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Urteil

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Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

In den historischen Gemäuern des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg entfaltete sich ein rechtliches Drama um die Frage der Transparenz staatlicher Macht und des individuellen Rechts auf Information. Im Zentrum des Geschehens stand der 6. Senat, bekannt für seine Zuständigkeit in Angelegenheiten des Presserechts, der sich mit einer Anfrage von nicht geringer politischer Brisanz auseinandersetzen musste: Es ging um das Begehren nach Auskunft über die von der höchsten Instanz der Bundesrepublik, dem Bundespräsidenten, ausgesprochenen Begnadigungen.

Ein engagierter Streiter für die Informationsfreiheit, der als Projektleiter eines innovativen Internet-Portals tätig ist und sich zudem der freien journalistischen Tätigkeit verschrieben hat, trat als Kläger auf. Sein Anliegen war es, Licht in das Dunkel der Begnadigungspraxis des Bundespräsidenten zu bringen. Er forderte von der Pressestelle des Bundespräsidialamtes detaillierte Auskünfte über alle Begnadigungen, die im Zeitraum von 2004 bis 2021 gewährt wurden – eine Liste, die Namen, Aktenzeichen, die jeweiligen Verfehlungen und das Datum der Gnadenakte umfassen sollte.

Die erste Runde des juristischen Gefechts, ausgetragen vor dem Verwaltungsgericht, endete ohne Erfolg für den Kläger. Doch unerschütterlich in seinem Streben nach Transparenz, trug er den Kampf in die nächsthöhere Instanz. Doch auch das Oberverwaltungsgericht, ein Wächter über die feinen Grenzen zwischen staatlichen Funktionen und Bürgerrechten, bestätigte das vorangegangene Urteil und wies die Berufung zurück.

Die Richter begründeten ihr Urteil mit der feinen, doch entscheidenden Unterscheidung zwischen behördlichem Handeln im funktionalen Sinn und den verfassungsrechtlich verankerten Befugnissen eines Verfassungsorgans. Der Bundespräsident, so die Auffassung des Gerichts, agiere bei der Ausübung des Begnadigungsrechts nicht als eine Behörde, sondern in Ausübung seiner verfassungsrechtlichen Prärogative.

Mit dieser Entscheidung, die das hohe Gut der Pressefreiheit mit den ebenso bedeutsamen Prinzipien der Verfassung in Einklang zu bringen versucht, wurde ein weiterer Stein im Mosaik des deutschen Rechtsstaates gesetzt. Die Türen zum Bundesverwaltungsgericht blieben für diesen Fall verschlossen, ein Symbol für die Komplexität und die Balance, die im Wechselspiel zwischen staatlicher Macht und dem Recht auf Information stets gewahrt werden muss.

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