Ein 38-jähriger Deutscher wurde kürzlich am Flughafen von St. Petersburg wegen des Besitzes von Cannabis-Gummibärchen verhaftet. Die russischen Zollbehörden fanden in seinem Gepäck eine Packung mit sechs der Gummibärchen, die insgesamt etwa 20 Gramm wogen. Aufgrund der strengen russischen Drogengesetzgebung könnte dem Mann nun eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren drohen.
Bei seiner Befragung gab der Deutsche an, er habe die Cannabis-Gummibärchen in einem Fachgeschäft in Deutschland erworben. Er nutzte sie eigenen Angaben zufolge, um auf langen Flügen besser schlafen zu können. Dieser Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Cannabisprodukten weltweit. Während in einigen Ländern der Besitz solcher Produkte für den persönlichen Gebrauch entkriminalisiert oder sogar legalisiert ist, bleiben die Gesetze in anderen Staaten, wie Russland, äußerst streng. Reisenden wird daher dringend geraten, sich vor internationalen Reisen eingehend über die Drogengesetzgebung in den jeweiligen Ziel- und Transitländern zu informieren, um derartige rechtliche Komplikationen zu vermeiden.