Start Jahresberichte Fondsinvestments Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH Köln – Jahresbericht zum 30. September 2023 DEVK-Anlagekonzept...

Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH Köln – Jahresbericht zum 30. September 2023 DEVK-Anlagekonzept RenditeMax Nachhaltig DE000A2PF0H4

45
Elf-Moondance (CC0), Pixabay

Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH

Köln

DEVK-Anlagekonzept RenditeMax Nachhaltig

Jahresbericht  zum 30. September 2023

Tätigkeitsbericht

Sehr geehrte Anlegerin,
sehr geehrter Anleger,

hiermit legen wir Ihnen den Jahresbericht des Fonds DEVK-Anlagekonzept RenditeMax Nachhaltig für das Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 vor.

 

Der DEVK-Anlagekonzept Rendite Nachhaltig muss zu mindestens 75 Prozent aus nachhaltigkeitsbezogenen Investments bestehen, welche über Investitionen in Investmentanteile bewerkstelligt werden. Um dies zu erreichen, werden nur solche Investmentanteile ausgewählt, die von ihren Emittenten als Artikel 8 oder Artikel 9 gem. Verordnung (EU) 2010/​2088 (Offenlegungsverordnung) kategorisiert werden. Außerdem müssen die Investmentanteile ESG-Kriterien berücksichtigen, bei deren Nichtbeachtung bestimmte Unternehmen, Branchen oder Staaten ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen sind insbesondere Unternehmen, deren Schwerpunkt Produkte mit negativen sozialen oder ökologischen Auswirkungen darstellen oder die in schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Unternehmen mit Umsätzen von mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, von mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer sind ausgeschlossen. Auf den nachhaltigen Anlageschwerpunkt werden nur die Quoten von Investmentanteilen angerechnet, die als nachhaltig in oben beschriebenem Sinne gelten. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, risikoangemessene Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden.

 

Der Fonds ist an keine Benchmark gebunden. Je nach Marktlage kann er sowohl zyklisch als auch antizyklisch handeln.

 

Zum Berichtsstichtag besteht folgende Asset Allocation:

 

Tageswert EUR Tageswert % FV
Fondsanteile 14.512.715,47 99,46 %
Kasse /​ Forder. u. Verbindl. 78.424,21 0,54 %
Summe 14.591.139,68 100,00 %

 

 

Die größten Einzelpositionen im Portfolio (gemessen am Tageswert in Euro) sind zum Berichtsstichtag:

 

Bezeichnung Tageswert % FV
CSR AKTIEN DTLD PLUS I 10,53%
X(IE)-MSCI WORLD ESG 1C 10,13%
AIS-AIMU SRIPAB UETFDREOA 10,12%
EQUITY FOR LIFE I 10,02%
UBSLFS-MSCI EM S.R. ADL 9,91%

 

 

Der Fonds erzielte im Geschäftsjahr eine Performance in Höhe von 8,06 %.

 

Übersicht über die Wertentwicklung * :

* Berechnung der Wertentwicklung nach BVI-Methode, d.h. ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags bzw. Rücknahmeabschlags und unter der Annahme der Reinvestition aller Ausschüttungen. Individuelle Kosten wie beispielsweise Gebühren, Provisionen und andere Entgelte sind in der Darstellung nicht berücksichtigt und würden sich bei Berücksichtigung negativ auf die Wertentwicklung auswirken. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

Performance im Fonds
Oktober 22 2,67%
November 22 4,00%
Dezember 22 -3,55%
Januar 23 4,55%
Februar 23 0,12%
März 23 -0,37%
April 23 0,19%
Mai 23 1,01%
Juni 23 1,86%
Juli 23 2,22%
August 23 -1,97%
September 23 -2,61%
Geschäftsjahr 8,06%

 

 

Die durchschnittliche Volatilität des Fonds lag im Geschäftsjahr bei 8,73 %.

 

 

Im Berichtszeitraum wurde ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von 1.088.626,66 Euro realisiert. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Investmentanteile zurückzuführen.

 

Die Berichtserstattung nach Offenlegungsverordnung sowie der EU-Taxonomieverordnung im Berichtszeitraum sind dem Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1,2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 202/​852 genannten Finanzprodukten“ zu entnehmen.

 

Die Wertentwicklung des Fonds kann durch folgende Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden:

 

Der Angriff Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 wirkt sich nach wie vor auch auf das Kapitalmarktumfeld aus. Insbesondere die Veränderung von Rohstoffpreisen als auch die allgemeine Risikoaversion durch mögliche weitere Eskalation oder Verknappung des Rohstoffangebots können zu stärkeren Schwankungen führen. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Sondervermögens hängen somit auch an Verlauf und Dauer des Krieges und den Handlungen der weiteren (geld-)politischen und wirtschaftlichen Akteure. Insofern unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung des Sondervermögens erhöhten Schwankungsrisiken.

Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in ein Investmentvermögen typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Diese Risiken umfassen auch mögliche Auswirkungen aus Russlands Krieg gegen die Ukraine, wobei deren unklare noch nicht absehbare ökonomische Folgen diese Risiken zusätzlich negativ beeinflussen können:

 

Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile

Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, die für den Fonds erworben werden (sogenannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es aber auch vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche oder einander entgegengesetzte Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können bestehende Risiken kumulieren, und eventuelle Chancen können sich gegeneinander aufheben. Es ist der Gesellschaft im Regelfall nicht möglich, das Management der Zielfonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen der Gesellschaft übereinstimmen. Der Gesellschaft wird die aktuelle Zusammensetzung der Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Entspricht die Zusammensetzung nicht ihren Annahmen oder Erwartungen, so kann sie gegebenenfalls erst deutlich verzögert reagieren, indem sie Zielfondsanteile zurückgibt.

Offene Investmentvermögen, an denen der Fonds Anteile erwirbt, könnten zudem zeitweise die Rücknahme der Anteile aussetzen. Dann ist die Gesellschaft daran gehindert, die Anteile an dem Zielfonds zu veräußern, indem sie diese Auszahlung des Rücknahmepreises bei der Verwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle des Zielfonds zurückgibt.

 

Währungsrisiko

 

Sofern Vermögenswerte eines Fonds in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält der Fonds die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Fonds.

 

Eine Vermögensaufstellung über das Portfolio zum 30. September 2023 sowie eine Übersicht über während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, finden Sie auf den Folgeseiten dieses Berichts.

 

Wesentliche Änderungen

 

Mit Ablauf des 30.06.2023 erfolgte ein Übergang der Verwahrstellenfunktion von der deutschen Verwahrstelle der HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH auf die mit einem entsprechenden Europäischen Pass ausgestattete deutsche Zweigniederlassung der HSBC Continental Europe S.A., Germany. Hierbei handelt es sich um einen Fall der Gesamtrechtsnachfolge, bei dem alle bereits genehmigten Verwahrstelleneigenschaften erhalten bleiben.

 

Mit Wirkung vom 20.02.2023 wurde der Fondsname von „DEVK-Anlagekonzept RenditeNachhaltig“ in „DEVK-Anlagekonzept RenditeMax Nachhaltig“ geändert.

Mit Wirkung zum 20.02.2023 wurden die Anlagerichtlinien wie folgt angepasst:

 

Alt:

Das Gemischte Sondervermögen muss zu mindestens 75 Prozent aus nachhaltigkeitsbezogenen Investments bestehen, welche über Investitionen in Investmentanteile bewerkstelligt werden. Um dies zu erreichen, werden nur solche ETF- bzw. Zielfonds-Anteile ausgewählt, die von ihren Emittenten als Artikel 8 oder Artikel 9 gem. Verordnung (EU) 210/​2088 (Offenlegungsverordnung kategorisiert werden.

 

Außerdem müssen die Investmentanteile ESG-Kriterien berücksichtigen, bei deren Nichtbeachtung bestimmte Unternehmen, Branchen oder Staaten ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen sind insbesondere Unternehmen, deren Schwerpunkt Produkte mit negativen sozialen oder ökologischen Auswirkungen darstellen oder die in schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Unternehmen mit Umsätzen von mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, von mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Emittenten bzw. Portfoliounternehmen, die ihren Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (z. B. Chemiewaffenkonventionen) geächteter Waffen generieren. Auf den nachhaltigen Anlageschwerpunkt werden nur die Quoten von ETF- bzw. Zielfonds angerechnet, die als nachhaltig in oben beschriebenen Sinne gelten.

 

Neu:

Mindestens 51 Prozent des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Gemischten Sondervermögens werden in solche Kapitalbeteiligungen i. S. d. §2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz angelegt, die nach diesen Anlagebedingungen für das Gemischte Sondervermögen erworben werden können (Aktienfonds). Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werde.

 

Das Gemische Sondervermögen muss zudem zu mindestens 75 Prozent aus nachhaltigkeitsbezogenen Investments bestehen, welche über Investitionen in ETF- bzw. Zielfonds-Anteile bewerkstelligt werden. Um dies zu erreichen, werden nur solche ETF- bzw. Zielfonds-Anteile ausgewählt, die von ihren Emittenten als Artikel 8 oder Artikel 9 gem. Verordnung (EU) 210/​2088 (Offenlegungsverordnung kategorisiert werden.

 

Außerdem müssen die Investmentanteile ESG-Kriterien berücksichtigen, bei deren Nichtbeachtung bestimmte Unternehmen, Branchen oder Staaten ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen sind insbesondere Unternehmen, deren Schwerpunkt Produkte mit negativen sozialen oder ökologischen Auswirkungen darstellen oder die in schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Unternehmen mit Umsätzen von mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, von mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Emittenten bzw. Portfoliounternehmen, die ihren Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (z. B. Chemiewaffenkonventionen) geächteter Waffen generieren. Auf den nachhaltigen Anlageschwerpunkt werden nur die Quoten von ETF- bzw. Zielfonds angerechnet, die als nachhaltig in oben beschriebenen Sinne gelten.

 

 

 

 

Anmerkungen

 

Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmeabschlägen.

 

WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG DES FONDS KEINE PROGNOSE FÜR DIE ZUKUNFT ERMÖGLICHT.

 

Im Berichtszeitraum wurden keine Transaktionen für Rechnung des Fonds über Broker ausgeführt, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind.

 

 

 

Ergänzende Angaben nach der Aktionärsrichtlinie:

Portfolioumschlagsrate in Prozent 75,2336

 

Nähere Angaben hinsichtlich unseres Umgangs mit Stimmrechten, Interessenkonflikten sowie der mittel- und langfristigen Entwicklung der Investments bei der Anlageentscheidung finden Sie auf unserer Internetpräsens unter www.monega.de/​mitwirkungspolitik.

 

Vermögensübersicht

Kurswert % des
in EUR Fondsver-
mögens
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 14.597.362,03 100,04
1. Aktien 0,00 0,00
2. Anleihen 0,00 0,00
3. Derivate 0,00 0,00
4. Forderungen 217,23 0,00
5. Kurzfristig liquidierbare Anlagen 0,00 0,00
6. Bankguthaben 84.429,33 0,58
7. Sonstige Vermögensgegenstände 14.512.715,47 99,46
Zielfondsanteile 14.512.715,47 99,46
Indexfonds 7.263.797,33 49,78
Aktienfonds 5.807.572,54 39,80
Gemischte Fonds 1.441.345,60 9,88
II. Verbindlichkeiten -6.222,35 -0,04
Sonstige Verbindlichkeiten -6.222,35 -0,04
III. Fondsvermögen 14.591.139,68 100,00 *)

Vermögensaufstellung

Gattungsbezeichnung
ISIN
Markt
Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile 30.09.2023 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
bzw. Whg. im Berichtszeitraum mögens
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Investmentanteile 14.512.715,47 99,46
Gesellschaftseigene Investmentanteile
Euro 7.248.918,14 49,68
C​S​R ​A​K​T​.​D​T​.​P​L​U​S ​’​I​‘
DE000A2P37Q2
ANT 1.466 1.466 EUR 1.047,620 1.535.810,92 10,53
E​Q​U​I​T​Y ​F​O​R ​L​I​F​E ​’​I​‘
DE000A14N7W7
ANT 11.292 11.700 408 EUR 129,440 1.461.636,48 10,02
F​U​T​U​R​E​V​E​S​T ​E​Q​.​S​U​S​T​.​D​E​V​.​G​. ​’​R​‘
DE000A2P37T6
ANT 32.064 32.064 EUR 43,810 1.404.723,84 9,63
M​O​N​E​G​A ​F​A​I​R​I​N​V​.​A​K​T​I​E​N ​’​I​‘
DE000A2JN5H1
ANT 23.648 24.200 552 EUR 60,950 1.441.345,60 9,88
S​T​E​Y​L​E​R ​F​A​I​R ​I​N​V​.​-​E​Q​. ​’​I​‘
DE000A1JUVM6
ANT 16.902 16.902 EUR 83,150 1.405.401,30 9,63
Gesellschaftsfremde Investmentanteile
Euro 2.919.622,01 20,01
A​I​S​-​A​.​I​D​.​M​S​C​I ​U​S​A ​S​R​I ​P​A​B ​’​A​H​‘
LU1861136247
ANT 15.959 500 15.017 EUR 92,496 1.476.141,55 10,12
B​N​P​P​E​-​M​S​C​I ​E​U​R​.​S​R​I ​S​-​S​E​R​.​5​%​C​.
LU1753045415
ANT 57.578 14.078 59.400 EUR 25,070 1.443.480,46 9,89
US-Dollar 4.344.175,32 29,77
U​B​S​(​L​)​F​S​-​M​S​C​I ​E​.​M​.​S​.​R​E​S​.​U​. ​’​A​‘
LU1048313891
ANT 130.340 29.540 60.400 USD 11,750 1.446.512,40 9,91
U​B​S​(​L​)​F​S ​M​S​C​I ​P​A​C​.​S​.​R​. ​’​A​‘
LU0629460832
ANT 22.072 9.225 USD 68,067 1.419.008,88 9,73
X​T​R​.​(​I​E​)​-​E​S​G ​M​S​C​I ​W​O​R​L​D ​’​1​C​‘
IE00BZ02LR44
ANT 48.584 48.584 USD 32,223 1.478.654,04 10,13
Summe Wertpapiervermögen 14.512.715,47 99,46
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 84.429,33 0,58
Bankguthaben 84.429,33 0,58
EUR-Guthaben bei:
Verwahrstelle
H​S​B​C ​C​O​N​T​I​N​E​N​T​A​L ​E​U​R​O​P​E ​S​.​A​.​, ​G​E​R​M​A​N​Y EUR 84.429,33 % 100,000 84.429,33 0,58
Sonstige Vermögensgegenstände 217,23 0,00
F​O​R​D​E​R​U​N​G​E​N ​A​U​S ​S​C​H​W​E​B​E​N​D​E​N ​G​E​S​C​H​Ä​F​T​E​N EUR 217,23 217,23 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten -6.222,35 -0,04
K​O​S​T​E​N​A​B​G​R​E​N​Z​U​N​G​E​N EUR -6.222,35 -6.222,35 -0,04
Fondsvermögen EUR 14.591.139,68 100,00*)
Anteilwert EUR 59,73
Umlaufende Anteile STK 244.277,00

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:
Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 29.09.2023 oder letztbekannte.

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 29.09.2023
US-Dollar (USD) 1,05875 = 1 (EUR)

Im Berichtszeitraum haben gegebenenfalls Kapitalmaßnahmen und eventuelle unterjährige Änderungen der Stammdaten eines Wertpapiers stattgefunden. Diese Kapitalmaßnahmen und die Umbuchungen aufgrund von Stammdatenänderungen sind ohne Umsatzzahlen in der „Vermögensaufstellung“ und in den „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“ enthalten.

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile Zugänge Abgänge
bzw. Whg.
Investmentanteile
Gesellschaftseigene Investmentanteile
Euro
M​O​N​E​G​A ​M​I​K​R​O​F​I​N​.​&​I​M​P​.​F​D​. ​’​I​‘ DE000A2JQL26 ANT 14.790
Gesellschaftsfremde Investmentanteile
Euro
A​I​S​-​A​.​I​D​X ​M​S​C​I ​E​U​R​.​S​R​I ​P​A​B ​’​A​‘ LU1861137484 ANT 3.100 29.342
D​E​K​A ​M​S​C​I ​W​O​R​L​D ​C​.​C​H​.​E​S​G ​U​. DE000ETFL581 ANT 60.600 60.600
US-Dollar
A​I​S​-​A​M​U​N​D​I ​M​S​C​I ​E​M ​S​R​I ​P​A​B LU1861138961 ANT 10.600
U​B​S​(​L​)​F​S​-​M​S​C​I ​U​S​A ​S​R ​’​A​‘ LU0629460089 ANT 800 11.850

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

EUR
insgesamt
Anteile im Umlauf 244.277,00
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 4.931,08
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 152.621,00
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00
9. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00
10. Sonstige Erträge 0,00
Summe der Erträge 157.552,08
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 0,00
2. Verwaltungsvergütung -65.095,45
3. Verwahrstellenvergütung -16.329,93
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -13.676,88
5. Sonstige Aufwendungen -9.999,10
Summe der Aufwendungen -105.101,36
III. Ordentlicher Nettoertrag 52.450,72
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 1.208.155,62
2. Realisierte Verluste -119.528,96
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 1.088.626,66
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1.141.077,38
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -269.854,34
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 214.936,45
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -54.917,89
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 1.086.159,49

Entwicklungsrechnung

EUR
insgesamt
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 13.198.065,53
1. Ausschüttung für das Vorjahr -44.429,39
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 370.915,89
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 542.431,96
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -171.516,07
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -19.571,84
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 1.086.159,49
davon nicht realisierte Gewinne -269.854,34
davon nicht realisierte Verluste 214.936,45
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 14.591.139,68

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

30.09.2020 30.09.2021 30.09.2022 30.09.2023
Vermögen in Tsd. EUR 10.055 13.098 13.198 14.591
Anteilwert in EUR 49,97 61,86 55,45 59,73

Verwendungsrechnung

EUR EUR
insgesamt pro Anteil
Anteile im Umlauf 244.277,00
I. Für die Ausschüttung verfügbar 1.515.385,61 6,20
1. Vortrag aus dem Vorjahr 374.308,23 1,53
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1.141.077,38 4,67
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 1.267.151,20 5,19
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung 1.267.151,20 5,19
III. Gesamtausschüttung 248.234,41 1,02
1. Zwischenausschüttung 0,00 0,00
2. Endausschüttung 248.234,41 1,02

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte
zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen 99,46 %
Bestand der Derivate am Fondsvermögen 0,00 %

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt.

Sonstige Angaben

Anteilwert (EUR) 59,73
Umlaufende Anteile (STK) 244.277,00

Angaben zum Bewertungsverfahren gemäß §§ 26-31 und 34 KARBV

Das im Folgenden dargestellte Vorgehen bei der Bewertung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens findet auch in Zeiten ggf. auftretender Marktverwerfungen i.Z.m. den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen waren nicht erforderlich.

Alle Vermögensgegenstände, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt (§§ 27, 34 KARBV).

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen (§§ 28, 34 KARBV). Anteile an Investmentvermögen werden mit ihrem zuletzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen, kündbare Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet (§§ 29, 34 KARBV). Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis gemäß festgelegtem Bewertungszeitpunkt (Vortag oder gleichtägig).

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung (§§ 28, 34 KARBV). Andere geeignete Verfahren kann die Verwendung eines von einem Dritten ermittelten Preises sein und unterliegt einer Plausibilitätsprüfung durch die KVG.

Optionen und Futures, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einem organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils verfügbaren handelbaren Kurs (Settlementpreis der jeweiligen Börse), der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung in wesentlichem Umfang (mehr als 10 %).

Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile:

Investmentanteile Verwaltungsvergütung 1)
AIS-A.ID.MSCI USA SRI PAB ‚AH‘ 0,16000 % p.a.
AIS-A.IDX MSCI EUR.SRI PAB ‚A‘ 0,16000 % p.a.
AIS-Amundi MSCI EM SRI PAB 0,25000 % p.a.
BNPPE-MSCI Eur.SRI S-Ser.5%C. 0,13000 % p.a.
CSR Akt.Dt.Plus ‚I‘ 0,48500 % p.a.
Deka MSCI World C.Ch.ESG U. 0,25000 % p.a.
Equity for Life ‚I‘ 1,05000 % p.a.
FutureVest Eq.Sust.Dev.G. ‚R‘ 1,45000 % p.a.
Monega FairInv.Aktien ‚I‘ 1,15000 % p.a.
Monega Mikrofin.&Imp.Fd. ‚I‘ 0,85000 % p.a.
Steyler Fair Inv.-Eq. ‚I‘ 1,20000 % p.a.
UBS(L)FS MSCI Pac.S.R. ‚A‘ 0,37000 % p.a.
UBS(L)FS-MSCI E.M.S.Res.U. ‚A‘ 0,27000 % p.a.
UBS(L)FS-MSCI USA SR ‚A‘ 0,22000 % p.a.
Xtr.(IE)-ESG MSCI World ‚1C‘ 0,10000 % p.a.

1) Von anderen Kapitalverwaltungsgegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften berechnete Verwaltungsvergütung.

Bei den Angaben zu Verwaltungsvergütungen handelt es sich um den von den Gesellschaften maximal belasteten Prozentsatz.
Quelle: WM Datenservice, Verkaufsprospekte

Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge gezahlt.
Im Berichtszeitraum wurden keine Rücknahmeabschläge gezahlt.

Transaktionskosten EUR 1.174,42

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 1,34 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sowie Zusammensetzung der Verwaltungsvergütung

Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen:
Verwaltungsvergütung KVG EUR -65.095,45
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager EUR 0,00
Wesentliche sonstige Aufwendungen:
Gebühren externer Dienstleister, z.B. V&R, S&P EUR -6.249,17

Angaben zur Vergütung gemäß § 101 KAGB

Die nachfolgenden Informationen – insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Bestimmung der Anzahl der Mitarbeiter – basieren auf dem Jahresabschluss der Gesellschaft vom 31. Dezember 2022 betreffend das Geschäftsjahr 2022.

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 gezahlten Vergütungen beträgt 4,23 Mio. EUR (nachfolgend „Gesamtsumme“) und verteilt sich auf 41 Mitarbeiter.

Hiervon entfallen 3,37 Mio. EUR auf feste und 0,87 Mio. EUR auf variable Vergütungen. Die Grundlage der ermittelten Vergütungen bildet der in der Gewinn- und Verlustrechnung niedergelegte Personalaufwand. Die Vergütungsangaben beinhalten dabei neben den an die Mitarbeiter ausgezahlten fixen und variablen Vergütungen individuell versteuerte Sachzuwendungen wie z.B. Dienstwagen. Aus dem Sondervermögen wurden keine direkten Beträge, auch nicht als Carried Interest, an Mitarbeiter gezahlt.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschafts-
jahr der KVG gezahlten Vergütung an Mitarbeiter
(in Mio. EUR) EUR 4,23
davon fix EUR 3,37
davon variabel EUR 0,87
Zahl der begünstigten Mitarbeiter inkl. Geschäftsführer: 41
Summe der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2022
von der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker
(in Mio. EUR) EUR 3,50
davon an Geschäftsführer EUR 1,00
davon an sonstige Führungskräfte EUR 1,41
davon an Mitarbeiter mit Kontrollfunktion* EUR 2,18
davon an übrige Risktaker EUR 0,84

*Hinweis: Soweit zwischen Führungskräften und Mitarbeitern mit Kontrollfunktion Personenidentität besteht, werden die entsprechenden Vergütungen in beiden Positionen und damit doppelt ausgewiesen.

Summe der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2022 von der KVG gezahlten Vergütungen an Mitarbeiter in der gleichen Einkommensstufe wie Risktaker (in Mio. EUR): 0,31

Die Vergütungen der Mitarbeiter folgen einer festgelegten Vergütungspolitik, deren Grundsätze als Zusammenfassung auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht werden. Sie besteht aus einer festen Vergütung, die sich bei Tarifangestellten nach dem Tarifvertrag und bei außertariflichen Mitarbeitern nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag richtet. Darüber hinaus ist für alle Mitarbeiter grundsätzlich eine variable Vergütung vorgesehen, die sich an dem Gesamtergebnis des Unternehmens und dem individuellen Leistungsbeitrag des einzelnen Mitarbeiters orientiert. Je nach Geschäftsergebnis bzw. individuellem Leistungsbeitrag kann die variable Vergütung jedoch auch komplett entfallen. Der Prozess zur Bestimmung der individuellen variablen Vergütung folgt einem einheitlich vorgegebenen Prozess in einer jährlich stattfindenden Beurteilung mit festen Beurteilungskriterien. Zusätzlich werden allen Mitarbeitern einheitlich Förderungen im Hinblick auf vermögenswirksame Leistungen, Altersvorsorge, Versicherungsschutz, öffentlichen Nahverkehr etc. angeboten. Mitarbeiter ab einer bestimmten Karrierestufe haben zudem einen Anspruch auf Gestellung eines Dienstwagens gemäß der geltenden CarPolicy der Gesellschaft.

Die Vergütungspolitik wurde im Rahmen eines jährlichen Reviews überprüft.

Zusätzliche Informationen

Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände für die besondere Regelungen gelten 0,00 %

Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Im Geschäftsjahr haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Angaben zur Änderung des max. Umfangs des Leverage § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

keine Änderung

Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 2,00
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode 0,98
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 2,00
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode 0,98

Angaben zum Risikoprofil nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in einen AIF typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Diese Risiken umfassen auch die in der aktuellen Marktlage gegebenen Auswirkungen i. Z. m. makroökonomischen Rahmenbedingungen:

Kapitalmarktrisiko: Die Ertragsentwicklung des Fonds hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der Lage der Weltwirtschaft und von den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Länder beeinflusst werden.

Aktienanteil: Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen.

Zinsänderungsrisiko: Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist das Risiko verbunden, dass sich das Marktzinsniveau während der Haltezeit der Papiere verändert. Bei steigendem Marktzins fällt der Kurs des Papiers, bei fallendem Marktzins steigt er umgekehrt an.

Kreditrisiken: Der Fonds legt einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Anleihen an. Deren Aussteller können insolvent werden, wodurch die Anleihen ihren Wert ganz oder zum Großteil verlieren.

Währungsrisiko: Basiswährung des Fonds ist EUR. Der Fonds investiert auch in Instrumente, die in anderen Währungen denominiert sind. Hieraus folgt ein Wechselkursrisiko. Ist die Heimatwährung des Anlegers nicht EUR, kann für ihn hieraus ein zusätzliches Wechselkursrisiko resultieren.

Liquiditätsrisiken: Der Fonds legt einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Papieren an, die nicht an einer Börse oder einem ähnlichen Markt gehandelt werden. Es kann schwierig werden, kurzfristig einen Käufer für diese Papiere zu finden. Dadurch kann das Risiko einer Aussetzung der Anteilrücknahme steigen. Der Fonds enthält Anteile an offenen Immobilienfonds, die sich in Abwicklung befinden.

Risiken aus Derivateeinsatz: Der Fonds setzt Derivategeschäfte ein, um höhere Wertzuwächse zu erzielen. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher.

Da der Fonds zu einem maßgeblichen Teil auch in börsennotierte Wertpapiere investiert, entsteht aus der operativen Tätigkeit des Fonds grundsätzlich zudem ein allgemeines Kapitalmarktrisiko.

Die Anlagestrategie des Fonds kann sich innerhalb der vertraglich und gesetzlich zulässigen Grenzen jederzeit ändern. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik tatsächlich erreicht werden.

Zur Steuerung dieser Risiken setzt die Gesellschaft im Rahmen ihrer Risikomanagementsysteme den einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung ein.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code):
DEVK-Anlagekonzept RenditeMax Nachhaltig 529900YUC65WZYJKHG40

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 33,00% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [ ] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Dieses Finanzprodukt tätigte im Rahmen seiner Anlagestrategie zu mindestens 75 Prozent nachhaltigkeitsbezogene Investitionen in Vermögensgegenstände, welche den nachfolgend näher beschriebenen Merkmalen entsprachen. Soweit es sich bei einem Teil dieser Anlagen um „nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomie- und Offenlegungsverordnung“ handelt, wird deren prozentualer Mindestanteil in dieser Anlage entsprechend ausgewiesen. Im Einzelnen wurden folgende ökologische bzw. soziale Merkmale beworben: Das Gemischte Sondervermögen bestand zu mindestens 75 Prozent aus nachhaltigkeitsbezogenen Investments, welche über Investitionen in Investmentanteile bewerkstelligt werden. Um dies zu erreichen, werden nur solche Investmentanteile ausgewählt, die von ihren Emittenten als Artikel 8 oder Artikel 9 gem. Verordnung (EU) 2010/​2088 (Offenlegungsverordnung) kategorisiert wurden. Außerdem mussten die Investmentanteile ESG-Kriterien berücksichtigen, bei deren Nichtbeachtung bestimmte Unternehmen, Branchen oder Staaten ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen sind insbesondere Unternehmen, deren Schwerpunkt Produkte mit negativen sozialen oder ökologischen Auswirkungen darstellen oder die in schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Unternehmen mit Umsätzen von mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, von mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer sind ebenfalls ausgeschlossen. Ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen sind Emittenten bzw. Portfoliounternehmen, die ihren Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen generieren. Auf den nachhaltigen Anlageschwerpunkt werden nur die Quoten von Investmentanteilen angerechnet, die als nachhaltig in oben beschriebenem Sinne gelten. Für das Sondervermögen wurde kein Referenzwert benannt, um die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen. Die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wurden im Berichtszeitraum voll erfüllt.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Zur Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale wurde geprüft, ob die ETFs und Zielfonds von Ihren Emittenten als Artikel 8 oder Artikel 9 gem. Verordnung (EU) 2010/​2088 (Offenlegungsverordnung) kategorisiert wurden. Außerdem berücksichtigten die Zielfonds ESG-Kriterien, bei deren Nichtbeachtung bestimmte Unternehmen, Branchen oder Staaten ausgeschlossen werden, zum Beispiel anhand eines Best-in-Class-Ansatzes. Ausgeschlossen waren insbesondere Unternehmen, deren Schwerpunkt Produkte mit negativen sozialen oder ökologischen Auswirkungen darstellen oder die in schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Unternehmen mit Umsätzen von mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, von mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer waren ebenfalls ausgeschlossen. Zum Berichtszeitpunkt betrug der Anteil an ETFs und Zielfonds entsprechend dieser Merkmale 99,46%.
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Zum aktuellen Berichtszeitpunkt liegen keine vergleichbaren Zeiträume in der Vergangenheit vor.
Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
Der Fonds strebte Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten von mindestens 2 Prozent zu den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel im Sinne der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) an, soweit für diese Investitionen Daten in ausreichendem Maße verfügbar waren. Der prozentuale Anteil der Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, die mit der Taxonomie-Verordnung in Einklang stehen, wird anhand von jeweils aktuell verfügbaren Informationen, entweder direkt von den Beteiligungsunternehmen oder von Drittanbietern, eingeholt und anhand dessen plausibilisiert. Durch die nachhaltigen Investitionen wurden zu 4 Prozent Investitionen getätigt, die zu den o.a. Umweltzielen beitragen.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt werden sollen, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
ur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung ökologischer oder sozialer nachhaltiger Anlageziele durch die nachhaltigen Investitionen, wurden für dieses Sondervermögen nur Zielfonds ausgewählt, die in ihren Investmentstrategien ESG-Kriterien berücksichtigen, bei deren Nichtbeachtung bestimmte Unternehmen, Branchen oder Staaten ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen waren insbesondere Unternehmen, deren Schwerpunkt Produkte mit negativen sozialen oder ökologischen Auswirkungen darstellen oder die in schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Unternehmen mit Umsätzen von mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, von mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer wurden ebenso ausgeschlossen. Ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen waren Emittenten bzw. Portfoliounternehmen, die ihren Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen generieren. Auf den nachhaltigen Anlageschwerpunkt wurden nur die Quoten von Investmentanteilen angerechnet, die als nachhaltig in oben beschriebenem Sinne gelten. Bezüglich ihrer Nachhaltigkeitsstrategie wurden die Zielfonds laufend überwacht und ggf. Investitionen hinterfragt.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Bei den Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact (PAI)) handelt es sich um 18 verpflichtende Kennzahlen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Gute Unternehmensführung sowie 46 weiteren freiwilligen, vordefinierten Indikatoren, die nachteilige Auswirkungen des Finanzproduktes auf Umwelt und Gesellschaft abbilden sollen. Die verpflichtenden Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden sehr gut durch die Einhaltung internationaler Normen repräsentiert. So wurden Themen wie Biodiversität, Energieverbrauch, Wasserverschmutzung (Umwelt), Einhaltung und Förderung von Menschenrechten, Beachtung von Arbeitsnormen wie z.B. faire Bezahlung und gute Unternehmensführung und Beachtung der UN Global Compact Regeln laufend geprüft. Weitergehende Arbeitsnormen stellte der Kriterienkatalog der Internationalen Arbeiterorganisation (ILO) zur Verfügung.
Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:
Die nachhaltigen Investitionen waren zu jedem Zeitpunkt im Einklang mit den 10 Prinzipien des UN-Global Compact und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die laufend über die Nachhaltigkeitsfaktoren Wasser, Abfall, Biodiversität, Soziales und Beschäftigung berücksichtigt wurden. Die Einhaltung wurde laufend über entsprechende Positiv- bzw. Negativlisten durch das Fonds- und Risikomanagement überwacht. Ausführliche Informationen zu dem Investitionsprozess finden Sie unter www.monega.de/​nachhaltigkeit.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Bei den Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact (PAI)) handelt es sich um 18 verpflichtende Kennzahlen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Gute Unternehmensführung sowie 46 weiteren freiwilligen, vordefinierten Indikatoren, die nachteilige Auswirkungen des Finanzproduktes auf Umwelt und Gesellschaft abbilden sollen. Die verpflichtenden Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden sehr gut durch die Einhaltung internationaler Normen repräsentiert. So wurden Themen wie Biodiversität, Energieverbrauch, Wasserverschmutzung (Umwelt), Einhaltung und Förderung von Menschenrechten, Beachtung von Arbeitsnormen wie z.B. faire Bezahlung und gute Unternehmensführung durch Beachtung der UN Global Compact Regeln und eines Kontroversenscreenings eines externen ESG-Datenanbieters, die speziell auf die Themengebiete der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gerichtet sind, laufend geprüft. Weitergehende Arbeitsnormen stellt der Kriterienkatalog der Internationalen Arbeiterorganisation (ILO) zur Verfügung. Bei den Methoden zur Analyse von guter Unternehmensführung wurden häufig Werte (sogenannte „Scores“ bzw. „Flags“) aus mehreren Kriterien gebildet, wobei jeder Einzelwert keine schlechte Beurteilung aufweisen darf.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: 01.10.2022 – 30.09.2023

 

In der Tabelle werden die Investitionen aufgeführt, die zum Berichtsstichtag den größten Anteil am Gesamtvolumen der Investitionen des Sondervermögens hatten.
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
CSR AKTIEN DTLD PLUS I (DE000A2P37Q2) Fondsanteile 10,53% Deutschland
X(IE)-MSCI WORLD ESG 1C (IE00BZ02LR44) Fondsanteile 10,13% Irland
AIS-AIMU SRIPAB UETFDREOA (LU1861136247) Fondsanteile 10,12% Luxemburg
EQUITY FOR LIFE I (DE000A14N7W7) Fondsanteile 10,02% Deutschland
UBSLFS-MSCI EM S.R. ADL (LU1048313891) Fondsanteile 9,91% Luxemburg
BNPPE-M.EUR.SRI SS5 DIS (LU1753045415) Fondsanteile 9,89% Luxemburg
MONEGA FAIRINVEST AKTIE.I (DE000A2JN5H1) Fondsanteile 9,88% Deutschland
UBSLFS-MSCI PAC.S.R. DLAD (LU0629460832) Fondsanteile 9,73% Luxemburg
STEYL.FAIR IN.-EQUITIES I (DE000A1JUVM6) Fondsanteile 9,63% Deutschland
FUTUREVEST EQ.SUS.DEV. R (DE000A2P37T6) Fondsanteile 9,63% Deutschland
KK-EUR-708400 (KK-EUR-708400) Andere Investionen 0,58% Deutschland

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind alle Investitionen gemeint, die zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie beitragen. Dieses Finanzprodukt tätigte im Rahmen seiner Anlagestrategie zu 99 Prozent nachhaltigkeitsbezogene Investitionen in Vermögensgegenstände, welche den oben näher beschriebenen Merkmalen entsprachen. Zur Ermittlung der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen wurde unter Verwendung der Daten des ESG-Datenanbieters MSCI ESG Research LLC geprüft, ob das investierte Unternehmen oder der Emittent die Positiv- und Ausschlusskriterien gemäß der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale, die dieses Finanzprodukt bewirbt, erfüllt und entsprechend seines Gesamtanteils am Fondsvolumen angerechnet. Die Einhaltung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale wurde laufend durch das Fonds- und Risikomanagement der Monega KAG überwacht. Soweit es sich bei einem Teil dieser Anlagen um „nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomie- und Offenlegungsverordnung“ handelt, wird deren prozentualer Mindestanteil in dieser Anlage entsprechend ausgewiesen. Welche anderen Investitionen getätigt wurden klärt die Frage “Welche Investitionen fielen unter “Andere Investitionen“.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Investionen wurden in den folgenden Wirtschaftsektoren getätigt.
Sektor Anteil
Fondsanteile 99,46%
Andere Investitionen 0,58%
In welchem Mindestmaß sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds tätigte Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten von 3,67 Prozent im Sinne der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“).

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert ?
[ ] Ja:
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse, die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z. B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Im Berichtszeitraum lagen dem Fondsmanager nicht genügend zuverlässige, aktuelle und überprüfbare Daten vor, um den Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind vollumfänglich gem. Offenlegungsverordnung zu bewerten.
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Der Anteil nachhaltiger Investitionen, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren, betrug im Berichtszeitraum 29%. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds betrug im Berichtszeitraum 33%.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter “Andere Investitionen“ fielen Investitionen, für die nicht ausreichend Daten zur Bewertung vorliegen sowie Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass hier auch Investitionen getätigt wurden, die zum Investitionszeitpunkt negative ESG-Merkmale aufwiesen, aber erwarten ließen, dass innerhalb eines definierten Zeitraums ab Investitionszeitpunkt die Anlageziele des Fonds erfüllt würden. Ein ökologischer und sozialer Mindestschutz wurde erreicht, indem nur in solche ETSs und Zielfonds investiert wurde, die von Ihren Emittenten als Artikel 8 oder Artikel 9 gem. Verordnung (EU) 2010/​2088 (Offenlegungsverordnung) kategorisiert wurden.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Monega gestaltet ihre Investmentprozesse nach dem unter www.monega.de/​nachhaltigkeit dargelegten Verständnis von verantwortlichem Investieren. Insoweit kombiniert Monega die klassische Finanzanalyse mit der Nachhaltigkeitsanalyse. Letztgenannte umfasst ebenfalls sämtliche der Monega Fonds und überprüft, inwieweit Investitionen negative Auswirkungen auf oben genannte Nachhaltigkeitsfaktoren haben können, unabhängig davon, ob diese als nachhaltig ausgewiesen und vertrieben werden. Die Ergebnisse, welche die ökologische und soziale Leistung eines Wertpapieremittenten sowie dessen Corporate Governance (sogenannte ESG-Kriterien für die entsprechende englische Bezeichnung Environmental, Social und Governance) umfassen, werden systematisch im gesamten Investmentprozess berücksichtigt und dokumentiert. Diese ESG-Analyse basiert auf umfangreichen Nachhaltigkeitsdaten marktführender, externer ESG-Datenanbieter, welche in ihren Auswertungen sowohl die Ergebnisse einer Überwachung der Verletzung globaler Normen (z.B. UNGC, ILO) anzeigt, als auch weitere Screeningkriterien (z.B. Jahresberichte, Nachhaltigkeitsberichte, Ad-Hoc-Mitteilungen etc.) beinhaltet. Das Portfoliomanagement kann auf diese Analyseergebnisse zugreifen und die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen der wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmens- und Staatsemittenten einsehen.

 

 

Köln, den 23.01.2024

Monega
Kapitalanlagegesellschaft mbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens DEVK-Anlagekonzept RenditeMax Nachhaltig – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 23. Januar 2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schobel Wirtschaftsprüfer

Möllenkamp Wirtschaftsprüfer

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein