRX0; DE000A2QDRY8

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stevepb (CC0), Pixabay

HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hamburg

Jahresbericht zum 31. Dezember 2023

Sustainable Smaller Companies ESG Fund

Tätigkeitsbericht Sustainable Smaller Companies ESG Fund für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Anlageziel und Anlagepolitik

Ziel des Fonds ist ein langfristiges Kapitalwachstum. Zu diesem Zweck investiert der Fonds in ein diversifiziertes globales Aktienportfolio, welches zu mindestens 51 % aus Aktien von Unternehmen, deren Marktkapitalisierung bei Erwerb nicht größer als 10 Mrd. Euro ist (Small- und Midcaps), besteht. Im Fokus stehen Unternehmen mit einem soliden Geschäftsmodell und überdurchschnittlichen Wachstumsaussichten. Als Beimischung kann zusätzlich die Anlage in Unternehmensanleihen erfolgen.

Zudem investiert das Sondervermögen mindestens 51 % des Sondervermögens in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden und von einem durch die Gesellschaft anerkannten Anbieter für Nachhaltigkeits-Research unter ökologischen und sozialen Kriterien analysiert und positiv bewertet worden sind. Die positive Bewertung resultiert ausschließlich aus den unten aufgeführten Ausschlusskriterien.

Die maximalen Anlagegrenzen für die jeweiligen Vermögensgegenstände sind entsprechend der Besonderen Anlagebedingungen wie folgt ausgestaltet:

Der Fonds bewirbt unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen und ist damit als Fonds gem. Art 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/​2088 zu qualifizieren. Die Angaben zu den regelmäßigen Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten werden im Anhang des Jahresberichts ausgegeben.

Aktives Management

Die Anlagestrategie des Fonds beinhaltet einen aktiven Managementprozess. Der Fonds bildet weder einen Wertpapierindex ab, noch orientiert sich die Gesellschaft für den Fonds an einem festgelegten Vergleichsmaßstab. Dies bedeutet, dass der Fondsmanager die für den Fonds zu erwerbenden Vermögensgegenstände auf Basis eines festgelegten Investitionsprozesses aktiv identifiziert, im eigenen Ermessen auswählt und nicht passiv einen Referenzindex nachbildet. Grundlage des Investitionsprozesses ist ein etablierter Research Prozess, bei dem der Fondsmanager potentiell interessante Unternehmen, Regionen, Staaten oder Wirtschaftszweige insbesondere auf Basis von Datenbankanalysen, Unternehmensberichten, Wirtschaftsprognosen, öffentlich verfügbaren Informationen und persönlichen Eindrücken und Gesprächen analysiert.

Nach Durchführung dieses Prozesses entscheidet der Fondsmanager unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Anlagebedingungen über den Kauf und Verkauf des konkreten Vermögensgegenstandes. Gründe für An- oder Verkauf können hierbei insbesondere eine veränderte Einschätzung der zukünftigen Unternehmensentwicklung, die aktuelle Markt- oder Nachrichtenlage, die regionalen, globalen oder branchenspezifischen Konjunktur- und Wachstumsprognosen und die zum Zeitpunkt der Entscheidung bestehende Risikotragfähigkeit oder Liquidität des Fonds sein.

Im Rahmen des Investitionsprozesses werden auch die mit dem An- oder Verkauf verbundenen möglichen Risiken berücksichtigt. Risiken können hierbei eingegangen werden, wenn der Fondsmanager das Verhältnis zwischen Chance und Risiko positiv einschätzt.

Der Fonds bildet keinen Index ab, und seine Anlagestrategie beruht auch nicht auf der Nachbildung der Entwicklung eines oder mehrerer Indizes. Der Fonds verwendet keinen Referenzwert, weil der Fonds eine benchmarkunabhängige Performance erreichen soll.

Portfoliostruktur

31.12.2022*)

*) Die Portfoliostruktur berücksichtigt alle Bestandteile der Vermögensaufstellung mit Ausnahme der sonstigen Vermögensgegenstände /​ sonstige Verbindlichkeiten. Durch Rundung der Prozent  Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Portfoliostruktur

31.12.2023*

*) Die Portfoliostruktur berücksichtigt alle Bestandteile der Vermögensaufstellung mit Ausnahme der sonstigen Vermögensgegenstände /​ sonstige Verbindlichkeiten. Durch Rundung der Prozent  Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Sämtliche Investments sind Direktinvestments in Aktien. Auf Investments in Derivate oder Fonds wurde verzichtet.

Portfoliostruktur nach Ländern

31.12.2022*

*) Durch Rundung bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen im Vergleich mit der Vermögensaufstellung gemäß Jahresbericht entstanden sein.

Portfoliostruktur nach Ländern

31.12.2023*

*) Durch Rundung bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen im Vergleich mit der Vermögensaufstellung gemäß Jahresbericht entstanden sein.

Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum

Marktpreisrisiken

Die im Fonds enthaltenen Finanzinstrumente (Aktien) unterliegen dem allgemeinen Marktpreisrisiko (systematisches Risiko), welches aus allgemeinen Kursschwankungen an der Börse, in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage resultiert, das mit Hilfe von Diversifikation reduziert werden kann.

Währungsrisiken

Währungsrisiken resultieren aus dem Bestand von auf fremder, das heißt nicht auf die Euro-Währung lautenden Aktienpositionen, wenn sich deren Wechselkurs negativ zum Euro entwickelt. Im Berichtszeitraum wurden keine Währungsabsicherungen vorgenommen.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken resultieren insbesondere aus Positionen in Unternehmen, deren Handelsvolumina relativ niedrig sind oder mit einer relativ kleinen Marktkapitalisierung (Small-Caps).

Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken und Rechtsrisiken sowie Risiken aus Kunden- und Geschäftsbeziehungen und hat hierzu u.a. die folgenden Vorkehrungen getroffen:

Ex ante und ex post Kontrollen sind Bestandteil des Orderprozesses.

Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert.

Darüber hinaus werden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität.

Die Ordnungsmäßigkeit der für das Sondervermögen relevanten Aktivitäten und Prozesse wird regelmäßig durch die Interne Revision überwacht.

Sonstige Risiken

Seit dem 24.2.2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine („Russland-Ukraine-Krieg“).

Die Börsen sind seit Beginn des Konfliktes von einer deutlich höheren Volatilität geprägt. Die weitere Entwicklung an den Kapitalmärkten hängt von vielen Faktoren ab: vom Verlauf der Kampfhandlungen, den wirtschaftlichen Folgen infolge der gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen, einer weiterhin steigenden bzw. hohen Inflation, der Lage an den Rohstoffmärkten sowie anstehenden geldpolitischen Entscheidungen. Es ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft und an den Börsen weiterhin von erhöhter Unsicherheit geprägt sein werden. Daher unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung dieses Sondervermögens größeren Marktpreisrisiken.

Veräußerungsergebnis

Das Veräußerungsergebnis wurde im Wesentlichen durch die Veräußerung von Aktien erzielt.

Sonstige Hinweise

Das Portfoliomanagement des Investmentvermögens ist ausgelagert an die Erste Finanz- und Vermögensberater efv GmbH, München-Unterföhring. Die mit der Verwaltung des Investmentvermögens betraute Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH in Hamburg. Die Vertriebsgesellschaft des Investmentfonds ist an die Perspektive Asset Management AG, München-Unterföhring ausgelagert.

Übersicht über die Wertentwicklung während des Berichtszeitraumes

Sustainable Smaller Companies ESG Fund I – Wertentwicklung +15,81%

Sustainable Smaller Companies ESG Fund II – Wertentwicklung +16,91%

Weitere für die Anleger wesentliche Ereignisse haben sich im Berichtszeitraum nicht ergeben.

Angaben gemäß Art. 11 Verordnung (EU) 2019/​2088 (Offenlegungsverordnung, OfflVO)

Der Fonds qualifiziert seit dem Inkrafttreten der OfflVO zum 10. März 2021 als Finanzprodukt, mit dem unter anderem ökologische und/​ oder soziale Merkmale i.S.v. Art. 8 Abs. 1 beworben werden. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich nicht auf das gesamte Geschäftsjahr des Fonds, sondern lediglich auf den Zeitraum ab dem 10. März 2021 bis zum Geschäftsjahresende. Nachhaltige Investitionen i.S.v. Art. 2 Nr. 17 OfflVO und/​ oder Anlagen, die die Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Taxonomieverordnung) an ökologisch nachhaltige Investitionen erfüllen, sind nicht Teil der Anlagestrategie des Fonds und nicht Teil der beworbenen Merkmale. Daher enthalten die folgenden Angaben keine Informationen gemäß Art. 11 Abs. 1 Buchst. d) OfflVO i.V. m. Art. 6 Taxonomieverordnung.

Da die in Art. 11 Abs. 4 OfflVO erwähnten technischen Regulierungsstandards noch nicht verabschiedet sind, orientiert sich die folgende Darstellung ausschließlich an den Vorgaben des Art. 11 OfflVO.

Die beworbenen Merkmale zählen zum ökologischen und zum sozialen Bereich und sind in den vorvertraglichen Informationen des Fonds wie folgt beschrieben:

Für das Sondervermögen gelten außerdem die folgenden ökologischen, sozialen und unternehmensethischen Ausschlusskriterien. Das Fondsmanagement nutzt für deren Prüfung und Überwachung Daten des externen Datenproviders ISS ESG.

Es werden nur Wertpapiere von Unternehmen oder Staaten erworben, die den Mindestausschlüssen des FNG-Siegels der Qualitätssicherungsgesellschaft nachhaltiger Geldanlagen mbH genügen. Die Erlangung dieses Siegels setzt unter anderem voraus, dass der Emittent

nicht mehr als 30 % seines Umsatzes mit thermischer Kohleverstromung und/​oder dem Abbau und Vertrieb von Kraftwerkskohle generiert;

keinen Umsatz aus der Herstellung und/​oder dem Vertrieb von Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC) generiert;

die den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (Atomwaffensperrvertrag vom 05.03.1970) nicht unterzeichnet haben;

nicht mehr als 5 % seines Umsatzes mit der Herstellung und/​ oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generiert;

5% des Umsatzes im Zusammenhang mit Fracking oder der Gewinnung und Verarbeitung von Ölsänden generieren;

mehr als 10 % ihres Umsatzes mit der Herstellung und/​ oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren;

nicht in schwerer Weise und ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes (https:/​/​www.unglobalcompact.org/​what-is-gc/​mission/​principles) verstößt.

Außerdem werden für das Sondervermögen keine Wertpapiere von Unternehmen erworben, die mehr als 5 % ihres Umsatzes in Verbindung mit Tabak generieren.

Ferner werden keine Anleihen von Staaten erworben, die nach dem Freedom House Index in Bezug auf politische Rechte und bürgerliche Freiheiten als „unfrei“ klassifiziert werden.

Der Fonds darf bis zu 49 % des Fondsvermögens in Titel investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die oben genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Titel Daten vorhanden sind, werden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Die entsprechende Datenkontrolle für jene Wertpapiere, für die Daten bereits vorhanden sind, wird durch die Gesellschaft laufend vorgenommen. Die Kontrolle gilt also für 100 % der Titel, die entsprechend gescreent werden können.

Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl wird auf der Homepage der Gesellschaft unter

https:/​/​fondswelt.hansainvest.com/​de/​fondswelt/​fondsuebersicht

dargestellt.

Die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren wurde ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des Berichtszeitraumes durchgehend beachtet. Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt.

Sofern Daten des Datenproviders für die Bewertung vorhanden waren, erfolgte die Anlage in Wertpapieren im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Kriterien.

Vermögensübersicht

Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 5.536.872,37 100,43
1. Aktien 5.450.335,69 98,86
2. Bankguthaben 81.952,87 1,49
3. Sonstige Vermögensgegenstände 4.583,81 0,08
II. Verbindlichkeiten -23.504,44 -0,43
1. Sonstige Verbindlichkeiten -23.504,44 -0,43
III. Fondsvermögen EUR 5.513.367,93 100,00

Vermögensaufstellung

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.in 1.000
Bestand
31.12.2023
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
im Berichtszeitraum
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
2) noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung, Ratingkosten
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 4.573.853,11 82,96
Aktien EUR 4.573.853,11 82,96
DE0005772206 Fielmann STK 5.290 1.690 0 EUR 48,8400 258.363,60 4,69
DE000A161N30 GRENKE AG STK 10.200 10.200 0 EUR 25,1500 256.530,00 4,65
FI4000206750 Kamux Oyj Registered Shares o.N. STK 43.700 43.700 0 EUR 5,7000 249.090,00 4,52
IT0003828271 Recordati – Ind.Chim.Farm. STK 5.140 0 0 EUR 48,4400 248.981,60 4,52
DE000A2YN900 TeamViewer AG STK 17.250 17.250 0 EUR 13,9800 241.155,00 4,37
FR0000051807 Téléperformance S.A. STK 2.695 2.695 0 EUR 134,1000 361.399,50 6,55
GB00B132NW22 Ashmore Group STK 109.000 109.000 0 GBP 2,2320 279.705,68 5,07
GB0031743007 Burberry STK 9.000 9.000 0 GBP 14,1150 146.050,82 2,65
GB00BYN59130 Domino‘s Pizza Group PLC STK 53.800 0 25.000 GBP 3,8000 235.042,54 4,26
GB00B1VZ0M25 Hargreaves Lansdown STK 25.000 25.000 0 GBP 7,2380 208.036,33 3,77
GB00BD0NVK62 Hollywood Bowl Group PLC Registered Shares LS -,01 STK 84.000 84.000 0 GBP 3,0200 291.653,25 5,29
GB00BJ62K685 Pets At Home Group PLC Registered Shares LS 1 STK 52.000 52.000 0 GBP 3,2180 192.384,46 3,49
GB00BJDQQ870 Watches Of Switzerland Grp PLC Registered Shares LS-,0125 STK 31.000 31.000 0 GBP 6,8550 244.314,79 4,43
LU0501835309 L‘Occitane International SA Actions Nominatives o.N. STK 138.000 138.000 0 HKD 21,7500 345.866,65 6,27
NZRYME0001S4 Ryman Healthcare Ltd. STK 77.798 23.738 0 NZD 5,8400 260.024,22 4,72
US1200761047 Build-A-Bear Workshop Inc. Registered Shares DL -,01 STK 9.700 9.700 0 USD 23,0200 201.038,98 3,65
US7310681025 Polaris Industries STK 2.490 2.490 0 USD 95,8600 214.901,77 3,90
ZAE000109203 Calgro M3 Holdings Ltd. Registered Shares RC-,00001 STK 1.515.495 1.515.495 0 ZAR 4,5900 339.313,92 6,15
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR 876.482,58 15,90
Aktien EUR 876.482,58 15,90
IT0005351504 EdiliziaAcrobatica S.p.A. Azioni nom. o.N. STK 19.000 19.000 0 EUR 13,7000 260.300,00 4,72
IE00B1WV4493 Origin Enterprises PLC Registered Shares EO -,01 STK 65.000 65.000 0 EUR 3,5300 229.450,00 4,16
GB00BH0WFH67 The Property Franchise Gr. PLC Registered Shares LS -,01 STK 96.800 96.800 0 GBP 3,4750 386.732,58 7,01
Summe Wertpapiervermögen EUR 5.450.335,69 98,86
Bankguthaben EUR 81.952,87 1,49
EUR – Guthaben bei: EUR 31.952,10 0,58
Verwahrstelle: UBS Europe SE EUR 31.952,10 31.952,10 0,58
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 95,64 0,00
Verwahrstelle: UBS Europe SE DKK 16,39 2,20 0,00
Verwahrstelle: UBS Europe SE NOK 840,91 74,67 0,00
Verwahrstelle: UBS Europe SE SEK 207,39 18,77 0,00
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen EUR 49.905,13 0,91
Verwahrstelle: UBS Europe SE AUD 0,75 0,46 0,00
Verwahrstelle: UBS Europe SE CHF 4.260,84 4.587,71 0,08
Verwahrstelle: UBS Europe SE GBP 31.494,58 36.208,99 0,66
Verwahrstelle: UBS Europe SE NZD 58,46 33,46 0,00
Verwahrstelle: UBS Europe SE USD 10.079,06 9.074,51 0,16
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 4.583,81 0,08
Dividendenansprüche EUR 4.583,81 4.583,81 0,08
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -23.504,44 -0,43
Sonstige Verbindlichkeiten 2) EUR -23.504,44 -23.504,44 -0,43
Fondsvermögen EUR 5.513.367,93 100,00
Anteilwert Sustainable Smaller Companies ESG Fund I EUR 110,4
Anteilwert Sustainable Smaller Companies ESG Fund II EUR 111,09
Umlaufende Anteile Sustainable Smaller Companies ESG Fund I STK 9.059,000
Umlaufende Anteile Sustainable Smaller Companies ESG Fund II STK 40.626,000

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 29.12.2023
Australischer Dollar (AUD) 1,618950 = 1 Euro (EUR)
Britisches Pfund (GBP) 0,869800 = 1 Euro (EUR)
Dänische Krone (DKK) 7,453700 = 1 Euro (EUR)
Hongkong-Dollar (HKD) 8,678200 = 1 Euro (EUR)
Neuseeland-Dollar (NZD) 1,747300 = 1 Euro (EUR)
Norwegische Krone (NOK) 11,262100 = 1 Euro (EUR)
Schwedische Krone (SEK) 11,049900 = 1 Euro (EUR)
Schweizer Franken (CHF) 0,928750 = 1 Euro (EUR)
Südafrikanischer Rand (ZAR) 20,500550 = 1 Euro (EUR)
US-Dollar (USD) 1,110700 = 1 Euro (EUR)

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
US1699051066 Choice Hotels Intl Inc. Registered Shares DL -,01 STK 0 1.860
AU000000COH5 Cochlear Ltd. Registered Shares o.N. STK 0 930
GB0001826634 Diploma PLC Registered Shares LS -,05 STK 0 4.590
FR0010908533 Edenred SE STK 0 3.590
FR0012435121 Elis S.A. Actions au Porteur EO 10 STK 0 17.400
US29786A1060 Etsy Inc. STK 0 2.850
GB00BQS10J50 Gamma Communications PLC Registered Shares LS -,01 STK 19.000 19.000
US3841091040 Graco STK 0 3.460
IT0004195308 Gruppo MutuiOnline S.p.A. STK 1.000 6.200
DK0010256197 Hartmann AS, Brødrene Navne-Aktier B DK 20 STK 2.500 2.500
GB0031638363 Intertek Group STK 0 4.520
GB00BBQ38507 Keywords Studios PLC Registered Shares LS -,01 STK 14.700 14.700
US5747951003 Masimo Corp. STK 0 1.760
DE0006452907 Nemetschek STK 0 4.425
GB00BGDT3G23 Rightmove PLC STK 0 19.200
CH0239229302 SFS Group STK 1.200 1.200
DE000WAF3001 Siltronic AG STK 2.000 2.000
AU000000TNE8 Technology One Ltd. Registered Shares o.N. STK 0 18.200
CH0012453913 Temenos Group STK 0 2.445
US9224751084 Veeva System Inc. STK 0 990
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Aktien
US1924221039 Cognex Corp. Registered Shares DL -,002 STK 0 4.700
DE0005470306 CTS Eventim AG & Co. KGaA STK 0 3.160
SGXZ19450089 Karooooo Ltd. Registered Shares o.N. STK 0 10.086
GB00BYV24996 Medica Group PLC STK 0 140.000
US74758T3032 Qualys Inc. Registered Shares DL -,001 STK 0 1.665

Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)

Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Fehlanzeige

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) Sustainable Smaller Companies ESG Fund I für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 2.245,53
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 17.369,60
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 278,57
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -828,34
Summe der Erträge 19.065,36
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -177,72
2. Verwaltungsvergütung -15.552,60
3. Verwahrstellenvergütung -822,51
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -3.436,36
5. Sonstige Aufwendungen -2.653,56
6. Aufwandsausgleich -2.150,46
Summe der Aufwendungen -24.793,21
III. Ordentlicher Nettoertrag -5.727,85
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 237.921,39
2. Realisierte Verluste -220.952,88
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 16.968,51
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 11.240,66
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 67.559,92
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 48.626,71
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 116.186,63
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 127.427,29

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) Sustainable Smaller Companies ESG Fund II für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

EUR
EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 10.971,45
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 77.546,78
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 1.231,58
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -3.745,42
Summe der Erträge 86.004,39
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -849,50
2. Verwaltungsvergütung -37.510,60
a) fix -37.510,60
b) performanceabhängig 0,00
3. Verwahrstellenvergütung -3.967,87
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -14.278,24
5. Sonstige Aufwendungen -13.229,49
6. Aufwandsausgleich -1.278,98
Summe der Aufwendungen -71.114,68
III. Ordentlicher Nettoertrag 14.889,71
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 466.602,58
2. Realisierte Verluste -391.341,48
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 75.261,10
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 90.150,81
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 258.000,08
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 300.522,29
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 558.522,37
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 648.673,18

Entwicklung des Sondervermögens Sustainable Smaller Companies ESG Fund I

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.01.2023) 741.874,43
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 139.855,22
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 219.261,87
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -79.406,65
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -9.042,94
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 127.427,29
davon nicht realisierte Gewinne 67.559,92
davon nicht realisierte Verluste 48.626,71
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(31.12.2023) 1.000.114,00

Entwicklung des Sondervermögens Sustainable Smaller Companies ESG Fund II

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.01.2023) 3.847.993,96
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 12.942,54
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 353.337,28
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -340.394,74
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 3.644,25
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 648.673,18
davon nicht realisierte Gewinne 258.000,08
davon nicht realisierte Verluste 300.522,29
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(31.12.2023) 4.513.253,93

Verwendung der Erträge des Sondervermögens Sustainable Smaller Companies ESG Fund I1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten
I. Für die Wiederanlage verfügbar 232.193,54 25,63
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 11.240,66 1,24
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 220.952,88 24,39
II. Wiederanlage 232.193,54 25,63

Verwendung der Erträge des Sondervermögens Sustainable Smaller Companies ESG Fund II1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten
I. Für die Wiederanlage verfügbar 481.492,29 11,85
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 90.150,81 2,22
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 391.341,48 9,63
II. Wiederanlage 481.492,29 11,85

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre Sustainable Smaller Companies ESG Fund I

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2023 1.000.114,00 110,40
2022 741.874,43 95,33
2021 879.675,32 130,03
(Auflegung 04.01.2021) 26.000,00 100,00

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre Sustainable Smaller Companies ESG Fund II

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2023 4.513.253,93 111,09
2022 3.847.993,96 95,02
2021 4.704.946,45 126,87
(Auflegung 04.01.2021) 341.300,00 100,00

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte
Fehlanzeige
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,86
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00
Dieses Sondervermögen wendet gemäß Derivateverordnung den einfachen Ansatz an.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 betreffend Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Während des Berichtszeitraums wurden keine Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte abgeschlossen.

Sonstige Angaben

Anteilwert Sustainable Smaller Companies ESG Fund I EUR 110,4
Anteilwert Sustainable Smaller Companies ESG Fund II EUR 111,09
Umlaufende Anteile Sustainable Smaller Companies ESG Fund I STK 9.059,000
Umlaufende Anteile Sustainable Smaller Companies ESG Fund II STK 40.626,000

Anteilklassen auf einen Blick

Sustainable Smaller Companies ESG Fund I Sustainable Smaller Companies ESG Fund II
ISIN DE000A2QDRX0 DE000A2QDRY8
Währung Euro Euro
Fondsauflage 04.01.2021 04.01.2021
Ertragsverwendung Thesaurierend Thesaurierend
Verwaltungsvergütung 1,80% p.a. 0,90% p.a.
Ausgabeaufschlag 5,00% 5,00%
Mindestanlagevolumen 0 0

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Schlusskursen des vorhergehenden Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.

Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).

Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote Sustainable Smaller Companies ESG Fund I

Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 2,59 %

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote Sustainable Smaller Companies ESG Fund II

Performanceabhängige Vergütung 0,00 %
Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,65 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Transaktionen im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Transaktionen
Volumen in Fondswährung
Transaktionsvolumen gesamt 10.484.920,89
Transaktionsvolumen mit verbundenen Unternehmen 0,00
Relativ in % 0,00 %

Es lagen keine Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und Personen vor.

Transaktionskosten: 13.549,21 EUR

Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschal-vergütungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Pauschalvergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlt.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse Sustainable Smaller Companies ESG Fund I sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse Sustainable Smaller Companies ESG Fund II sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen

Sustainable Smaller Companies ESG Fund I
Sonstige Erträge
Keine sonstigen Erträge
Sonstige Aufwendungen
Ratingkosten EUR 2.564,49
Sustainable Smaller Companies ESG Fund II
Sonstige Erträge
Keine sonstigen Erträge
Sonstige Aufwendungen
Ratingkosten EUR 12.785,69

Beschreibung, wie die Vergütungen und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Gesellschaft in einer internen Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis geregelt. Ziel ist es, ein Vergütungssystem sicherzustellen, das Fehlanreize zur Eingehung übermäßiger Risiken verhindert. DasVergütungssystem der HANSAINVEST wird unter Einbeziehung des Risikomanagements und der Compliance Beauftragten mindestens jährlich auf seine Angemessenheit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft. Eine Erörterung des Vergütungssystems mit dem Aufsichtsrat findet ebenfalls jährlich statt.

Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach dem Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe. Je nach Tätigkeit und Verantwortung erfolgt die Vergütung gemäß der entsprechenden Tarifgruppe. Die Ausgestaltung und Vergütungshöhen der Tarifgruppen werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bzw. der Konzernmutter und den Betriebsräten verhandelt, die HANSAINVEST hat hierauf keinen Einfluss. Nur mit wenigen Mitarbeitern inkl. der leitenden Angestellten sind finanzielle Anreizsysteme für variable Vergütungen und Tantiemen vereinbart. Der Anteil der variablen Vergütung darf dabei maximal 30% der Gesamtvergütung ausmachen. Ein Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für die Gesellschaft einzugehen, resultiert aus der variablen Vergütung nicht.

Die Vergütung für die Geschäftsführer der HANSAINVEST erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme wird im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt und orientiert sich nicht am Erfolg der einzelnen Fonds.

Derzeit sind nur die Geschäftsführung und die Generalbevollmächtigten als Risikoträger der Gesellschaft eingestuft. Die Gesellschaft überprüft die Vergütungssysteme jährlich. Die Vergütungspolitik der HANSAINVEST erfüllt die Anforderungen des § 37 KAGB, als auch die Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD (ESMA/​2013/​232).

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Im Rahmen der internen jährlichen Überprüfung der Einhaltung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausgestaltung von fixen und /​ oder variablen Vergütungen sich nicht an den Regelungen der Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis orientieren.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Keine Änderung im Berichtszeitraum

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung
(inkl. Geschäftsführer)
EUR 26.098.993
davon feste Vergütung EUR 21.833.752
davon variable Vergütung EUR 4.265.241
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0
Zahl der Mitarbeiter der KVG inkl. Geschäftsführer (Durchschnitt) 332
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen EUR 1.475.752
davon Geschäftsleiter EUR 1.105.750
davon andere Führungskräfte EUR 370.002

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter der Auslagerungsunternehmen.
Die Vergütungsdaten der Erste Finanz- und Vermögensberater efv GmbH für das Geschäftsjahr 2021 setzen sich wie folgt zusammen:
Erste Finanz- und Vermögensberater efv GmbH
Portfoliomanager
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 203.916,28
davon feste Vergütung EUR 0,00
davon variable Vergütung EUR 0,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 3
Das Auslagerungsunternehmen hat die Informationen selbst veröffentlicht (im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichter Jahresabschluss)

Angaben für institutionelle Anleger gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB i.V.m. § 134c Abs. 4 AktG

Anforderung Verweis
Angaben zu den mittel- bis langfristigen Risiken Informationen zu den mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens werden
im Tätigkeitsbericht aufgeführt.
Zusammensetzung des Portfolios,
Portfolioumsätze und Portfolioumsatzkosten Informationen über die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und
die Portfolioumsatzkosten sind im Jahresbericht in den Abschnitten
„Vermögensaufstellung“, „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene
Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“
und „Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote“ verfügbar.
Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung Aktien, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden, unterliegen
verschiedenen mittel- und langfristigen Risiken.
Die Einschätzung dieser Risiken ist ein grundlegender Bestandteil der
Anlagestrategie und -politik.
Einsatz von Stimmrechtsvertretern Informationen zur Stimmrechtsausübung sind auf der Internetseite der
HANSAINVEST erhältlich.
Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit
Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den
Gesellschaften, insbesondere durch Ausnutzung von
Aktionärsrechten Für das Sondervermögen sind im Berichtszeitraum keine
Wertpapierleihegeschäfte abgeschlossen worden.
Auf der Internetseite der HANSAINVEST sind Informationen zum Umgang mit
Interessenkonflikten verfügbar.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Sustainable Smaller Companies ESG Fund Unternehmenskennung (LEI-Code): 5299007TXBUARPZLM369

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es _​% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [ ] mit einem sozialen Ziel
[X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Der Fonds bewirbt unter Berücksichtigung bestimmter Ausschlusskriterien ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen.
Für den Fonds sind folgende ESG-Faktoren maßgeblich:
Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens müssen in Wertpapiere investiert werden, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden und von dem Datenprovider ISS ESG unter ökologischen und sozialen Kriterien analysiert und positiv bewertet werden. Im Rahmen dieser Mindestquote von 51% sind nur solche Titel erwerbbar, die ein SDG Solution Score von mindestens 1,5 aufweisen. Ferner wurden ESG-Ausschlusskriterien berücksichtigt.
Die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren wurde ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des Berichtszeitraumes durchgehend beachtet. Der Fonds hat am 25.08.2023 nicht die vorgegebene Höhe der nachhaltigen Investitionen (Wertpapiere – besser oder gleich Prime -2 und Investmentfonds – min 51%) erreicht.
Der Fonds darf in Aktien und Anleihen investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders ISS ESG vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die im Verkaufsprospekt genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden sind, werden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für 100 % der Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden können.
Es wurden keine Derivate verwendet, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Die HANSAINVEST berücksichtigt bei der Verwaltung von Vermögensanlagen derzeit noch nicht umfassend und systematisch etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren verstehen wir in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die gesetzlichen Anforderungen hierfür sind neu und sehr detailliert. Ihre sorgfältige Umsetzung verlangt von uns einen erheblichen Aufwand. Zudem liegen im Markt aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor.
Allerdings verwaltet unser Unternehmen einzelne Investmentfonds, bei denen die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verbindlich festgelegter Teil der Anlagestrategie ist. Diese Fonds bewerben entweder ökologische und/​ oder soziale Merkmale als Teil ihrer Anlagepolitik, oder streben nachhaltige Investitionen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/​2088 an. Gemäß der eben genannten Verordnung informieren wir in den vorvertraglichen Informationen, in den Jahresberichten und auf unserer Homepage für jeden dieser Fonds über die festgelegten Merkmale oder Nachhaltigkeitsziele sowie darüber, ob und ggf. wie die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen Bestandteil der Anlagestrategie ist.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Nachhaltigkeitsindikatoren zu der dezidierten ESG-Anlagestrategie:
Zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, wurden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Governance) herangezogen und in einem ESG-Rating zusammengefasst. Entsprechend sind im Rahmen der zuvor genannten Mindestquote von 51 % nur solche Titel erwerbbar, die ein SDG Solution Score von mindestens 1,5 (ISS) aufwiesen.
Entsprechend sind im Rahmen der zuvor genannten Mindestquote von 51 % nur solche Titel erwerbbar, die ein ESG-Rating von mindestens Prime-2 aufweisen.
Die im Fonds enthaltenen Wertpapiere weisen ein SDG Solution Score von mindestens 1,5 (ISS) in Höhe von 62,29 % auf.
Nachhaltigkeitsindikatoren zu den Ausschlusskriterien:
Daneben werden für den Fonds keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben, die
mehr als 5 % ihres Umsatzes mit der Herstellung und/​ oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren;
Umsatz aus der Herstellung und/​oder dem Vertrieb von Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC) generieren oder Umsatz aus der Herstellung von Atomwaffen generieren;
mehr als 5 % ihres Umsatzes mit der Herstellung von Tabakprodukten generieren;
mehr als 10% Umsatz mit der Stromerzeugung aus Kohle generieren;
mehr als 10% Umsatz mit der Stromerzeugung aus Erdöl generieren;
mehr als 5% Umsatz mit Atomstrom generieren;
mehr als 5% ihres Umsatzes mit dem Abbau und Vertrieb von Kraftwerkskohle generieren;
in schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes oder gegen die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen verstoßen;
mehr als 5% ihres Umsatzes mit hydraulischem Fracking generieren;
mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Produktion von Ölsanden generieren;
mehr als 5% ihres Umsatzes mit Dienstleistungen im Bereich von Ölsanden generieren;
mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Förderung von Uran generieren;
mehr als 5% ihres Umsatzes mit Dienstleistungen im Bereich atomarer Stromerzeugung generieren;
mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Produktion und dem Vertrieb von zivilen Feuerwaffen generieren;
Ferner werden keine Anleihen von Staaten erworben,
die nach dem Freedom House Index als „unfrei“ klassifiziert werden;
die das Abkommen von Paris nicht ratifiziert haben;
die das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (UN- die den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (Atomwaffensperrvertrag vom 05.03.1970) nicht unterzeichnet haben;
die einen Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perception Index) kleiner als 40 aufweisen (Skala von 0 bis 100).
Der Fonds darf in Aktien und Anleihen investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders ISS ESG vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die oben genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden sind, werden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für 100 % der Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden können. Die Daten für die dezidierte ESG-Anlagestrategie als auch die Ausschlusskriterien wurden durch den Datenprovider ISS zur Verfügung gestellt. Es wurden für den Fonds keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben, die gemäß Verkaufsprospekt ausgeschlossen sind.
Die Daten für die dezidierte ESG-Anlagestrategie als auch die Ausschlusskriterien werden durch den Datenprovider ISS ESG zur Verfügung gestellt.
Die Grundlage der Berechnungsmethode beruht auf den börsentäglich ermittelten Durchschnittswerten des durchschnittlichen Fondsvolumens.
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, wurden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Governance) herangezogen und in einem ESGRating zusammengefasst. Entsprechend sind im Rahmen der zuvor genannten Mindestquote von 51 % nur solche Titel erwerbbar, die ein ESG-Rating von mindestens Prime -2 (ISS) aufwiesen.
Die im Fonds enthaltenen Wertpapiere weisen ein ESG-Rating von mindestens Prime -2 (ISS) in Höhe von 83,28 % auf.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Ausschlusskriterien werden zudem im Verkaufsprospekt definiert und aufgeführt.
Im Folgenden wird ausgeführt, welche Nachhaltigkeitsauswirkungen („PAI“) das Sondervermögen im Rahmen seiner Investitionsentscheidungen berücksichtigte und durch welche Maßnahmen (Ausschlusskriterien) beabsichtigt wurde, diese zu vermeiden, bzw. zu verringern:
Im Besonderen werden PAIs berücksichtigt, die im Kontext ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit zu betrachten sind. Hierzu werden die o.g. Ausschlusskriterien Nr. (2) und (4) – (8) für Unternehmen sowie die Ausschlusskriterien Nr. (15) und (16) für Staaten herangezogen. Die unter Ausschlusskriterium Nr. (2) genannten Konventionen, die sich konkret auf die jeweils genannten Waffenkategorien beziehen, verbieten den Einsatz, die Produktion, die Lagerung und die Weitergabe der jeweiligen Waffenkategorie. Darüber hinaus beinhalten die Konventionen Regelungen zur Zerstörung von Lagerbeständen kontroverser Waffen, sowie der Räumung von kontaminierten Flächen und Komponenten der Opferhilfe. Die mit Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) aufgegriffene Begrenzung der Stromerzeugung durch fossile Brennstoffe ist im ökologischen Kontext als ein wesentlicher Faktor für die Einschränkung von Treibhausgas- und CO²-Emissionen einzuordnen. Das Ausschlusskriterium Nr. (8) greift den UN Global Compact, sowie die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen auf. Der UN Global Compact verfolgt mit den dort aufgeführten 10 Prinzipien die Vision, die Wirtschaft in eine inklusivere und nachhaltigere Wirtschaft umzugestalten. Die 10 Prinzipien des UN Global Compact lassen sich in vier Kategorien Menschenrechte (Prinzipien 1 und 2), Arbeitsbedingungen (Prinzipien 3 -6), Ökologie (Prinzipien 7-9) und Anti-Korruption (Prinzip 10) unterteilen.
Entsprechend der Prinzipien 1 – 2 haben Unternehmen sicherzustellen, dass sie die international anerkannten Menschenrechte respektieren und unterstützen, sie im Rahmen ihrer Tätigkeit also nicht gegen die Menschenrechte verstoßen. Die Prinzipien 3 – 6 sehen vor, dass die Unternehmen die internationalen Arbeitsrechte respektieren und umsetzen. Im Rahmen der Prinzipien 7 – 9 werden Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit gestellt, die unter den folgenden Schlagworten zusammengefasst werden können: Vorsorge, Förderung von Umweltbewusstsein sowie Entwicklung und Anwendung nachhaltiger Technologien. Das Prinzip 10 etabliert unter anderem den Anspruch, dass Unternehmen Maßnahmen gegen Korruption ergreifen müssen. Mit den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen wird das Ziel verfolgt, weltweit die verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Die OECD-Leitsätze für Unternehmen stellen hierzu einen Verhaltenskodex in Hinblick auf Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern auf. Der Freedom House Index wird jährlich durch die NGO Freedom House veröffentlicht und versucht die politischen Rechte sowie bürgerlichen Freiheiten in allen Ländern und Gebieten transparent zu bewerten. Zur Bewertung politischer Rechte werden insbesondere die Kriterien Wahlen, Pluralismus und Partizipation sowie die Regierungsarbeit herangezogen. Die bürgerlichen Freiheiten werden anhand der Glaubens-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Rechtsstaatlichkeit und der jeweiligen individuellen Freiheit des Bürgers im jeweiligen Land beurteilt.
Mit dem Abkommen von Paris hat sich im Dezember 2015 die Mehrheit aller Staaten auf ein globales Klimaschutzabkommen geeinigt. Konkret verfolgt das Pariser Abkommen drei Ziele:
– Langfristige Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau. Im Übrigen sollen sich die Staaten bemühen, den Temperaturanstieg auf 1,5 % im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
– Treibhausgasemissionen zu mindern
– die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang zu bringen.
Dies vorausgeschickt, soll in den folgenden Tabellen jeweils aufgezeigt werden, durch welche Ausschlusskriterien wesentliche nachteilige Auswirkungen auf welche Nachhaltigkeitsfaktoren abgemildert wurden. Die Auswahl der Nachhaltigkeitsfaktoren beruht auf der delegierten Verordnung zur Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Für Aktien oder Anleihen von Unternehmen:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasemissionen (GHG Emissions) CO2 Fußabdruck (Carbon Footprint) Treibhausgasintensität der im Portfolio befindlichen Unternehmen (GHG intensity of investee companies)
Ausschlusskriterien Nr. (4), (5), (7) und (8) Durch die in den Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) genannte Umsatzschwelle hinsichtlich Unternehmen, welche Umsatz mit der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen erwirtschaften, sowie durch den Ausschluss von Unternehmen, welche schwere Kontroversen mit den UN Global Compact und damit ebenfalls mit den Prinzipien 7-9 des UN Global Compacts aufweisen, kann davon ausgegangen werden , dass mittelbar weniger Emissionen ausgestoßen werden.
4. Exposition zu Unternehmen
aus dem Sektor der Fossilen Brennstoffe (Exposure to companies active in the fossile fuel sector)
Ausschlusskriterien Nr. (4) und (7) Investitionen in Aktivitäten im Bereich fossile Brennstoffe sind für den Fonds aufgrund der in den Ausschlusskriterien verankerten Umsatzschwellen begrenzt, wodurch eine entsprechende Exposition teilweise vermieden wird.
5. Anteil von nichterneuerbarer Energie an Energieverbrauch und -produktion (Share of non-renewable energy consumption and production) Ausschlusskriterien Nr. (4) – (6) Durch die in den Ausschlusskriterien beinhalteten Umsatzschwellen wird die Investition in als besonders problematisch eingestuften Energiequellen beschränkt.
Der Anteil von nicht-erneuerbaren Energien am Energieverbrauch wird damit indirekt berücksichtigt, da anzunehmen ist, dass die Begrenzung der Investitionen zu einem verminderten Angebot nicht erneuerbarer Energie führen wird.
6. Energieverbrauchsintensität
pro Branche mit hohen Klimaauswirkungen (Energy consumption intensity per high impact climate sector)
Ausschlusskriterium Nr. (8) Die Prinzipien 7-9 des UN Global Compact
halten Unternehmen an die Umwelt vorsorglich, innovativ und zielgerichtet im Rahmen ihrer Tätigkeiten zu schützen. Insbesondere der mit Prinzip 9 UN Global Compact verfolgte Ansatz, innovative Technologien zu entwickeln, kann zu einer Verringerung der Energieintensität beitragen. Entsprechend wird erwartet, dass Unternehmen, welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, beschränkte negativen Auswirkungen auf die Energieverbrauchsintensität pro Branche haben.
7. Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf artenreiche Gebiete (Activities negatively affecting biodiversity-sensitive areas) 8. Schadstoffausstoß in Gewässer (Emissions to water) 9. Sondermüll (Hazardous waste) Ausschlusskriterium Nr. (8) Insbesondere wird in Prinzip 7 des UN Global Compact der Vorsorgeansatz postuliert. Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, nur beschränkte negative Auswirkungen auf geschützte Gebiete und die dort beheimateten Arten, und nur beschränkte negative Auswirkungen an anderen Orten durch Schadstoff-belastetes Abwasser oder durch Sondermüll entfalten.
10. Verstöße gegen den
UN Global Compact oder die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen (Violations of UNGC and OECD Guidelines for MNE)
Ausschlusskriterium Nr. (8) Schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact und die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen werden durch das Ausschlusskriterium Nr. 8 fortlaufend überwacht.
11. Mangelnde Prozesse und Compliancemechanismen, um Einhaltung des UN Global Compacts oder der OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen zu überwachen (Lack of processes and compliance mechanisms to monitor compliance with UNGC and OECD Guidelines) Ausschlusskriterium Nr. (8) Unternehmen, bei denen schwerwiegende Verstöße gegen die genannten Vereinbarung auftreten, haben erkennbar nicht ausreichend Strukturen geschaffen, um die Einhaltung der Normen sicherstellen zu können, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Ausschluss zu einer Beschränkung der negativen Auswirkungen führt.
12. Unbereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke (Unadjusted gender pay gap) 13. Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat oder Geschäftsführung (Board gender diversity) Ausschlusskriterium Nr. (8) Da Prinzip 6 des UN Global Compact auf die Abschaffung aller Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz abzielt und zudem im Rahmen der Prinzipien 3-6 auf die ILO Kernarbeitsnormen verwiesen wird ist davon auszugehen, dass der Ausschluss schwerwiegender Verstöße zu einer Beschränkung negativer Auswirkungen führt.
14. Exposition zu kontroversen Waffen (Exposure to controversial weapons) Ausschlusskriterium Nr. (2) Über das Ausschlusskriterium Nr. (2) wird eine Investition in Unternehmen, welche Umsatz mit kontroversen Waffen, bspw. Antipersonenminen erwirtschaften, ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Anleihen von Staaten:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasintensität (GHG Intensity) Ausschlusskriterium Nr. (16) Da der Portfoliomanager durch Anwendung des Ausschlusskriteriums Nr. (16) nur in Anleihen von Staaten investiert, die das Pariser Abkommen ratifiziert haben, ist sichergestellt, dass nur in Staaten investiert wird, welche Maßnahmen treffen, um die Treibhausgasintensität zu minimieren. Daher lässt sich davon ausgehen, dass mittelbar eine Beschränkung negativer Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität von Staatenerfolgt.
Im Portfolio befindliche Anleihen von Ländern, die sozialen Verstößen ausgesetzt sind (Investee countries subject to social violations) Ausschlusskriterium Nr. (15) Durch Anwendung des Ausschlusskriterium Nr. (15) investiert der Portfoliomanager für das Sondervermögen nicht in Staatsanleihen, welche auf Grundlage bestehender Informationen, Analysen und Experteninterviews als „unfrei“ klassifiziert werden. [Die Klassifizierung ist in „frei“, „teilweise frei“ und „unfrei“ unterteilt.] So wird sichergestellt, dass der Portfoliomanager wenigstens keine Anleihen von Staaten investiert, welche definitiv sozialen Verstößen ausgesetzt sind. Entsprechend wird das PAI insofern berücksichtigt, als dass eine Beschränkung negativer erfolgt.
Für Investmentanteile:
Das Fondsmanagement strebt an für das Sondervermögen nur in Investmentanteile solcher Fonds zu investieren, die im Rahmen ihrer jeweiligen Anlagestrategie die zuvor genannten PAI berücksichtigen.
Konkrete Daten liegen dem Portfolioverwalter aktuell noch nicht vor, Entsprechend kann eine Bewertung etwaiger Investmentanteile in Hinblick auf das Einhalten der PAI aktuell noch nicht getroffen werden.
Sobald dem Portfolioverwalter entsprechende Daten vorliegen, wird der Portfoliomanager diese bei seinen Investitionsentscheidungen entsprechend berücksichtigen.
Im Rahmen des Jahresberichts des Sondervermögens werden konkrete Informationen hinsichtlich der tatsächlichen nachteiligen Auswirkungen auf die angegebenen PAI bereitgestellt.
Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl wird auf der Homepage der Gesellschaft unter
https:/​/​www.hansainvest.com/​deutsch/​fondswelt/​fondsuebersicht/​
dargestellt.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Es wurden die Sektoren anhand des Branchen Typs NACE Codes (bei Anleihen) ausgewiesen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:01.01.2023 – 31.12.2023

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
Domino‘s Pizza Group PLC Registered Shares LS-,00520833 (GB00BYN59130) Reisen und Freizeit 5,33% Großbritannien
Ryman Healthcare Ltd. Registered Shares o.N. (NZRYME0001S4) Gesundheitsdienstleister 4,80% Neuseeland
Recordati – Ind.Chim.Farm. SpA Azioni nom. EO -,125 (IT0003828271) Pharma-, Biotechnologie 4,42% Italien
Fielmann AG Inhaber-Aktien o.N. (DE0005772206) Einzelhandel 4,25% Deutschland
Nemetschek SE Inhaber-Aktien o.N. (DE0006452907) Software und Computerdienstleistungen 4,08% Deutschland
TeamViewer AG Inhaber-Aktien o.N. (DE000A2YN900) Software und Computerdienstleistungen 3,48% Deutschland
Intertek Group PLC Registered Shares LS -,01 (GB0031638363) Industrielle Unterstützungsdienste 3,46% Großbritannien
Etsy Inc. Registered Shares DL -,001 (US29786A1060) Einzelhandel 3,16% USA
The Property Franchise Gr. PLC Registered Shares LS -,01 (GB00BH0WFH67) Immobilienanlagen und Erschließungsdienstleistungen 3,00% Großbritannien
Karooooo Ltd. Registered Shares o.N. (SGXZ19450089) Software und Computerdienstleistungen 3,00% Singapur
Elis S.A. Actions au Porteur EO 10 (FR0012435121) Verbraucherdienste 2,80% Frankreich
L‘Occitane International SA Actions Nominatives o.N. (LU0501835309) Körperpflege-, Drogerie- und Lebensmittelgeschäfte 2,74% Luxemburg
CTS Eventim AG & Co. KGaA Inhaber-Aktien o.N. (DE0005470306) Medien 2,65% Deutschland
Choice Hotels Intl Inc. Registered Shares DL -,01 (US1699051066) Reisen und Freizeit 2,63% USA
Edenred SE Actions Port. EO 2 (FR0010908533) Industrielle Unterstützungsdienste 2,58% Frankreich

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sind, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente investieren.
Der Mindestanteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erfüllung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfolgen, beträgt 51 % des Wertes des Sondervermögens.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten für den relevanten Bezugszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
In der nachfolgenden graphischen Aufstellung erfolgt eine Aufteilung der Vermögensgegenstände des Fonds in verschiedene Kategorien. Der jeweilige durchschnittliche Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent angegeben.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst die Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Nachfolgend werden die Sektoren anhand des Branchen Typs NACE Codes ausgewiesen.
Es wurden im Berichtszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 gemäß Art. 54 Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission keine Investitionen in den dort genannten Sektoren durchgeführt. Der Anteil der Investitionen in den Sektoren und Teilsektoren von fossilen Brennstoffe ist somit 0,00 %.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswert im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
Sektor Anteil
Altenheime ,Beh.-Wohnh. 4,80%
Beteiligungsgesellsch. 3,35%
Betrieb v. Sportanlagen 1,44%
Datenverarb., Hosting 1,76%
Dienstl.Informationst. 4,74%
Einzelh. Spielwaren 2,31%
Entw.+Progr.Internetpr. 3,00%
Erbr.sonst.Res.-Dienstl. 2,65%
Gasthöfe 2,63%
Gesundheitswesen 2,27%
Handelsv. so. Waren 3,16%
Handelsvermittlung 1,46%
Hdl m.Kfw <= 3,5t 0,89%
Herst. DV-Geräte 0,39%
Herst. Oberbekl.D. + M. 0,34%
Herst. pharm. Spez. 4,42%
Herst. v. Prüfmaschinen 1,35%
Herst. Wellpap.+ -pappe 0,12%
Herst.el.Bauel. 0,89%
Herst.elektromed. Geräte 1,55%
Herst.Kraftw.+ -motoren 1,15%
Herst.Pumpen+Kompress. 1,73%
Inst.Finanzierungsleas. 0,38%
KI (ohne Spezial-KI) 0,00%
Reinigung ang 4,38%
Restaurants,Gaststätten 5,33%
Son. Finanzdienstl. 2,41%
Sonst. Einzelh. 4,25%
Sonst.Versand-Einzelh. 0,88%
Spe. Rei. Geb. und Mach. 2,32%
Telekommunikation 1,34%
Verl. v. Computersp. 2,19%
Verl. v. Software 2,21%
Verm.Gew.-Gst.+Nichtwg. 1,32%
Verw.+Führ. v. Unt. 23,10%
Verw.Gewerbegrund.f.Dr. 3,00%
Werbeagenturen 0,48%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds trägt nicht zu einem oder mehreren Umweltzielen gem. Art 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) bei.
Die dem Fonds zugrundeliegenden Investitionen sind nicht, d.h. zu 0 %, auf Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet, die gem. Art. 3 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingestuft sind.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO 2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

 

Wurden mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert? 1
[ ]Ja:
[ ]In fossiles Gas [ ]In Kernenergie
[X]Nein

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Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Es gibt keinen Mindestanteil an Investitionen in Übergangs- und ermöglichenden Tätigkeiten.
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Das Sondervermögen strebt keine nachhaltigen Investitionen an. Insofern wurden keine derartigen Investitionen getätigt.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter “Andere Investitionen” können Investitionen in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sind, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente fallen.
Andere Investitionen hatten im Berichtszeitpunkt einen durchschnittlichen Anteil von 37,71 %.
Dabei darf das Finanzprodukt bis zu 49 % des Wertes des Sondervermögens in “Andere Investitionen” investieren, wobei der Portfolioverwalter die Investitionen in “Andere Investitionen” zur Liquiditätserhaltung, zur Absicherung und/​oder zur Schaffung einer zusätzlichen Rendite vornehmen kann. Im Berichtszeitraum gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben sowie liquide Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder).
Im relevanten Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben und liquide Mittel, die aus Liquiditätszwecken gehalten wurden.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Es wurde die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des relevanten Zeitraums vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 durchgehend beachtet. Der Fonds hat am 25.08.2023 nicht die vorgegebene Höhe der nachhaltigen Investitionen (Wertpapiere – besser oder gleich Prime -2 und Investmentfonds – min 51%) erreicht.
Sofern Daten des Datenproviders für die Bewertung vorhanden waren, erfolgte die Anlage in Wertpapieren im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Kriterien.
Das Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen der HANSAINVEST sowie der Umgang mit Aktionärsanträgen kann unter „https:/​/​www.hansainvest.de/​unternehmen/​compliance/​abstimmungsverhalten-bei-hauptversammlungen“ eingesehen werden.
Bei der HANSAINVEST nehmen wir unsere treuhänderische Pflicht gegenüber unseren Kunden sehr ernst und handeln in deren alleinigem Interesse. Wir sind davon überzeugt, dass gute Corporate Governance ein zentraler Faktor für langfristig höhere relative Renditen auf Aktien- und festverzinsliche Anlagen ist. Wir lassen uns bei unseren Anlageentscheidungen daher nicht nur von kurzfristigen finanziellen Zielen leiten. Vielmehr erwarten wir von den Unternehmen, in die wir investieren, auch eine nachhaltige verantwortungsvolle Unternehmensführung, die ESG- relevante Aspekte berücksichtigt. Entsprechend der bereits vollzogenen ESG Integration berücksichtigt die HANSAINVEST im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte daher auch nichtfinanzielle Kriterien, wie die Rücksichtnahme auf die Umwelt (E für Environment), soziale Kriterien (S für Social), sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (G für Governance).Dabei stützen wir uns auf anerkannte nationale und internationale Regelwerke wie beispielsweise die jeweils aktuellen Analyse- Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI), des Deutschen Corporate Governance Kodex bzw. der in den jeweiligen Ländern geltenden Kodizes sowie die UN Principles for Responsible Investment (PRI), deren erklärtes Ziel es ist, ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Investitionsaktivitäten auf Umwelt-, Sozial und Unternehmensführungsthemen zu schaffen und Investoren bei der Integration dieser Fragestellungen zu unterstützen.
Um mögliche Interessenkonflikte zum Nachteil unserer Anleger zu vermeiden, haben wir verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen und diese in unseren Grundsätzen für den Umgang mit Interessenkonflikten veröffentlicht: Conflicts of Interest Policy
Der Bericht über das Abstimmungsverhalten im Zuge der Ausübung unserer Aktionärsrechte kann über unsere Homepage eingesehen werden:
https:/​/​www.hansainvest.de

 

 

Hamburg, 19. April 2024

HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH

Geschäftsführung

Dr. Jörg W. Stotz Ludger Wibbeke

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HANSAINVEST Hanseatische Investment  GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Sustainable Smaller Companies ESG Fund – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINEST Hanseatische InvestmentGmbH abzugeben
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH nicht fortgeführt wird.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 22.04.2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Werner Lüning
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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